Unternehmensabgabe Radio TV (RTV)
Hier finden Sie alles zur Unternehmensabgabe für Radio und TV (RTV) in der Schweiz, von den Bedingungen zur Unternehmensabgabepflicht, über Tarife, Tarifgruppen bis hin zur RTV-Rechnung und zur Befreiung von der Unternehmensabgabe RTV.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz unterliegen ab einem weltweiten Umsatz von CHF 500 000 der Unternehmensabgabe Radio- und TV. Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird seit dem 1. Januar 2019 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
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Abgabepflicht und Befreiung Abgabe Radio TV
Dies ist eine Kurzinformation über die Abgabepflicht und die Befreiung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen.
Rückerstattung beantragen Unternehmensabgabe Radio TV
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Abgabe Radio TV Abgabegruppen
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Freiwillige Wahl der höchsten Tarifstufe Abgabe Radio TV
Banken, Versicherungen und Pensionskassen können freiwillig die höchste Tarifstufe der Radio- und Fernsehabgabe wählen.
Abgabe Radio TV Rechtliche Auskünfte
Die ESTV ist zuständig für die Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV und damit auch für die Bearbeitung von Anfragen im diesem Bereich.
Abgabe Radio TV Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht
Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
News
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern