4.5. Revision des Verrechnungssteuergesetzes

Der Bundesrat will gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken neu bzw. weiterhin von der Verrechnungssteuer ausnehmen. Damit will er die Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz stärken.

An seiner Sitzung vom 11. September verabschiedet er die Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (15.060; siehe Medienmitteilung).

Chronologie

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.

Datum Beschlüsse Mitteilung
25.09.2022 In der Volksabstimmung wird die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (21.024) von 52 % der Stimmenden und von der Mehrheit der Kantone abgelehnt.  
21.09.2022 Der Nationalrat nimmt das Postulat «Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden» (22.3396) an. Es ist nun am Bundesrat, einen entsprechenden Bericht auszuarbeiten.  
15.08.2022 Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (21.024) zur Annahme. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 25. September 2022 über die Vorlage. Medienmitteilung
04.05.2022 Der Bundesrat verabschiedet Änderungen betreffend die Verrechnungssteuer: Das Meldeverfahren soll im Konzern neu ab einer Beteiligungsquote von 10 % und für alle juristische Personen möglich sein, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Weiter wird die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung fünf statt drei Jahre gelten. Diese Änderungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Medienmitteilung
17.12.2021 In den Schlussabstimmungen wird die Reform der Verrechnungssteuer (21.024) von den Eidgenössischen Räten angenommen. Ein Referendum wurde bereits angekündigt.  
06.12.2021 07.12.2021 National- und Ständerat haben die verbleibenden Differenzen zur Reform der Verrechnungssteuer (21.024) bereinigt.  
02.12.2021 Der Ständerat tritt auf die Reform der Verrechnungssteuer (21.024) ein. Es verbleiben einige Differenzen zwischen den Räten.  
28.09.2021 Der Nationalrat tritt auf die Reform der Verrechnungssteuer (21.024) ein. Bei sämtlichen Anträgen ist er der Mehrheit der vorberatenden Kommission gefolgt. In der Gesamtabstimmung stimmt der Rat der Vorlage zu. Medienmitteilung WAK-N
18.06.2021 Die Eidgenössischen Räte nehmen das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente; 20.079) in den Schlussabstimmungen an. Das Gesetz tritt – vorbehältlich des Referendums – am 1.1.2022 in Kraft.  
02.06.2021 Betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente; 20.079) folgt der Ständerat seiner vorberatenden Kommission und damit dem Entscheid des Nationalrats. Die Vorlage steht somit bereit für die Schlussabstimmung.  
17.05.2021 Die WAK-N beginnt mit der Beratung des Entwurfs zur Verrechnungssteuerreform (21.024). Mit dieser Reform will der Bundesrat den Fremdkapitalmarkt stärken, indem er die Verrechnungssteuer auf Zinsen grösstenteils abschafft und die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufhebt. Medienmitteilung WAK-N
15.04.2021 Der Bundesrat will den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen stärken. Hierzu verabschiedet er die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts; 21.024). Gleichzeitig eröffnet er die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer. Medienmitteilung
01.03.2021 Der Nationalrat folgt dem Antrag seiner Kommission und stimmt der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente; 20.079) gemäss Vorlage des Bundesrats zu.  
03.02.2021 Der Bundesrat beschliesst eine Änderung der Verordnung über die Ver-rechnungssteuer in dem Sinne, dass Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erb-schaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern sollen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Medienmitteilung
28.10.2020 Der Bundesrat nimmt das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Reform der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) zur Kenntnis und verabschiedet in einem ersten Schritt die Botschaft zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente). Medienmitteilung
11.09.2020 Der Bundesrat führt eine Aussprache zur Reform der Verrechnungs-steuer und legt dabei zwei Eckwerte für die Botschaft fest, die ihm im 2. Quartal 2021 zu unterbreiten ist. So will der Bundesrat dem Parlament beantragen, die Verrechnungssteuer auf Zinsen aus Kundenguthaben bei Banken für natürliche Personen im Inland beizubehalten, auf allen übrigen Zinsen hingegen für alle Anlegerinnen und Anleger aufzuheben.  
03.04.2020 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes. Der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz soll mit einer Steuerreform gestärkt werden. Ausserdem will er eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer schliessen. Medienmitteilung
06.12.2019 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu den Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer. Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern. Medienmitteilung
27.09.2019 Der Bundesrat verabschiedet weitere Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden. Medienmitteilung
26.06.2019 Der Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt Schweiz stärken und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im Inland ausdehnen. Er beschliesst deshalb, die sistierte Reform der Verrechnungssteuer wieder aufzunehmen. Er hat dazu die Zielsetzungen und die Eckwerte verabschiedet. Im Herbst soll eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen. Medienmitteilung
12.11.2018 Die WAK-N berät über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 und beschliesst, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Medienmitteilung WAK-N
18.09.2018 Das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Rückerstattung; 18.030) wird in den Schlussabstimmungen von den eidgenössischen Räten angenommen. Sofern die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte, soll die Nachdeklaration oder Aufrechnung zur Rückerstattung berechtigen, wenn sie in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren erfolgt. Die Neuerung ist anwendbar auf noch nicht rechtskräftig entschiedene Rückerstattungsansprüche, die ab 2014 entstanden sind. Sie wird rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft treten, sofern am 31. Januar 2019 feststeht, dass kein Referendum zustande gekommen ist.  
20.09.2018 Der Nationalrat folgt dem Ständerat und bereinigt die noch bestehenden Differenzen. Damit ist Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.  
10.09.2018 Der Ständerat behandelt die Revision des VStG (Rückerstattung; 18.030) und nimmt diese in der Gesamtabstimmung unter Beibehaltung gewisser Differenzen an.  
20.08.2018 Die WAK-S nimmt die parlamentarische Initiative «Aufhebung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren» (17.494) als Zweitkommission an. Diese wurde von der WAK-N ausgearbeitet und am 23. Oktober 2017 angenommen.  
19.06.2018 Die WAK-S behandelt die Revision des VStG (Rückerstattung; 18.030) und beschliesst:
  • Sofern die Nichtdeklaration fahrlässig erfolgte, soll die Nachdeklaration oder Aufrechnung zur Rückerstattung berechtigen, wenn sie in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren erfolgt.
  • Die Neuerung ist anwendbar, wenn im Zeitpunkt des Inkrafttretens die Einsprachefrist betreffend Einkommens- und Vermögenssteuer noch nicht abgelaufen ist.
Medienmitteilung
29.05.2018 Der Nationalrat beschliesst zur Revision des VStG (Rückerstattung; 18.030) gemäss Antrag seiner Kommission Folgendes:
  • Die Nachdeklaration oder Aufrechnung soll zur Rückerstattung berechtigen, wenn sie in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren erfolgt.
  • Diese Neuerung soll auf alle Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, anwendbar sein.
  • Die Neuerung soll per 1.1.2019 in Kraft treten, wenn spätestens am 31. Januar 2019 feststeht, dass kein Referendum zustande gekommen ist.
 
28.03.2018 Der Bundesrat beschliesst, dass die Verrechnungssteuer auch dann zurückerstattet werden soll, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurden. Er verabschiedet die entsprechende Botschaft ans Parlament. Medienmitteilung
28.06.2017 Der Bundesrat beschliesst, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in gewissen Fällen auch bei Nachdeklarationen und Aufrechnungen erhalten bleiben soll. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland. Medienmitteilung
10.03.2017 Der Bundesrat will Finanzierungstätigkeiten von Konzernen in der Schweiz stärken. An seiner Sitzung stimmt er der Änderung der Verrechnungssteuerverordnung zu. Die Änderungen treten am 1. April 2017 in Kraft. Medienmitteilung
01.02.2017 Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession die Bestimmungen im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) betreffend das Meldeverfahren angepasst. Die Bestimmungen treten auf den 15. Februar 2017 in Kraft. Die von der ESTV publizierte Mitteilung-004-DVS-2017-d bestimmt die anwendbaren Fälle und beschreibt das Vorgehen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Medienmitteilung
23.09.2016 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer. Mit der Vorlage sollen Finanzierungstätigkeiten von Konzernen in der Schweiz gestärkt werden. Medienmitteilung
07.07.2016 Die Referendumsfrist gegen die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist unbenutzt abgelaufen. Das Gesetz tritt somit am 1. Januar 2017 in Kraft.  
18.03.2016 Das revidierte Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer wird in den Schlussabstimmungen von den Eidgenössischen Räten einstimmig angenommen.  
08.03.2016 Der Nationalrat schliesst sich der Version des Ständerats an. Damit bestehen keine Differenzen mehr und das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.  
01.03.2016 Der Ständerat nimmt die Vorlage gemäss Vorschlag seiner Kommission einstimmig an.  
16.02.2016 Die WAK-S stimmt der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (15.060) zu. Anders als im Entwurf des Bundesrats vorgesehen, beantragt die WAK-S jedoch, dass diese Bail-in-Bonds auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden können sollen. Medienmitteilung
17.12.2015 Der Nationalrat nimmt die Vorlage einstimmig an.  
11.11.2015 Die WAK-N folgt bei der Beratung der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (15.060) einstimmig dem Vorschlag des Bundesrats Medienmitteilung
WAK-N

Kontakt

Kontaktformular

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Team Steuerdokumentation
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Letzte Änderung 13.11.2023

Zum Seitenanfang