2.20. Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet. Um dieses OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt er eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 % an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 % gehen an Kantone und Gemeinden (22.036; siehe Medienmitteilung).

Chronologie

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.

Datum Beschlüsse Mitteilung
22.12.2023 Der Bundesrat beschliesst, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden. Medienmitteilung
22.11.2023 Die WAK-N beschliesst, dem Beispiel der WAK-S zu folgen und dem Bundesrat ein analoges Schreiben betreffend Inkraftsetzung der Verordnung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung zukommen zu lassen.  
09.11.2023 Die WAK-S verfasst ein Schreiben an den Bundesrat und fordert ihn auf, noch einmal eine vertiefte Prüfung vorzunehmen, bevor er über die Inkraftsetzung der Verordnung zur OECD/G20-Mindestbesteuerung entscheidet.  
18.06.2023 Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) wird in der Volksabstimmung von 78,45 % der Stimmenden und von allen Kantonen angenommen.  
24.05.2023 Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. Medienmitteilung
24.04.2023 Bundesrat und Parlament wollen die OECD/G20-Reform zur Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen in der Schweiz umsetzen und damit stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sichern. Am 18. Juni 2023 wird die Stimmbevölkerung über die dafür nötige Verfassungsänderung abstimmen. Medienmitteilung
16.12.2022 In der Schlussabstimmung einigt sich das Parlament darauf, dass die Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung zu 75 % den Kantonen zugutekommen soll und zu 25 % dem Bund. Die Gemeinden sollen «angemessen» berücksichtigt werden.  
13.12.2022 Der Nationalrat bereinigt die verbleibende Differenz betreffend den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036).  
08.12.2022 Der Ständerat behält im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036) eine Differenz hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen innerhalb des Kantons bei.  
06.12.2022 Der Nationalrat berät die beiden verbleibenden Differenzen zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). Betreffend Verteilschlüssel schliesst der sich dem Ständerat an. Es verbleibt somit eine Differenz.  
05.12.2022 Der Ständerat nimmt das Postulat der WAK-S «OECD-Mindeststeuer. Auswirkungen auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung» (22.3893) an. Das Postulat ist damit überwiesen.  
05.12.2022 Der Ständerat behandelt den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036). Es bestehen noch zwei Differenzen zum Nationalrat.  
01.12.2022 Der Nationalrat schafft gegenüber dem Ständerat vier Differenzen betreffend den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (22.036).  
28.09.2022 Der Ständerat folgt seiner Kommission und tritt als Erstrat auf den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen ein 22.036).  
17.08.2022 Der Bundesrat wählt für die Umsetzung des Bundesbeschlusses über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) ein schrittweises Vorgehen und eröffnet eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV). Auf der Grundlage der Verfassungsänderung wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. Medienmitteilung

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Letzte Änderung 11.01.2024

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