Pauschalsteuersatzmethode

Die wichtigsten Änderungen

  • Beim Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur Pauschalsteuersatzmethode müssen Sie Korrekturen vornehmen. Auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen müssen Sie im Zeitpunkt des Wechsels die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer einschliesslich ihrer als Einlageentsteuerung korrigierten Anteile an die ESTV zurückzuerstatten. Der Wechsel ist nach einer ganzen Steuerperiode möglich.
     
  • Beim Wechsel von der Pauschalsteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode müssen Sie Korrekturen vornehmen. Sie können die im Zeitpunkt des Wechsels auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen lastende Steuer geltend machen. Der Wechsel ist nach einer ganzen Steuerperiode möglich.
     
  • Einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze wurden von der ESTV überprüft und neu festgelegt.
     
  • Besondere Verfahren bei Exportlieferungen (Formular 1050), Anrechnung der fiktiven Vorsteuern (Formular 1055) und Margenbesteuerung (Formular 1056) fallen weg.
     
  • Tätigkeiten, die einen zusätzlichen Pauschalsteuersatz bedürfen, können direkt in der MWST-Abrechnung beantragt und deklariert werden. Die Prüfung und Bewilligung durch die ESTV erfolgt im Nachgang.

Prüfen Sie die Auswirkungen

Sie finden hier sämtliche Änderungen per 1. Januar 2025:

Führt Ihr Unternehmen Leistungen aus, für die ein zusätzlicher Pauschalsteuersatz durch die ESTV bewilligt werden muss, beantragen und deklarieren Sie dies direkt in Ihrer MWST-Abrechnung. Stellen Sie zudem sicher, dass die unterschiedlichen Tätigkeiten und Leistungen, aufgeteilt nach dem jeweiligen Pauschalsteuersatz, in der Buchhaltung separat erfasst werden.

Sie möchten die Abrechnungsmethode per 1. Januar 2025 wechseln?

Melden Sie dies bis zum 28. Februar 2025:

  • Den Wechsel von der Pauschalsteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode melden Sie via Kontaktformular. Neu können die bisher nicht in Abzug gebrachten Vorsteuern auf dem Zeitwert in der ersten MWST-Abrechnung nach der Umstellung auf die effektive Abrechnungsmethode in der Ziffer 410 der MWST-Abrechnung geltend gemacht werden.
     
  • Für den Wechsel von der effektiven Methode zur Pauschalsteuersatzmethode, senden Sie uns die Unterstellungserklärung Pauschalsteuersatzmethode (PDF, 141 kB, 21.11.2024) zur Prüfung zu. Beim Wechsel von der effektiven zur Pauschalsteuersatzmethode fallen neu Korrekturen an. Die Vorsteuern auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen sind zu belasten. Dies erfolgt in der letzten MWST-Abrechnung vor der Umstellung via Ziffer 415 der MWST-Abrechnung.

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Last modification 26.02.2025

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