Stempelabgaben (STA)
Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs, sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien.
- Emissionsabgabe auf Eigenkapital (erfasst die Ausgabe und die Erhöhung des Nennwerts von inländischen Beteiligungsrechten);
- Umsatzabgabe (erfasst Käufe und Verkäufe durch inländische Effektenhändler von in- und ausländischen Wertpapieren);
- Abgabe auf Versicherungsprämien (erfasst Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung).
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