Zum Hauptinhalt springen

Ehepaar- und Familienbesteuerung

Heute werden Ehepaare gemeinsam und unverheiratete Personen individuell besteuert. Bei Ehepaaren werden die beiden Einkommen für die Berechnung der Steuerbelastung zusammengezählt. Im Gegenzug profitieren sie von:

Im Gegenzug profitieren sie von:

  • einem günstigeren Steuertarif und
  • zusätzlichen Abzügen (Verheirateten- und Zweiverdienerabzug).

Bei unverheirateten Paaren ist das individuelle Einkommen massgebend.

Im progressiven Einkommenssteuersystem führt dies dazu, dass Ehepaare je nach Konstellation mehr oder auch weniger Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Typischerweise gilt bei der direkten Bundessteuer:

  • Mehrbelastung: Zweiverdienerehepaare mit hohen Einkommen, namentlich auch solche mit Kindern.
  • Minderbelastung: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem tiefen Zweiteinkommen.

Individualbesteuerung

Am 8. März 2026 stimmt die Stimmbevölkerung über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab.

Gemeinsame Besteuerung

Am 27. März 2024 ist die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» eingereicht worden.

Kontakt

Kontaktformular

+41 58 462 73 73

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Eigerstrasse 65
3003 Bern