Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet. Um dieses OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt er eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 % an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 % gehen an Kantone und Gemeinden (22.036; siehe Medienmitteilung).
Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt die Schweiz vor gewichtige Herausforderungen. Der Bundesrat will die neuen Besteuerungsregeln einführen, auch wenn die Schweiz dazu weder rechtlich noch politisch verpflichtet ist. Eine Änderung der Bundesverfassung soll die Grundlage für die Ausführungsgesetzgebung schaffen. Bis diese in Kraft tritt, soll die Mindestbesteuerung angesichts ihrer Dringlichkeit mittels einer befristeten Verordnung eingeführt werden. Damit werden die zusätzlichen Steuereinnahmen in der Schweiz statt im Ausland anfallen. Mit dieser Vorlage sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz erhalten bleiben. Die Umsetzung soll schonend erfolgen. KMU sollen nicht von den neuen Regeln betroffen sein und der Steuerföderalismus soll aufrechterhalten werden.
Chronologie
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
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22.12.2023 | Der Bundesrat beschliesst, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden. | Medienmitteilung |
22.11.2023 | Die WAK-N beschliesst, dem Beispiel der WAK-S zu folgen und dem Bundesrat ein analoges Schreiben betreffend Inkraftsetzung der Verordnung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung zukommen zu lassen. | |
09.11.2023 | Die WAK-S verfasst ein Schreiben an den Bundesrat und fordert ihn auf, noch einmal eine vertiefte Prüfung vorzunehmen, bevor er über die Inkraftsetzung der Verordnung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung entscheidet. | |
18.06.2023 | Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) wird in der Volksabstimmung von 78,45 % der Stimmenden und von allen Kantonen angenommen. | |
24.05.2023 | Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. | Medienmitteilung |
24.04.2023 | Bundesrat und Parlament wollen die OECD/G20-Reform zur Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen in der Schweiz umsetzen und damit stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sichern. Am 18. Juni 2023 wird die Stimmbevölkerung über die dafür nötige Verfassungsänderung abstimmen. | Medienmitteilung |
16.12.2022 | In der Schlussabstimmung einigt sich das Parlament darauf, dass die Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung zu 75 % den Kantonen zugutekommen soll und zu 25 % dem Bund. Die Gemeinden sollen «angemessen» berücksichtigt werden. | |
13.12.2022 | Der Nationalrat bereinigt die verbleibende Differenz betreffend den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). | |
08.12.2022 | Der Ständerat behält im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036) eine Differenz hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen innerhalb des Kantons bei. | |
06.12.2022 | Der Nationalrat berät die beiden verbleibenden Differenzen zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). Betreffend Verteilschlüssel schliesst der sich dem Ständerat an. Es verbleibt somit eine Differenz. | |
05.12.2022 | Der Ständerat nimmt das Postulat der WAK-S «OECD-Mindeststeuer. Auswirkungen auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung» (22.3893) an. Das Postulat ist damit überwiesen. | |
05.12.2022 | Der Ständerat behandelt den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). Es bestehen noch zwei Differenzen zum Nationalrat. | |
01.12.2022 | Der Nationalrat schafft gegenüber dem Ständerat vier Differenzen betreffend den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). | |
28.09.2022 | Der Ständerat folgt seiner Kommission und tritt als Erstrat auf den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen ein 22.036). | |
17.08.2022 | Der Bundesrat wählt für die Umsetzung des Bundesbeschlusses über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) ein schrittweises Vorgehen und eröffnet eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV). Auf der Grundlage der Verfassungsänderung wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. | Medienmitteilung |
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Letzte Änderung 01.11.2024