Zum Hauptinhalt springen

Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Ehepaar- und Familienbesteuerung

Heute werden Ehepaare gemeinsam und unverheiratete Personen individuell besteuert. Bei Ehepaaren werden die beiden Einkommen für die Berechnung der Steuerbelastung zusammengezählt.

Im Gegenzug profitieren sie von:

  • einem günstigeren Steuertarif und
  • zusätzlichen Abzügen (Verheirateten- und Zweiverdienerabzug).

Bei unverheirateten Paaren ist das individuelle Einkommen massgebend.

Im progressiven Einkommenssteuersystem führt dies dazu, dass Ehepaare je nach Konstellation mehr oder auch weniger Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Typischerweise gilt bei der direkten Bundessteuer:

  • Mehrbelastung: Zweiverdienerehepaare mit hohen Einkommen, namentlich auch solche mit Kindern.
  • Minderbelastung: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem tiefen Zweiteinkommen.

Individualbesteuerung

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde an der Volksabstimmung vom 8. März 2026 mit 54,23 % Ja-Stimmen angenommen.

Gemeinsame Besteuerung

Am 27. März 2024 ist die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» eingereicht worden.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern