Am 16. August 2022 lanciert die JUSO Schweiz die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)».
10.29 Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
I. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 129a Zukunftssteuer
1 Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.
2 Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.
3 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.
4 Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
5 Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.
Art. 197 Ziff. 15
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 129a (Zukunftssteuer)
1 Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:
1. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;
2. die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.
2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.
Die Initianten haben bis zum 16. Februar 2024 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Chronologie
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
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04.03.2024 | Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» mit 109’988 gültigen Stimmen formell zustande gekommen ist. | |
08.02.2024 | Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» wird mit 110’320 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. |
Kontakt
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Team Steuerdokumentation
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 03.04.2024