Bund und Kantone lehnen Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen ab
Bern, 15.01.2015 - Der Bundesrat und die Kantone lehnen die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Regierungsrat Peter Hegglin, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), legten heute die Gründe für die Ablehnung dar. Die Initiative würde in erster Linie einkommensstarke Haushalte mit Kindern begünstigen, einkommensschwache hingegen kommen kaum oder gar nicht in den Genuss einer Entlastung. Zudem würde sie bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu jährlichen Steuerausfällen von insgesamt rund einer Milliarde Franken führen, deren Kompensation ungeklärt ist.
Die am 5. November 2012 eingereichte Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» fordert zusätzliche steuerliche Entlastungen für Familien mit Kindern. Zu diesem Zweck sollen Kinder- und Ausbildungszulagen von den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden befreit werden.
Geltende Familienförderung hat sich bewährt
Die Schweiz verfolgt eine soziale Familienpolitik. Um Eltern von den Unterhaltskosten für Kinder zu entlasten, haben Bund, Kantone und Gemeinden vielfältige Massnahmen ausserhalb des Steuerrechts ergriffen. Dazu gehören namentlich die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Kinder oder die Sozialtarife in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Neben dieser direkten Förderung werden Familien auch steuerlich über kinderbedingte Abzüge entlastet. Die heutigen Vergünstigungen führen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu jährlichen Mindereinnahmen von insgesamt rund 3,1 − 3,6 Milliarden Franken. Weitere steuerliche Vergünstigungen drängen sich aufgrund der bereits zahlreich bestehenden Entlastungsmassnahmen nicht auf.
Kinder- und Ausbildungszulagen erhöhen das Einkommen und sind somit steuerbar
Auch Familienzulagen entlasten das Budget von Haushalten mit Kindern. Darunter fallen vor allem die Kinder- und Ausbildungszulagen. Die von der Initiative geforderte Steuerbefreiung dieser Zulagen ist jedoch das falsche Mittel, um den Unterhaltskosten für Kinder stärker Rechnung zu tragen. Sie ist auch sachlich nicht gerechtfertigt. Wer Kinder- oder Ausbildungszulagen bezieht, erhöht sein Einkommen und damit seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Steuerbefreiung dieser Einkommensergänzung wäre ein Signal für weitere Steuerbefreiungen und damit weitere Aushöhlungen der Einkommenssteuerbasis. Zudem würde die Annahme der Initiative hohe Mindereinnahmen in der Grössenordnung von jährlich rund einer Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden bewirken. Diese sind zu kompensieren, entweder mit Sparmassnahmen oder mit Steuererhöhungen.
Ungünstige Verteilungswirkung der Steuerbefreiung
Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen wären in erster Linie ein Privileg für einkommensstarke Haushalte. Hingegen würden Haushalte, die heute wenig oder keine Einkommenssteuern bezahlen, von der Steuerbefreiung kaum oder gar nicht entlastet. Bei der direkten Bundessteuer trifft dies auf rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern zu. Für sie würde die mit der Initiative beabsichtigte Kaufkraftstärkung ins Leere zielen.
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