5.10. Reform der MWST (ab 2004)

Vorliegendes Kapitel behandelt allgemeine Reformbemühungen betreffend die MWST. Die Revision des MWSTG sowie die Vereinfachung der MWST werden in Kapitel 5.11. behandelt.

Chronologie

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Datum Beschlüsse Mitteilung
18.03.2022 Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf 250’000 Franken für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Medienmitteilung
17.12.2021 Die Eidgenössischen Räte nehmen in den Schlussabstimmungen den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (19.050) an. Da die Steuersätze in der Verfassung festgeschrieben sind, braucht es noch die Zustimmung von Volk und Ständen.  
17.12.2021 Die Eidgenössischen Räte nehmen in den Schlussabstimmungen die Änderung des MWSTG im Rahmen der Initiative Feller (17.448) an. Der Bundesrat wird das Inkrafttreten beschliessen.  
14.12.2021 Der Nationalrat stimmt dem Kompromissvorschlag auf Erhöhung der Umsatzgrenze auf CHF 250'000 zu.  
13.122.2021 Der Ständerat nimmt einen von seiner Kommission vorgeschlagenen Kompromiss auf Erhöhung der Umsatzgrenze auf CHF 250'000 an.  
09.12.2021 Der Nationalrat hält an seinem Beschluss auf Erhöhung der Umsatzgrenze auf CHF 200'000 fest. Die Differenz zum Ständerat bleibt somit bestehen.  
07.12.2021 Der Ständerat tritt auf die Initiative Feller (17.448) ein und nimmt eine von seiner Kommission vorgeschlagene Anhebung der Umsatzgrenze auf CHF 300'000 an. Damit besteht eine Differenz zum Nationalrat.  
22.09.2021 Der Nationalrat nimmt als Erstrat die Erhöhung der Umsatzgrenze von 150’000 auf 200’000 Franken für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- oder Kulturvereine sowie für gemeinnützige Institutionen (17.448) in der Gesamtabstimmung an.  
16.09.2021 Der Ständerat nimmt als Zweitrat die Motion Humbel «Keine Behinderung der hausärztlich koordinierten Versorgung durch den Fiskus» (19.3892) an. Damit ist diese an den Bundesrat überwiesen.  
14.09.2021 Der Ständerat folgt seiner Kommission und dem Nationalrat und hebt die MWST zugunsten der AHV proportional um 0,4 Prozentpunkte an (19.050).  
31.08.2021 Die SGK-S schliesst sich dem Beschluss des Nationalrats an, die MWST proportional um 0,4 Prozentpunkte zugunsten der AHV (19.050) anzuheben.  
11.08.2021 Der Bundesrat verabschiedet seine Stellungnahme zuhanden der WAK-N betreffend die parlamentarische Initiative Feller (17.448). Er ist gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer. Medienmitteilung
09.06.2021 Der Nationalrat beschliesst betreffend Vorlage AHV21 (19.050) eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozentpunkte, womit eine Differenz zum Ständerat besteht.  
09.06.2021 Der Ständerat nimmt als Zweitrat die Motion von Siebenthal «Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators» (18.4363) an, welche gleichlautend ist wie die Motion 18.4194.  
31.05.2021 Der Nationalrat nimmt als Zweitrat die Motion Stöckli «Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators» (18.4194) an, welche somit an den Bundesrat überwiesen wird. Die Motion verlangt, dass ausländische Tour Operators wie bis anhin auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz, nicht auf dem gesamten, besteuert werden.  
12.05.2021 Der Bundesrat nimmt den Bericht des EFD zur Kenntnis, der aufzeigt, dass die auf den 1. Januar 2018 erfolgte Senkung des Schwellenwerts betreffend Vorsteuerüberschuss von CHF 50'000 auf 10'000 das Interesse an der Anwendung des Verlagerungsverfahrens nicht gesteigert hat. Deshalb wird auf eine weitergehende Senkung des Schwellenwerts verzichtet. Medienmitteilung
12.05.2021 Der Bundesrat beschliesst, dass das EFD eine gesetzliche Grundlage im Mehrwertsteuergesetz schaffen soll, damit Einzelunternehmen, die potenziell ins Handelsregister eingetragen werden müssen, systematisch den Handelsregisterbehörden gemeldet werden können. Medienmitteilung
12.04.2021 Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Pa.Iv. Feller (17.448) beantragt die WAK-N dem Nationalrat eine Erhöhung der Umsatzgrenze von CHF 150'000 auf 200'000 für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- oder Kulturvereine und für gemeinnützige Institutionen.  
15.03.2021 Der Ständerat beschliesst betreffend Vorlage AHV21 (19.050) eine proportionale Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,3 Prozentpunkte.  
22.02.2021 Die SGK-S beantragt dem Rat im Rahmen der Vorlage AHV21 (19.050) eine vom Bundesratsbeschluss abweichende zweistufige proportionale Erhöhung der MWST-Sätze um insgesamt 0,7 Prozentpunkte (zuerst 0,3 Prozentpunkte und – wenn der AHV-Ausgleichsfonds 90 % einer Jahresausgabe unterschreitet – mittels Gesetz um weitere 0,4 Prozentpunkte). Die Kommission beantragt dem Rat zudem, die Mehrwertsteuer nur dann anzuheben, wenn auch das Referenzalter 65 der Frauen angenommen wird.  
16.12.2020 Der Ständerat nimmt als Zweitrat die Motion «Mehrwertsteuervereinfachung bei Packages» (18.3235) an, welche somit an den Bundesrat überwiesen wird. Der Nationalrat hatte die Motion am 13. März 2019 mit einer Änderung angenommen: «Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 19 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes so zu ändern, dass Packages aus Leistungen, deren Ort im Inland liegt, einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden können, wenn diese wertmässig mindestens 55 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht». Der Ständerat hat nun dieser Änderung zugestimmt.  
18.08.2020 Die WAK-N beschliesst, auf eine Ausdehnung der Steuerausnahme in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 17 MWSTG zu verzichten und dafür – wie dies die parlamentarische Initiative Feller (17.448) ursprünglich vorsah – die Umsatzgrenze für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen moderat (von heute CHF 150'000 auf CHF 200'000) anzuheben. Die Kommission wird den Vorentwurf in die Vernehmlassung geben.  
18.09.2018 Der Ständerat überweist die Motion Page «Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen» (17.3657) an den Bundesrat. Diese war im Frühjahr bereits vom Nationalrat angenommen worden.  
29.08.2019 Nach der WAK-N beantragt auch die WAK-S, der parlamentarischen Initiative Feller «Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht» (17.448) Folge zu geben. Die WAK-N hat nun zwei Jahre Zeit, um eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.  
28.08.2019 Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft zur «Stabilisierung der AHV (AHV21)» (19.050). Teil dieser Vorlage ist der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Diese soll 0,7 Prozentpunkte des Normalsatzes, 0,2 Prozentpunkte des reduzierten Satzes und 0,3 Prozentpunkte des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen betragen.  
13.03.2019 Der Nationalrat nimmt als Zweitrat die Motion «MwSt-Pflicht von Online-Plattformen bei Verkäufen aus dem Ausland in die Schweiz» (18.3540) an, welche somit an den Bundesrat überwiesen wird. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um ausländische Online-Marktplätze und Dienstleistungs-Plattformen bei Lieferungen oder Dienstleistungen in die Schweiz der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, Missbräuche zu verhindern, die aktuell hohen MWST-Ausfälle bei Online-Verkäufen und -Dienstleistungen in die Schweiz zu verringern und faire Wettbewerbsbedingungen für die einheimischen Anbieter zu schaffen.  
31.12.2017 Die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der IV läuft Ende 2017 aus.  
22.11.2017 Der Bundesrat hat mit Verordnung über die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur das MWSTG an die geänderten Steuersätze per 1. Januar 2018 angepasst.  
08.11.2017 Die Satzänderungen bei der MWST auf den 1. Januar 2018 werden mittels Verordnungen technisch umgesetzt. Der Bundesrat setzt eine neue Verordnung sowie eine Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Medienmitteilung
24.09.2017

Anlässlich der Volksabstimmung werden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWST und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt.

Somit gelten ab dem 1. Januar 2018 folgende MWST-Sätze (siehe Volksabstimmung vom 9. Februar 2014):

  • Normalsatz: 7.7 %
  • Sondersatz: 3.7 %
  • Reduzierter Satz: 2.5 %.
 
16.06.2017 Die Verlängerung des Sondersatzes um zehn Jahre wird in den Schlussabstimmungen von beiden Räten angenommen.  
31.05.2017 Nachdem NR de Buman seinen Minderheitsantrag auf dauerhafte Verankerung des Sondersatzes zurückgezogen hat, schliesst sich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission dem Ständerat an, den Sondersatz um zehn Jahre bis Ende 2027 zu verlängern.  
30.05.2017 Der Ständerat beschliesst (gemäss Antrag seiner Kommission) die Verlängerung des Sondersatzes um zehn Jahre und spricht sich gegen die dauerhafte Verankerung aus.  
04.05.2017 Der Nationalrat beschliesst eine dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes und spricht sich somit gegen eine befristete Verlängerung aus. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.  
12.04.2017 Der Bundesrat verabschiedet seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative de Buman (15.410). Er ist mit einer weiteren befristeten Verlängerung des MWST-Sondersatzes von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen bis Ende 2027 einverstanden. Die Initiative hingegen fordert eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes. Medienmitteilung
08.03.2017 Der Nationalrat nimmt als Zweitrat die Motion «Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben» (16.3431) an, welche somit an den Bundesrat überwiesen wird. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Änderung des MWSTG zu unterbreiten, sodass von Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern sie zur Erfüllung grundlegender gesetzlicher Aufgaben ausgerichtet werden.  
08.03.2015 Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» (13.095) wird in der Volksabstimmung von 92 % der Stimmenden sowie allen Kantonen abgelehnt.  
07.01.2015 Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ab. Die Initiative würde zu einem überstürzten Umbau des Energiesystems mit sehr hohen Steuersätzen führen. Durch den vorgeschlagenen Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer würde die Finanzierung der Bundesaufgaben und der Sozialversicherungen gefährdet. Die Initiative würde zudem zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führen und einkommensschwache Haushalte übermässig stark treffen. Medienmitteilung
12.11.2014 Der Bundesrat heisst zwei Änderungen der MWSTV gut und setzt sie auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Mit dieser Massnahme sollen in Umsetzung der Motion Cassis (12.4197) die Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringert werden bis die vorgeschlagene Teilrevision des MWSTG in Kraft tritt. Medienmitteilung
28.09.2014 Die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» wird in der Volksabstimmung von 71,5 % der Stimmenden sowie allen Kantonen abgelehnt.  
26.09.2014 Die eidgenössischen Räte nehmen in den Schlussabstimmungen den Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» an, mit dem die Räte die Initiative zur Ablehnung empfehlen.  
25.09.2014 Der Nationalrat empfiehlt ebenfalls, die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» abzulehnen.  
11.08.2014 Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ab. Die Initiative führe zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung des Gastgewerbes bei der Mehrwertsteuer und habe hohe Steuerausfälle für die Bundeskasse zur Folge. Werden diese Steuerausfälle durch eine Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kompensiert, wären Haushalte in bescheidenen Verhältnissen besonders stark davon betroffen. Medienmitteilung
17.06.2014 Der Ständerat beschliesst, die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» zur Ablehnung zu empfehlen.   
06.06.2014 Zur Ermittlung der Mehrwertsteuerpflicht sollen künftig die weltweit und nicht nur die im Inland erzielten Umsätze massgeblich sein. Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Mit der Teilrevision sollen auch Kleinsendungen aus dem Ausland an inländische Kundschaft ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 Franken der Mehrwertsteuer unterliegen. Medienmitteilung
16.04.2014 Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und dient der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Finanzdepartement, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Umsetzung der Massnahme an die Hand zu nehmen. Medienmitteilung
06.03.2014 Der Ständerat empfiehlt – wie zuvor der Nationalrat –, die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» zur Ablehnung. Volk und Stände werden voraussichtlich am 28. September 2014 über die Initiative abstimmen.  
09.02.2014 In der Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 20.06.2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») haben Volk und Stände auch einer Erhöhung aller Mehrwertsteuersätze um 0,1 Prozentpunkte vom 1. Januar 2018 bis längstens zum 31. Dezember 2030 zugestimmt.  
17.01.2014 Die WAK-S empfiehlt die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.  
11.12.2013 Der Nationalrat empfiehlt die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.  
10.12.2013 Der Ständerat nimmt als Zweitrat die Motion Cassis «Das Mehrwertsteuergesetz darf nicht toter Buchstabe bleiben. Eindämmung des unlauteren Wettbewerbs in den Grenzregionen» (12.4197) an, nachdem der Nationalrat dieser bereits am 19. September 2013 zugestimmt hatte. Das Geschäft ist damit an den Bundesrat überwiesen.  
20.11.2013 Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft die Ablehnung der Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer». Zwar teilt er grundsätzlich das Anliegen der Initiative, zur Erreichung von klima- und energiepolitischen Zielen Energieabgaben einzusetzen. Aber er lehnt die Abschaffung der Mehrwertsteuer ab. Er erachtet es für unzweckmässig, die Höhe der vorgeschlagenen Energiesteuer einzig an den heutigen Mehrwertsteuereinnahmen auszurichten. Zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte wären sehr hohe Energieabgaben notwendig, die das energie- und klimapolitisch begründbare Mass bei weitem übersteigen würden. Medienmitteilung
28.10.2013 Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse lässt die WAK-N den indirekten Gegenvorschlag (13.435) fallen und folgt schliesslich dem Bundesrat und empfiehlt die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.  
12.08.2013 Die WAK-N verabschiedet einen Entwurf der Kommissionsinitiative (13.435) und führt eine kurze Vernehmlassung durch.  
05.07.2013 Die WAK-S stimmt der Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative durch die WAK-N (13.435) als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» zu.  
24.06.2013 Die WAK-N beschliesst, der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» einen indirekten Gegenentwurf in der Form einer Kommissionsinitiative (13.435) gegenüberzustellen, um die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Gastgewerbe und Take-away zu reduzieren. Der indirekte Gegenentwurf sieht vor, die Abgabe warmer Speisen und Getränke immer zum Normalsatz zu besteuern.  
21.06.2013 In den Schlussabstimmungen wird die Änderung des MWST-Gesetzes zur Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 mit 129 zu 52 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) im Nationalrat und mit 36 zu 5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) im Ständerat angenommen  
04.06.2013 Der Ständerat stimmt als Zweitrat der Initiative zur Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 (12.485) mit 30 zu 0 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) zu.   
29.05.2013 Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» ohne Gegenentwurf ab. Er begrüsst zwar die Stossrichtung der Initiative, zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele ein Lenkungssystem einzusetzen. Er lehnt die Initiative aber wegen der Abschaffung der Mehrwertsteuer sowie der Ausrichtung der Energieabgabe an den Mehrwertsteuereinnahmen ab. Der Bundesrat beauftragt das EFD, eine Botschaft zur Ablehnung der Volksinitiative zu erarbeiten. Medienmitteilung
16.04.2013 Der Nationalrat nimmt die Initiative zur Verlängerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 (12.485) mit 145 zu 36 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.   
23.01.2013 Der Bundesrat befürwortet die Verlängerung des Sondersatzes der MWST für Beherbergungsleistungen bis 2017 gemäss parlamentarischer Initiative der WAK-N (12.485). Medienmitteilung
16.01.2013 Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer» mit 108‘018 gültigen Stimmen formell zustande gekommen ist.  
17.12.2012 Die eidgenössische Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer» wird mit 108‘830 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.  
23.10.2012

Die WAK-N beschliesst, die Diskussion zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» zu sistieren, bis ihr die geplante Teilrevision des MWST-Gesetzes vorliegt. Diese Revision sieht ein Modell mit einem Normal- und einem reduzierten Steuersatz vor, wobei das gesamte Gastgewerbe nach dem reduzierten Satz besteuert würde. Damit würde das Anliegen der Volksinitiative erfüllt.

Gleichentags stimmt die Kommission einem Antrag für eine Kommissionsinitiative zu, welche den bis Ende 2013 befristeten MWSt-Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2017 verlängern will. Damit soll gewährleistet werden, dass bis zur Umsetzung der oben erwähnten MWSTG-Revision keine Rechtslücke entsteht und die Hotellerie dem gleichen Steuersatz unterliegt wie bis anhin.

 
14.09.2012 Essen und Trinken im Restaurant soll mehrwertsteuerlich nicht gleich behandelt werden wie der Kauf von Lebensmitteln. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Initiative von Gastrosuisse «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» zur Ablehnung. Der reduzierte Steuersatz soll wie bisher nur für den Verkauf von Nahrungsmitteln als Güter des täglichen Bedarfs gelten. Der Besuch im Restaurant soll zum Normalsatz steuerbar bleiben. Von einer Steuersenkung für das Gastgewerbe würden in erster Linie Personen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen profitieren. Beim Bund hätte dies Mindereinnahmen zur Folge, die für den Bundeshaushalt kaum zu verkraften wären. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenvorschlag ab, wie er in der Botschaft an das Parlament schreibt. Medienmitteilung
02.03.2012 Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative von Gastrosuisse «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» aus, die für das Gastgewerbe generell den gleichen Mehrwertsteuersatz wie für den Nahrungsmittelverkauf verlangt. Er beauftragt das EFD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft zuhanden des Parlaments. Medienmitteilung
27.02.2012
13.03.2012
Nationalrat und Ständerat treten auf das dringliche Bundesgesetz betreffend die befristete Steuerbefreiung für Beherbergungsleistungen nicht ein. Das Geschäft ist damit endgültig erledigt.  
10.01.2012 Die WAK-N beantragt dem Nationalrat die auf ein Jahr befristete Steuerbefreiung für Beherbergungsleistungen (Steuersatz gegenwärtig 3,8 %). Das dringlich erklärte Bundesgesetz muss von beiden Räten in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet und per 1. April 2012 in Kraft gesetzt werden.   
21.12.2011 Der Nationalrat nimmt als Zweitrat die Motion von Ständerat Hans Hess («Mehrwertsteuergesetz. Artikel 89 Absatz 5 ersatzlos streichen»; 11.3185) an, nachdem der Ständerat dieser bereits am 16. Juni 2011 zugestimmt hatte. Das Geschäft wird damit an den Bundesrat überwiesen.  
08.11.2011 Die WAK-N beauftragt die ESTV, bis im Januar 2012 den Entwurf eines Bundesbeschlusses vorzulegen, welcher die kurzfristige Senkung der Mehrwertsteuer im Tourismus und Hotelleriebereich vorsieht.   
14.10.2011 Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» mit 118'802 gültigen Stimmen formell zustande gekommen ist.   
12.10.2011 Der Bundesrat verankert die Praxis, wonach die Personenschifffahrt auf dem Bodensee und dem Rhein von der MWST befreit ist, mit einer entsprechenden Änderung der MWST-Verordnung. Die Verköstigung und Unterhaltung an Bord der Schiffe werden aber weiterhin am Sitz der Unternehmen besteuert.  
21.09.2011 Gastrosuisse reicht bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» mit 119'161 Unterschriften ein.  
24.03.2011 Die Mehrwertsteuerbefreiung von Lieferungen im Reiseverkehr wird künftig einfacher und transparenter. Ausfuhrnachweise können nicht bloss bei der Ausfuhr durch die EZV (neu BAZG) sondern unter bestimmten Voraussetzungen neu auch durch Reiseveranstalter im Inland oder nachträglich im Ausland erteilt werden. Das EFD hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie tritt am 1. Mai 2011 in Kraft. Medienmitteilung
14.03.2011 Der Ständerat nimmt als Zweitrat eine Motion der Sozialdemokratischen Fraktion des Nationalrats («Sozialverträgliche Reform der Mehrwertsteuer»; 05.3578) an, nachdem der Nationalrat dieser bereits am 23. März 2007 zugestimmt hatte. Das Geschäft wird damit an den Bundesrat überwiesen.  
26.01.2011 Der Bundesrat setzt die Verordnung zur Unternehmens-Identifikations-nummer (UID) per 1. April 2011 in Kraft.   
06.11.2010 Die Grünliberale Partei Schweiz lanciert eine eidgenössische Volksinitiative «Energie statt Mehrwertsteuer». Mit der staatsquotenneutralen ökologischen Steuerreform wollen die Grünliberalen die Energiewende erreichen. Sie sind überzeugt, mit ihrem liberalen Vorschlag einer umfassenden ökologischen Steuerreform den Atomausstieg klima- und wirtschaftsverträglich umsetzen zu können. Gleichzeitig sei die Abschaffung der Mehrwertsteuer eine einmalige Chance für den Werk- und Denkplatz Schweiz (für Einzelheiten siehe Kapitel 10.24).
Die Unterschriftensammlung beginnt am 15. Juni 2011.
 
03.11.2010 Der Bundesrat heisst die Verordnung über das Verfahren zur Überweisung des für die IV bestimmten MWST-Ertragsanteils an den IV-Ausgleichsfonds gut.   
27.10.2010 Der Bundesrat bestimmt, dass das Gesetz vom 18. Juni 2010 über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt. Die neue UID-Nummer wird mit einer Übergangsfrist von drei Jahren die alte 6-stellige MWST-Nummer ersetzen.  
21.04.2010 Der Bundesrat verabschiedet eine Verordnung, welche die Umsetzung des Volksentscheids betreffend Anhebung der Mehrwertsteuersätze regelt. Mit dieser Verordnung werden die neuen Sätze ins MWST-Gesetz aufgenommen. Medienmitteilung
19.04.2010 Der Verband Gastrosuisse lanciert die Unterschriftensammlung für ihre eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» (vgl. Kapitel 10.19). Gastrosuisse sieht die Restaurants und Hotels gegenüber Take-aways und Detailhändlern diskriminiert. Seit der Einführung der MWST 1995 werde jede Mahlzeit im Restaurant mit dem normalen Satz von derzeit 7,6 % besteuert, Take-aways hingegen profitierten vom reduzierten Satz von derzeit 2,4 %. Dieser Wettbewerbsnachteil für das Gastgewerbe müsse beseitigt werden.  
27.09.2009 Die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2011 zugunsten der IV wird in der Volksabstimmung mit 54,5 % der Stimmen und einem knappen Ständemehr angenommen (siehe 18. Dezember 2007, 19. März, 27. Mai und 13. Juni 2008 sowie 12. Juni 2009).  
12.06.2009 In den Schlussabstimmungen wird die Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze im Nationalrat mit 112 zu 8 Stimmen und im Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen angenommen.  
12.06.2009 Der Nationalrat schliesst sich dem Ständerat an und entscheidet ebenfalls, das Inkrafttreten der MWST-Erhöhung zugunsten der IV um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.  
11.06.2009 Der Ständerat nimmt in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die «Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze» an, welche bestimmt, dass die auf sieben Jahre befristete Erhöhung der MWST zugunsten der IV erst am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, unter der Voraussetzung, dass sie in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 angenommen wird.  
02.06.2009 Der Ständerat schliesst sich dem Nationalrat an und verlängert stillschweigend den Sondersatz für die Hotellerie (3,6 %) um weitere drei Jahre bis Ende 2013. Damit lässt sich ein zusätzlicher Satzwechsel vor der allfälligen Einführung des Einheitssatzes vermeiden.  
25.03.2009 Die Volksabstimmung über die MWST-Erhöhung zugunsten der IV soll definitiv am 27. September 2009 stattfinden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die MWST-Erhöhung trotz Verschiebung des Abstimmungsdatums Anfang 2010 in Kraft treten kann.  
18.03.2009 Der Nationalrat beschliesst mit 110 zu 59 Stimmen, den Sondersatz für die Hotellerie (3,6 %) bis Ende 2013 zu verlängern. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.  
19.02.2009 Die SGK-S lässt den Bundesbeschluss betreffend MWST-Erhöhung zugunsten der IV ebenfalls unverändert.  
13.02.2009 Die SGK-N entscheidet, dass die MWST-Erhöhung zugunsten der IV trotz Wirtschaftskrise Anfang 2010 in Kraft treten soll und nimmt keine Änderungen am Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 vor.  
28.01.2009 Der Bundesrat beschliesst wegen der aktuellen Wirtschaftslage, die Volksabstimmung über die MWST-Erhöhung zugunsten der IV vom 17. Mai auf den 27. September 2009 zu verschieben. Mit der Verlegung des Abstimmungstermins will der Bundesrat dem Parlament die Gelegenheit bieten, seinen Beschluss vom 13. Juni 2008 allenfalls in der Frühlingssession zu ändern. Sollten die Räte dies tun, wäre auch der Abstimmungstermin vom September in Frage gestellt.  
19.12.2008 Nationalrat Thomas Müller reicht die Motion «Umsatzsteuergesetz 1994. Vorsteuererstattungsverfahren in Österreich» (08.4018) ein, gemäss welcher die Steuererhebung für Schweizer Car-Unternehmer in Österreich abgeschafft oder zumindest vereinfacht werden soll.   
17.12.2008 Nationalrat Philipp Müller reicht die Motion «Unternehmensfreundliche Übergangsregelung bei allfälliger Erhöhung der Mehrwertsteuer» (08.3864) ein.   
13.06.2008 In den Schlussabstimmungen wird die Verfassungsvorlage zur Erhöhung der MWST zugunsten der IV in den Jahren 2010 bis 2016 mit 126 zu 58 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) im Nationalrat und mit 39 zu 2 Stimmen im Ständerat angenommen BBl 2008 5241
05.06.2008 Der Ständerat hält an seinen Beschlüssen zur IV-Zusatzfinanzierung fest.  
04.06.2008 Der Nationalrat behandelt seinerseits die Differenzen bei der IV-Zusatzversicherung. Er erklärt sich einverstanden, die verschiedenen Mehrwertsteuersätze proportional anzuheben (gemäss Entscheid Ständerat; siehe 27. Mai 2008).  
27.05.2008

Im Rahmen der Differenzbereinigung betreffend Zusatzversicherung der IV kommt der Ständerat auf seine erste Entscheidung zurück und schliesst sich den neuen Vorschlägen seiner Kommission an, d.h. eine zwischen 2010 und 2016 befristete «proportionale» Erhöhung des MWST-Satzes um 0,4 Prozentpunkte für den Normalsatz, 0,1 Prozentpunkt für den reduzierten Satz und um 0,2 Prozentpunkte für den Sondersatz Beherbergung (05.053; siehe 18. Dezember 2007 und 19. März 2008).

Diese korrigierte proportionale Erhöhung (Normalsatz: 8,0 %, reduzierter Satz: 2,5 % und Sondersatz Beherbergung: 3,8 %) bringt jährlich ca. 200 Millionen Franken weniger ein als die Lösung des Nationalrats.

 
19.03.2008

Bei der Zusatzfinanzierung der IV kommt der Nationalrat auf seine frühere Position zurück (Verwerfen der Vorlage in der Gesamtabstimmung; siehe 20. März 2007) und stimmt nun einer befristeten Erhöhung der MWST zur Sanierung der IV zu (05.053). Er ist aber weniger grosszügig als der Ständerat (siehe 18. Dezember 2007) und schlägt für die Jahre 2010 bis 2016 eine lineare Erhöhung der MWST um 0,4 Prozent vor.

Entgegen seiner Kommission, welche sich dem Ständerat anschliessen wollte (befristete Erhöhung der MWST um 0,5 Prozentpunkte beim Normalsatz und um 0,2 Prozentpunkte bei den beiden reduzierten Sätzen [lebensnotwendige Güter und Beherbergungsleistungen]) nimmt der Nationalrat mit 95 zu 86 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag von Pierre Triponez (FDP/BE) an, wonach der Bundesrat in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis am 31. Dezember 2016 die MWST-Sätze linear um 0,4 Prozent erhöhen würde. Der Ertrag aus dieser Erhöhung würde ganz an die IV ausgeschüttet.
Die Linke hatte sich vergeblich für eine stärkere Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten eingesetzt. Die SVP, welche jegliche MWST-Erhöhung zur Deckung des Defizits der IV ablehnt, hatte ebenso wenig Erfolg.
Bei der Gesamtabstimmung nimmt der Nationalrat den Entwurf des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze (Verfassungsänderung für eine befristete Erhöhung der MWST zugunsten der IV) mit 108 zu 45 Stimmen an.
Die Vorlage geht zur Ausräumung der Differenzen an den Ständerat zurück. 

 
18.12.2007 Der Ständerat beschliesst bezüglich IV-Sanierung, entgegen dem Nationalrat (siehe 20. März 2007), dass die MWST für eine befristete Zusatzfinanzierung der IV angehoben werden soll (05.053).
Die MWST-Sätze sollen nur noch befristet für die Jahre 2010 bis 2016 erhöht und anschliessend wieder neu überprüft werden. Der Normalsatz soll dabei um 0,5 Prozentpunkte auf 8,1 % angehoben werden, die beiden reduzierten Sätze sollen von heute 2,4 beziehungsweise 3,6 % um je 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 beziehungsweise 3,8 % ansteigen. Mit dem erwarteten Zusatzertrag von ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr kann nach Einschätzung der vorberatenden Kommission ungefähr das jährliche Defizit der IV gedeckt werden.
Ein Antrag von Nationalrat Hans Hess (FDP/OW), die drei Mehrwertsteuersätze linear um 0,5 Prozentpunkte anzuheben, wurde mit 29 gegen 5 Stimmen klar abgelehnt.
Die Zusatzfinanzierung der IV wird nun bis zum Entscheid des Nationalrats, an welchen die Vorlage zurückgeht, aufgeschoben.
Aber auch wenn die Grosse Kammer diesmal dem Kurs des Ständerats folgt, muss die beantragte Erhöhung der Mehrwertsteuer in jedem Fall auch vom Volk gutgeheissen werden.
 
01.10.2007 An der Sondersession zu Steuerfragen beschliesst der Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen, die Motion Jenny (SVP/GL) abzulehnen, welche den Bundesrat beauftragt, die Mehrwertsteuer ab 2010 um 1 Prozent zu senken (07.3480). Der Nationalrat hatte einen gleich lautenden Vorschlag ebenfalls verworfen.   
01.10.2007

An der Sondersession zu Steuerfragen fasst der Nationalrat folgende Beschlüsse:

  • Ablehnung der SVP-Motion "Steuersenkung für alle" (07.3401) mit 125 zu 54 Stimmen, in der eine Senkung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent ab 1. Januar 2010 gefordert wird (siehe 21. Juni 2007).
    Laut dem Vorsteher des EFD hätte diese Senkung nur geringe Effekte für die Konsumenten zur Folge, würde aber die Staatseinnahmen um mehr als drei Milliarden reduzieren.

Hingegen nimmt er drei andere MWST-Motionen entgegen:

  • Motion Christophe Darbellay (CVP/VS) "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" (06.3873): Annahme mit 142 zu 33 Stimmen bei 5 Enthaltungen (siehe 20. Dezember 2006). Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, bei der aktuellen Mehrwertsteuerreform die Steuerausnahme für den Sport beizubehalten. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung beantragt.
  • Motion Adriano Imfeld (CVP/OW) "Vorsteuerabzug für Start-up-Unternehmen" (06.3734): Annahme mit 108 zu 70 Stimmen bei 1 Enthaltung (18. Dezember 2006). Der Vorstoss verlangt, dass Start-up-Unternehmen sämtliche Vorsteuern abziehen können, auch wenn sie durch Subventionen oder private Spenden unterstützt werden. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung beantragt.
  • Motion Adriano Imfeld (CVP/OW) "Vorsteuerabzug auch auf längerfristigen Investitionen" (06.3733): Annahme mit 114 zu 64 Stimmen (siehe 18. Dezember 2006). Der Vorstoss verlangt, dass ein Unternehmer auch dann vorsteuerabzugsberechtigt ist, wenn sachlich und zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerbaren Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht.
 
12.09.2007 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der inhaltlich gleich lautenden Motionen der SVP-Fraktion des Nationalrates (07.3401) und des Ständerats This Jenny (07.3480).  
22.06.2007 Ständerat This Jenny reicht eine gleich lautende Motion (07.3480) ein.  
21.06.2007 Die SVP-Fraktion des Nationalrates reicht eine Motion "Steuersenkung für alle" (07.3401) ein, welche den Bundesrat beauftragt, die Mehrwertsteuer per 1. Januar 2010 um 1 Prozent zu senken. Bis zum Inkrafttreten dieser Steuersenkung sind in den Jahren 2007, 2008 und 2009 die Schulden um je 3 Milliarden Franken, das heisst um total 9 Milliarden Franken zu senken.  
23.03.2007 Der Nationalrat nimmt stillschweigend eine Motion der SP-Fraktion „Sozialverträgliche Reform der Mehrwertsteuer“ (05.3578) an, welche den Bundesrat beauftragt, die von ihm im Auftrag des Parlamentes in Aussicht gestellte grosse Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich auszugestalten. Die Entlastung von Unternehmen und Verwaltung dürfe nicht von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen finanziert werden.  
20.03.2007 Die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) ist vorläufig gescheitert. Der Nationalrat verwirft in der Gesamtabstimmung sowohl den Bundesbeschluss zur Anhebung der MWST als auch die Gesetzesänderung zur befristeten Übertragung der IV-Schuldzinsen auf den Bund.
Den Ausschlag gab am Ende nicht die SVP, die von Anfang an grundsätzlich gegen zusätzliche Mittel für die IV opponiert hatte. Vielmehr trugen die FDP und die CVP die Vorlagen nicht mehr mit, nachdem es der Rat abgelehnt hatte, die proportionale Mehrwertsteuer-Erhöhung auf sieben Jahre zu befristen.
Diese Vorlage geht nun in die vorberatende Kommission des Ständerates, deren Aufgabe es sein wird, eine neue mehrheitsfähige Lösung zu finden.
 
12.03.2007

Der Nationalrat folgt den Bundesratsanträgen (siehe 15. Februar 2006) und nimmt vier Motionen zur MWST an:

  • Motion "Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer" der FDP-Fraktion (05.3741), angenommen mit 111 zu 62 Stimmen (siehe 30. November 2005). Die Motion beauftragt den Bundesrat, bei der Mehrwertsteuer die Rechtssicherheit und die Verfahrensgerechtigkeit sicherzustellen. Sodann sollen formelle Anforderungen nur noch beweisrechtlichen Charakter haben.
  • Motion "Keine MWST-Nachforderungen allein aus formalistischen Gründen" von Philipp Müller (05.3743), angenommen mit 110 zu 61 Stimmen (siehe 30. November 2005). Der Motionär verlangt, dass die ESTV auf Nachbelastungen allein gestützt auf formelle Mängel verzichtet. Dies immer dann, wenn sie erkennen kann oder wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass durch solche Mängel beim Bund kein Steuerausfall entstanden ist.
  • Motion "MWST. Änderung der Verwaltungspraxis" von Filippo Leutenegger (05.3795), angenommen mit 108 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen (siehe 14. Dezember 2005). Die Motion verlangt, dass die Mehrwertsteuerpraxis sofort geändert und nicht erst die Reform der Mehrwertsteuer abgewartet wird.
  • Motion "MWST. Kürzere Verjährungsfrist der Forderungen" der CVP-Fraktion (05.3799), angenommen mit 109 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltung (siehe 14. Dezember 2005). Die CVP-Fraktion verlangt mit ihrem Vorstoss, die Frist, innert welcher die Mehrwertsteuerforderungen verjähren, von heute 5 auf 3 Jahre zu verkürzen.

Diese Motionen müssen noch dem Ständerat unterbreitet werden.

 
26.01.2007 Im Rahmen der Beratungen über die Zusatzfinanzierung für die IV spricht sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und gegen zusätzliche Lohnprozente aus. Sie spricht sich weiter für eine proportionale Erhöhung (Normalsatz wird um 0,7 %, reduzierter Satz um 0,2 % und Sondersatz um 0,3 % erhöht) und gegen eine lineare Erhöhung aller Steuersätze um 0,6 Prozentpunkte aus.
Zudem beschliesst sie, diese Erhöhung auf sieben Jahre zu befristen (2010 - 2016) und die Erhöhung an die Annahme der Änderung des IV-Gesetzes vom 6. Oktober 2006 in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 zu knüpfen. Ferner soll der Bund die Schuldzinsen der IV beim AHV-Fonds zwischen 2008 und 2016 übernehmen.
Für die Debatte im Plenum sind neben dem Nichteintretensantrag der SVP auch Minderheitsanträge von links angemeldet. Der eine verlangt den Verzicht auf die Befristung der MWST-Erhöhung und auf die Verknüpfung mit der 5. IV-Revision, ein anderer höhere Lohnbeiträge, ein dritter die schrittweise Tilgung der IV-Schuld durch ausserordentliche Bundesbeiträge.
 
20.12.2006 Nationalrat Darbellay reicht eine Motion (06.3873) "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" ein, welche vom Bundesrat verlangt, im Rahmen der Revision des MWSTG an der Ausnahme für den Sport festzuhalten.  
20.12.2006 Der Nationalrat nimmt stillschweigend zwei Motionen von Nationalrat Philipp Müller „Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer“ (06.3261) sowie „Vereinfachung der Mehrwertsteuer“ (06.3262) an (siehe 12. Juni 2006).
Sie gehen nun an den Ständerat.  
 
18.12.2006 Nationalrat Imfeld reicht zwei Motionen in Bezug zum Vorsteuerabzug bei der MWST ein: die erste (06.3733) hat den Titel "Vorsteuerabzug auch auf längerfristigen Investitionen", die zweite (06.3734) "Vorsteuerabzug für Start-Up-Unternehmen".  
31.10.2006 Die ESTV publiziert eine Medienmitteilung mit dem Titel "Verwaltung setzt auf pragmatischere und weniger formalistische MWST-Bearbeitung". Medienmitteilung
02.10.2006 Der Zürcher Kantonsrat nimmt eine Standesinitiative für eine Vereinfachung der MWST an. Eine Mehrheit der Räte bewertet das aktuelle System als zu komplex.
Auf diesem Weg wollen sie den Bundesrat unter Druck setzen, damit dieser rasch die angekündigten Reformen umsetze. Die SP und die CVP enthielten sich der Stimme, denn sie sind der Ansicht, Bern habe das Problem bereits erkannt und die Initiative werde die Angelegenheit nicht vorantreiben.
 
02.10.2006 Der Nationalrat schliesst die Beratungen zur 5. IV-Revision ab und räumt die letzten Differenzen zum Ständerat aus.
Trotz der steigenden Verschuldung der IV (gegenwärtig rund 8 Milliarden Franken) lehnt es das Parlament ab, die Finanzierungsvorlage im jetzigen Zeitpunkt zu behandeln. Die Diskussion über eine Anhebung des Beitrags von 1,4 auf 1,5 % und eine Erhöhung der MWST um 0,8 Punkte wird auf später verschoben.
 
29.09.2006 Der Bundesrat beantragt die Annahme zweier Motionen von Nationalrat Philipp Müller betreffend MWST (siehe 12. Juni 2006) "Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer" (06.3261) und "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" (06.3262).  
20.06.2006 Gegen den Willen des Bundesrats nimmt der Ständerat mit 26 zu 9 Stimmen die Motion Frick (05.3813) "Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden. Genehmigung durch den Chef EFD" an, welche verlangt, dass der Chef des Finanzdepartements künftig allgemein gültige Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden soll genehmigen müssen (siehe 14. Dezember 2005 und 1. März 2006).
Die Motion geht nun an den Nationalrat.
 
16.06.2006 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion der CVP-Fraktion "Aufnahme des Besteuerungsziels "Endkonsum" im Mehrwertsteuergesetz" (05.3797; siehe 14. Dezember 2005).
Nach Ansicht der Motionäre haben die Praxis der ESTV sowie die Rechtssprechung der Eidgenössischen Steuerrekurskommission und des Bundesgerichtes oft eine steuerliche Belastung des Unternehmers statt des Konsumenten zur Folge (taxe occulte).
In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat, der Abbau der taxe occulte bei der MWST ist für ihn ein wichtiges Ziel und wird in der von der ESTV zu erstellenden Reform der MWST näher untersucht (siehe Kapitel 5.11.).
 
12.06.2006 Nationalrat Philipp Müller reicht zwei Motionen zur MWST ein:
  • "Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer" (06.3261), welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mehrwertsteuer-Verwaltung durch Umsetzung folgender Massnahmen für mehr Rechtsicherheit in der Mehrwertsteuer sorgt:
  1. Jede Mehrwertsteuer-Revision wird durch einen umfassenden formellen Entscheid abgeschlossen. 
  2. Die Mehrwertsteuer-Verwaltung sorgt so weit wie möglich für gleich lange Spiesse im Revisions- und im Einspracheverfahren.
  3. Im Verwaltungsstrafverfahren werden die Rechte der Angeschuldigten uneingeschränkt respektiert.
  • "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" (06.3262), welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mehrwehrtsteuer-Verwaltung durch Umsetzung folgender Massnahmen für eine nachhaltige Vereinfachung in der Mehrwehrtsteuer sorgt: 
  1. Anwenderfreundliche Publikation aller Instruktionen und Entscheide auf Internet.
  2. Konsequente Umsetzung der Systematik der Mehrwehrtsteuer. 
  3. Pragmatismus statt Perfektionismus in der Verwaltungspraxis.
 
09.06.2006 Der Bundesrat setzt die von den eidgenössischen Räten am 16. Dezember 2005 beschlossene Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen (Unterkunft mit Frühstück) auf den 1. Januar 2007 in Kraft. Damit ist eine nahtlose Weiterführung des bisher auf den 31. Dezember 2006 befristeten Sondersatzes bis am 31. Dezember 2010 sichergestellt.  
31.05.2006 Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion Darbellay "Abbau von Wettbewerbsverzerrungen im Verkehrsbereich durch die Mehrwertsteuer" (06.3122; siehe 23. März 2006).
In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat, er habe diese Änderung bereits vorgeschlagen. Dabei handelt es sich nicht etwa um die Schaffung einer zusätzlichen Ausnahme, sondern es geht darum, den grenzüberschreitenden Busverkehr mit dem Eisenbahn- und Luftverkehr in Bezug auf die MWST gleich zu behandeln. 
 
24.05.2006 Das EFD informiert über eine Anzahl Änderungen in der Verordnung zum MWSTG, welche die Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit verbessern sollen. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2006 in Kraft. Medienmitteilung
09.05.2006 Der Nationalrat behandelt folgende Geschäfte zur MWST:
  • Die Motion der SVP-Fraktion "Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems" (05.3147) wird mit 93 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen (siehe 17. März und 10. Juni 2005).
    Diese Motion fordert eine administrative Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnungen, ohne das Steueraufkommen zu erhöhen. 
  • Die Motion der SVP-Fraktion "Schweiz übernimmt Spitzenposition beim Mehrwertsteueraufwand innerhalb von vier Jahren" (05.3302) wird mit 83 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen (siehe 15. Juni und 23. September 2005).
    Die Motion verlangt, die geltende Mehrwertsteuer-Gesetzgebung so zu vereinfachen, dass die Schweiz bis spätestens in vier Jahren bezüglich des Aufwandes für die Mehrwertsteueradministration und -erhebung das attraktivste Land in Europa ist. Die daraus resultierenden Einsparungen sind vollumfänglich zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu verwenden.
  • Die Motion Chevrier (04.3405), welche eine höhere Besteuerung der Luxusgüter verlangt, wird mit 81 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt (siehe 10. Juni 2004).
 
23.03.2006 Nationalrat Christophe Darbellay reicht eine Motion "Abbau von Wettbewerbsverzerrungen im Verkehrsbereich durch die Mehrwertsteuer" (06.3122) ein, welche verlangt, die Mehrwertsteuer-Revision so voranzutreiben respektive gewisse Artikel vorgängig zu revidieren, damit Wettbewerbsverzerrungen im Verkehrsbereich (insbesondere im Bereich des Personentransportes) zum Nachteil von schweizerischen Unternehmen beseitigt werden können. Zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität sollten namentlich Beförderungen im grenzüberschreitenden Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr von der Steuer befreit werden.  
17.03.2006 Der Bundesrat beantragt die Annahme von zwei Motionen der CVP zur MWST: 
  • Die Motion "MWST. Auskünfte Behörden" (05.3798; siehe 14. Dezember 2005), welche verlangt, dass die ESTV innert angemessener Frist eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen muss. 
  • Die Motion "MWST. Kürzere Verjährungsfrist der Forderungen" (05.3799; siehe 14. Dezember 2005), welche die Verkürzung der Verjährungsfrist von Steuerforderungen im Bereich der MWST von 5 auf 3 Jahre verlangt. 
 
08.03.2006 Hingegen lehnt der Nationalrat gemäss Vorschlag des Bundesrats eine Motion der Grünen Partei (04.3185; siehe 19. März und 12. Mai 2004) mit 110 zu 61 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) ab, welche eine Erhöhung des MWST-Ertrags von 5 auf 10 % zur Entlastung unterer Einkommensschichten verlangt.  
08.03.2006 Entgegen dem Antrag des Bundesrats nimmt der Nationalrat mit 80 zu 71 Stimmen die Motion Schlüer "Reduktion des Mehrwertsteueraufwandes" an (04.3338; siehe 16. Juni 2004), welche eine Vereinfachung der MWST verlangt, damit "kein Inhaber eines KMU-Betriebes auf Hilfe von Spezialisten zur Deklaration seiner geschuldeten Steuer angewiesen ist und pro Monat mehr als eine Stunde Zeit aufzuwenden hat zur Bewältigung des administrativen Aufwands zur Deklaration seiner Mehrwertsteuer".
Die Motion geht nun an den Ständerat.
 
08.03.2006 Der Nationalrat nimmt ebenfalls mit 113 zu 59 Stimmen die Motion Triponez "Mehrwertsteuer. Verringerung der administrativen Belastung" (03.3622) an, welche eine Verringerung der administrativen Arbeiten, die den Unternehmen durch die MWST entstehen, verlangt, und zwar durch Förderung der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen mittels vorteilhafterer Steuersätze. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt (siehe 25. Februar 2004).
Die Motion geht nun an den Ständerat.
 
08.03.2006 Der Nationalrat schliesst sich seiner Kommission an (siehe 25. Oktober 2005) und heisst zwei schon vom Ständerat angenommene Motionen (siehe 5. Oktober 2005) gut, welche eine MWST-Reform vorsehen: 
  • mit 108 zu 56 Stimmen die Motion "Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre" (05.3465);
  • mit 104 zu 62 Stimmen die Motion "Vereinfachung der Mehrwertsteuer und Vereinheitlichung der Sätze" (05.3466).
 
01.03.2006 Der Bundesrat beantragt, die Motion von Ständerat Frick (05.3813) abzulehnen, welche verlangt, dass Weisungen mit allgemeiner Gültigkeit vor ihrer Inkraftsetzung vom Vorsteher des EFD zu genehmigen sind (siehe 14. Dezember 2005).  
15.02.2006 Das EFD publiziert eine Medienmitteilung "Mehrwertsteuer: Pragmatischere Handhabung der formellen Anforderungen", in welcher der Bundesrat ankündigt, er wolle die Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer (MWST) erhöhen und die Entrichtungskosten der Steuerpflichtigen erheblich reduzieren.
Er beantragt daher die Annahme von vier Motionen. Die ersten beiden (05.3741 und 05.3743; siehe 30. November 2005) verlangen, dass der bürokratische Formalismus aus der Rechtsanwendung der MWST verbannt wird und dass allein gestützt auf formelle Mängel keine Nachbelastungen mehr vorgenommen werden. Durch die dritte (05.3795) und vierte (05.3800) sollen die Verwaltungspraxis vereinfacht, das Verhältnis zum Steuerpflichtigen verbessert und in absehbarer Zeit die elektronische Mehrwertsteuerabrechnung eingeführt werden (siehe 14. Dezember 2005).
Medienmitteilung
01.02.2006 Der Bundesrat nimmt von einem vom EFD ausgearbeiteten Bericht betreffend "Internationale Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht" Kenntnis. Medienmitteilung
16.12.2005 Die Revision des MWSTG, welche den Sondersatz von 3,6 % für Beherbergungsleistungen (Übernachtung und Frühstück) bis 2010 verlängert, wird in den Schlussabstimmungen mit 118 zu 55 Stimmen (Nationalrat) bzw. 42 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung (Ständerat) angenommen (05.428).
Dieses Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum (Frist: 6. April 2006). Der Bundesrat legt das Inkrafttreten fest. 
 
15.12.2005

Nationalrat Filippo Leutenegger reicht – unterstützt von 12 Mitunterzeichnenden – eine parlamentarische Initiative (05.455) "MWST. Änderung der Aufrechnungs-praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung" ein. Sie verlangt die Ergänzung des MWSTG durch einen neuen Artikel 62bis, der lautet:

1 Eine Nachbelastung wird nur vorgenommen, wenn der Steuerpflichtige
a. den beanstandeten Fehler grobfahrlässig oder vorsätzlich begangen hat, oder
b. für den gleichen Fehler bereits früher ermahnt wurde oder von der Steuerverwaltung in anderer Form eine konkrete Weisung erhalten hat, oder
c. die korrekte Vorgehensweise in einer im Zeitpunkt der Fehlerbegehung öffentlichen zugänglichen Publikation unmissverständlich und klar geregelt war. 

2 Der Nachweis obliegt der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Gemäss Verfasser dieses Vorschlags machen die Komplexität des heutigen Mehrwertsteuerrechts und die nicht immer vorhersehbaren Auslegungen es den Steuerpflichtigen nahezu unmöglich, eine korrekte Abrechnung vorzunehmen. Nach dem heutigen System tragen sie alleine das Risiko einer Aufrechnung, unbesehen davon, ob sie die Steuer auf ihre Abnehmer überwälzen können.

 
14.12.2005 Ständerat Bruno Frick reicht eine Motion (05.3813) "Weisungen der MWST-Behörden. Genehmigung durch Chef EFD" ein, welche verlangt, dass Weisungen mit allgemeiner Gültigkeit vor ihrer Inkraftsetzung vom Vorsteher des EFD zu genehmigen sind.  
14.12.2005 Die FDP-Fraktion reicht vier Motionen betreffend MWST ein:
  • "Aufnahme des Besteuerungsziels "Endkonsum" im MWSTG" (05.3797): Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) sei insoweit zu ergänzen, dass die Steuer einzig die Besteuerung des Endkonsums im Inland bezwecke.
  • "MWST. Auskünfte Behörden" (05.3798): Das MWSTG müsse mit einem Artikel ergänzt werden, der die ESTV verpflichtet, auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten innert angemessener Frist eine rechtsverbindliche Auskunft zu erteilen.
  • "MWST. Kürzere Verjährungsfrist der Forderungen" (05.3799): Die Motion verlangt, dass Steuerforderungen 3 anstatt 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren sollen. Im Rahmen einer Totalrevision des MWSTG werde geprüft werden müssen, ob die MWST durch die Behörden statt durch die Steuerpflichtigen veranlagt werden soll. 
  • "MWST. Elektronische Abrechnung" (05.3800): Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit die MWST-Abrechnung möglichst rasch elektronisch eingereicht werden kann.
 
14.12.2005

Nationalrat Filippo Leutenegger reicht – unterstützt von 112 Mitunterzeichnenden – eine Motion (05.3795) "Mehrwertsteuer. Änderung der Verwaltungspraxis" ein, welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Verwaltung die Mehrwertsteuer umgehend unter Berücksichtigung folgender Grundsätze erhebt:

  1. Klare, übersichtliche Instruktion der Steuerpflichtigen; 
  2. Faires Verfahren der Steuererhebung und -durchsetzung; 
  3. Reduktion der Aufrechnungsrisiken bei den Steuerpflichtigen; 
  4. Umsetzung der Grundprinzipien von Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes (Verbrauchssteuer, Wettbewerbsneutralität, Wirtschaftlichkeit der Erhebung).

Der Motionär begründet seinen Vorstoss u.a. damit, dass bei der Erhebung der MWST durch die MWST-Verwaltung heute unhaltbare Zustände herrschten. Die Instruktionen der Steuerpflichtigen seien unübersichtlich und nicht nachgeführt. Die Unternehmen würden im Erhebungsverfahren unnötig diskriminiert. 80-90 Prozent der Steuerrevisionen führten zu Steuernachbelastungen. 

 
14.12.2005 Nach dem Ständerat (siehe 5. Oktober 2005) stimmt auch der Nationalrat einer Verlängerung des MWST-Sondersatzes zugunsten der Hotellerie bis 2010 zu (05.428). Mit 101 zu 54 Stimmen hat er den Satz von 3,6 % beibehalten (anstatt 7,6 % für die anderen Leistungen). Er hat diesen Entscheid im Hinblick auf die vom Bundesrat versprochene Systemreform gefällt. Mit dieser Reform soll ein Einheitssatz eingeführt werden (siehe 25. Oktober 2005).  
12.12.2005 Kantonale Finanzdirektoren und Bundesrat Merz bekräftigen den Willen zur Zusammenarbeit. Medienmitteilung
02.12.2005 Der Vertrag über Kompensationszahlungen zwischen dem Bund den bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft und es hat sich gezeigt, dass Berechnungsbasis und -methode verbessert werden können. Mit den Gemeindevertretern wurden entsprechende Verhandlungen geführt und dem von der ESTV ausgearbeiteten neuen Vertragsentwurf stimmten beide Gemeinden zu. Medienmitteilung
30.11.2005 Nationalrat Philipp Müller reicht – unterstützt von 108 Mitunterzeichnenden – eine Motion (05.3743) "Keine MWST-Nachforderungen allein aus formalistischen Gründen" ein. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die MWST-Verwaltung ab sofort keine Nachbelastungen allein gestützt auf formelle Mängel vornimmt, wenn sie erkennen kann oder wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass durch den formellen Mangel beim Bund kein Steuerausfall entstanden ist.  
30.11.2005 Die Freisinnig-Demokratische Fraktion des Nationalrats reicht eine Motion (05.3741) "Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer" ein, welche den Bundesrat beauftragt, im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Mehrwertsteu-ergesetzes die Steuererhebung zugunsten der Steuerpflichtigen zu verbessern. Einerseits sollen diese Massnahmen namentlich die Rechtssicherheit und die Verfahrensgerechtigkeit für die Steuerpflichtigen sicherstellen und seine Erhebungskosten reduzieren. Andererseits sollen diese Vorkehren gewährleisten, dass formelle Anforderungen bloss noch beweisrechtlichen Charakter haben und nicht mehr als materielle Tatbestandsvoraussetzung für die Geltendmachung von Abzügen (beispielsweise beim Export und bei Vorsteuerabzug) Anwendung finden.  
25.10.2005 Die WAK-N nimmt vom Kenntnis und unterstützt das Ziel von Finanzminister Hans-Rudolf Merz, die mittlerweile 25 MWST-Ausnahmen abzuschaffen und zu einem Einheitssatz zwischen 5 und 6 % überzugehen. Nötig seien allerdings noch Studien über die Folgen dieser Reform.
  • Mit 15 zu 9 Stimmen heisst die WAK-N auch zwei Ständeratsmotionen, "Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre" (05.3465) und "Vereinfachung der Mehrwertsteuer und Vereinheitlichung der Sätze" (05.3466) gut, welche schon vom Ständerat angenommen worden sind (siehe 5. Oktober 2005). Diese verlangen eine Revision des MWSTG und die Befristung der 25 MWST-Ausnahmen auf fünf Jahre.
    Nach Ansicht der Kommission ist dies ein Zeichen für den Bundesrat, das Projekt zur "idealen" Mehrwertsteuer voranzutreiben. 
  • Ebenfalls mit 15 zu 9 Stimmen schliesst sich die Kommission dem Ständerat an (siehe 5. Oktober 2005), den Ende 2006 auslaufenden Sondersatz von 3,6 % für Beherbergungsleistungen bis längstens 2010 zu verlängern (parlamentarische Initiative der WAK-S, 05.428).
  • Dagegen entscheidet die WAK-N einstimmig, zwei parlamentarische Initiativen (Triponez, 02.413 - siehe 5. Oktober 2005 - und Chevrier, 04.478) sowie eine Motion (Hess, 04.3655 - siehe 14. März 2005) erst zu behandeln, wenn der Bundesrat seine Reformvorlage zur "idealen" MWST veröffentlicht hat.
 
05.10.2005 Der Ständerat nimmt mit 36 zu 0 Stimmen die parlamentarische Initiative seiner Kommission (05.428) zur Verlängerung des MWST-Sondersatzes (3,6 %) für Beherbergungsleistungen bis 2010 an. Sollte die MWST vor diesem Datum revidiert werden, so würde diese Verlängerung des Sondersatzes ein Ende finden (siehe 6. September und 30. September 2005).
Die Initiative geht nun an den Nationalrat.
 
05.10.2005 Um die Ausnahmeliste zur Steuerpflicht nicht zu verlängern, schliesst sich der Ständerat seiner Kommission an und lehnt die parlamentarische Initiative Triponez (02.413) ab, welche Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen von der MWST befreien wollte (siehe 23. September 2003, 25. August und 27. September 2004).
Diese Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück, der dieser Initiative zugestimmt hatte.
 
05.10.2005 Der Ständerat nimmt einstimmig drei Motionen zur MWST an:
  • Die Motion der CVP Fraktion "Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer" (04.3495), welche den Bundesrat beauftragt, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende Revision der Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorzulegen:
    = Vereinfachung der Mehrwertsteuer und damit bessere Verständlichkeit für die Anwender;
    = systematische und konsistente Regelung und Umsetzung der Mehrwertsteuer, um die Rechtssicherheit zu erhöhen;
    = Abbau des bürokratischen Aufwands beim Vollzug der Gesetzgebung.
    Diese Motion ist vom Nationalrat in der Wintersession 2004 angenommen worden (siehe 4. Oktober, 3. Dezember und 17. Dezember 2004).
  • Die Motion seiner Kommission "Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre" (05.3465), welche den Bundesrat beauftragt, sämtliche Ausnahmen gemäss Artikel 18 des MWSTG auf fünf Jahre zu befristen.
  • Die Motion seiner Kommission "Vereinfachung der Mehrwertsteuer und Vereinheitlichung der Sätze" (05.3466), welche den Bundesrat dazu einlädt, die Mehrwertsteuer aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" zu reformieren. Es handelt sich dabei um:
    = Vereinheitlichung der Sätze und Abbau der Ausnahmen;
    = Grösserer Anwendungsbereich der Saldosteuersatzmethode (insbesondere Wechselfrist);
    = Vereinfachung der MWST-Administration, so dass ein KMU-Betrieb seine Steuererklärung selbst ausfüllen kann.
    Diese letzten beiden Motionen gehen nun in den Nationalrat.
 
30.09.2005 Der Bundesrat ist bereit, den reduzierten MWST-Satz für die Hotellerie (3,6 %) bis maximal Ende 2010 zu verlängern, wie dies die WAK-S vorgeschlagen hatte (05.428; siehe 6. September 2005).
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er eine radikale Vereinfachung der MWST anstrebt. Dafür stünden zwei Massnahmen im Vordergrund: die Einführung eines Einheitssteuersatzes für alle steuerbaren Umsätze sowie die Abschaffung grundsätzlich sämtlicher in Artikel 18 des MWST-Gesetzes enthaltenen Steuerausnahmen.
Damit die Beherbergungsbranche innerhalb kurzer Zeit nicht zweimal mit Änderungen des MWST-Sondersatzes administrativ belastet wird, ist der Bundesrat bereit, diesen bis Ende 2010 zu verlängern.
 
23.09.2005 Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion der SVP-Nationalratsfraktion (05.3302), welche vorsieht, die geltende MWST-Gesetzgebung so zu vereinfachen, dass die Schweiz bis spätestens in vier Jahren bezüglich des Aufwandes für die Mehrwertsteueradministration und -erhebung das attraktivste Land in Europa ist. Die daraus resultierenden Einsparungen sind vollumfänglich zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu verwenden.  
14.09.2005 Der Bundesrat beantragt die Annahme der
  • Motion der WAK-S "Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre" (05.3465; siehe 24. Juni 2005), welche den Bundesrat beauftragt, sämtliche Ausnahmen gemäss Art. 18 MWSTG auf 5 Jahre zu befristen.
  • Motion der WAK-S "Vereinfachung der Mehrwertsteuer und Vereinheitlichung der Sätze" (05.3466; siehe 24. Juni 2005), welche den Bundesrat einlädt, die MWST aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" zu reformieren.
 
06.09.2005 Die WAK-S will den tieferen MWST-Satz von 3,6 %, anstatt 7,6 %, für die Hotellerie bis 2010 verlängern. Die WAK-N ist derselben Meinung (siehe 22. August 2005).
Kommissionspräsident Eugen David (CVP/SG) macht klar, dass die WAK-S mittelfristig einen einheitlichen MWST-Satz möglichst ohne Ausnahmen fordert, wie ihn auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz im Visier hat. 
 
06.09.2005 Die Sozialkommission des Nationalrats tritt nach einer umfangreichen Anhörung einstimmig auf die 5. IV-Revision (05.052) ein. Mit 16 zu 8 Stimmen tritt sie ebenfalls auf die Zusatzfinanzierung der IV (05.053) ein. Letztere sieht unter anderem vor, zur Verminderung des IV-Defizits die verschiedenen MWST-Sätze um 0,8 Prozentpunkte zu erhöhen (siehe 22. Juni 2005).  
22.08.2005 Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beschliesst die WAK-N, einer Initiative der WAK-S Folge zu geben, welche verlangt, den reduzierten MWST-Sondersatz von 3,6 % zugunsten der Hotellerie bis 2010 zu verlängern (siehe 23. Mai 2005).
Die Mehrheit der WAK-N sieht im reduzierten Satz ein geeignetes Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie und damit des Tourismus zu unterstützen.
In der Beratung wird auch die vom EFD angekündigte grundsätzliche Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert. Wie bereits in der WAK-S wird auch in der WAK-N von verschiedenen Seiten eine grosse Bereitschaft signalisiert, die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung sämtlicher Ausnahmen im MWSTG zu unterstützen. Um diese Revision nicht zu präjudizieren, folgt sie deshalb der Argumentation der ständerätlichen Kommission, wonach bis zu dieser wegweisenden Entscheidung weder neue Ausnahmen im MWSTG einzufügen noch bestehende Ausnahmen und Sonderbestimmungen zu streichen seien.
Bundesrat Merz informiert die Kommission ausführlich über sein Gespräch von vergangener Woche mit den Branchenvertretern der Hotellerie. Wie bereits in der Medienmitteilung des EFD vom 16. August bestätigt wurde, hat sich der Branchenverband Hotelleriesuisse anlässlich dieses Gesprächs grundsätzlich für die Einführung eines Mehrwertsteuereinheitssatzes aus-gesprochen. Bundesrat Merz erklärt deshalb, dass sein Departement unter diesen Umständen bereit sei, die Fortführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis zur Einführung des Einheitssatzes zu unterstützen.
Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Verlängerung des Sondersatzes aus. Sie erachtet es als verfehlt, einer Branche, welche sich in einer Restrukturierungsphase befindet, nach dem "Giesskannenprinzip" flächendeckende Steuererleichterung zu gewähren. Nachdem die WAK-N der Kommissionsinitiative Folge gegeben hat, ist die WAK-S nun beauftragt, eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
 
16.08.2005 Bundesrat Merz diskutiert mit dem Branchenverband Hotelleriesuisse über die Zukunft des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen. Hotelleriesuisse un-terstützt im Prinzip die Absicht des Bundesrates, einen Einheitssatz einzuführen. Merz ist lauf EFD gewillt, bis zu dieser Einführung den auf Ende 2006 befristeten Sondersatz für Hotellerieleistungen weiterzuführen.  
24.06.2005

Die WAK-S berät über Verbesserungsmassnahmen bei der MWST.
Nach einer langen Debatte über den ist sich die WAK-S darin einig, dass die MWST noch grundlegenderer Änderungen bedarf und dass das MWST-Gesetz durch die Aufhebung von Ausnahmen sowie durch Einführung eines Einheitssatzes zu vereinfachen ist.

In diesem Sinne 

  • stimmt die Kommission einer Motion der CVP-Fraktion "Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer" zu, welche vom Nationalrat bereits in der Wintersession 2004 angenommen worden war (04.3495; siehe 4. Oktober, 3. Dezember und 17. Dezember 2004),
  • reicht die Kommission eine Motion (05.3465) zur Befristung der Ausnahmen von der MWST auf fünf Jahre 
  • und eine Motion (05.3466) zur Vereinfachung der MWST und Vereinheitlichung der Sätze ein.
  • Um die Ausnahmeliste nicht zu verlängern, lehnt die Kommission die parlamentarische Initiative Triponez (02.413) mit 6:3 Stimmen ab. Bei der Initiative geht es darum, die entgeltlich besorgten Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen von der MWST zu befreien (diese wurde vom Nationalrat angenommen, siehe 23. September 2003 sowie 25. August und 27. September 2004).
 
22.06.2005 Im Rahmen der Botschaften zur 5. IV-Revision und deren zusätzlichen Finanzierung schlägt der Bundesrat vor, die diversen MWST-Sätze auf linearer Basis um 0,8 Punk-te zu erhöhen. Dadurch soll das IV-Defizit, das unter anderem auch eine Erhöhung der Lohnprozente von 1,4 auf 1,5 % vorsieht, substanziell verringert werden. Die Massnahmen ab Einführungsjahr 2008 sollten Mehreinnahmen von 1,7 Milliarden Franken einbringen. Sofern der Bundesanteil am Nationalbankgold (7 Milliarden) zur Entschuldung der IV eingesetzt werden kann, betrüge die Erhöhung der MWST nur 0,7 Punkte.
Erwartungsgemäss sind die politischen Parteien wie auch die Interessenverbände mit dem Vorschlag nicht besonders zufrieden. Sowohl im linken wie auch im rechten Spektrum scheint man lieber von Einsparungen als von Mehreinnahmen zu sprechen.
 
15.06.2005 Die SVP-Fraktion des Nationalrats reicht eine Motion (05.3302) zur Vereinfachung der geltenden MWST-Gesetzgebung ein. Diese ist so zu vereinfachen, dass die Schweiz bis spätestens in vier Jahren bezüglich des Aufwandes für die Mehrwertsteueradministration und -erhebung das attraktivste Land in Europa ist. Die daraus resultierenden Einsparungen sind vollumfänglich zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu verwenden.  
10.06.2005 Der Bundesrat empfiehlt, die Motion der SVP-Fraktion anzunehmen, die eine Vereinfachung des MWST-Systems bezweckt (05.3147; siehe 17. März 2005).  
23.05.2005 Die WAK-S spricht sich bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für die Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aus und möchte ihn neu auf Ende 2010 befristen. Die Verlängerung soll mittels einer Verlängerungsinitiative in Angriff genommen werden.  
27.04.2005 Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse drängt sich die Ausarbeitung einer separaten Botschaft zur jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung (siehe 15. Dezember 2003 sowie 19. Februar, 14. Juni und 30. September 2004), die auf eine Motion Lustenberger (00.3154) zurückgeht, nicht auf. Der Bundesrat, der sich hierzu immer skeptisch zeigte, hat jedoch entschieden, bei der gegenwärtig laufenden Ausarbeitung von Revisionsvorschlägen zur MWST dem generellen Wunsch nach administrativen Vereinfachungen Rechnung zu tragen.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (56 von 80) vertritt die Ansicht, dass sich der Übergang zur jährlichen Abrechnungsperiode nicht aufdrängt. Nur gerade bei acht Rückmeldungen wird die Einführung der jährlichen Abrechnung gemäss den in der Vorlage genannten Varianten befürwortet. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ist hingegen der Meinung, dass das geltende Mehrwertsteuersystem generell vereinfacht werden muss – unabhängig davon, ob die Einführung einer jährlichen Abrechnung befürwortet oder abgelehnt wird.
 
17.03.2005 Die SVP-Fraktion des Nationalrates hat eine Motion (05.3147) eingereicht, in welcher der Bundesrat aufgefordert wird, den eidgenössischen Räten eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vorzulegen, die auf eine administrative Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Abrechnungen hinzielt, ohne das Steueraufkommen zu erhöhen.  
15.03.2005 Mit 115 zu 37 Stimmen lehnt der Nationalrat die Motion Mörgeli (03.3017) ab, welche die MWST-Befreiung von Spenden an Kulturinstitute verlangt (siehe 6. und 20. Juni 2003).
Die Vorlage geht an den Ständerat.
 
14.03.2005 Der Ständerat überweist die Motion Hess (04.3655) oppositionslos, welche verlangt, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Ess- und Trinkwaren gilt, die im Rahmen von gastgewerblichen Lieferungen abgegeben werden. Für den Ausgleich der dadurch geringer ausfallenden Mehrwertsteuereinnahmen könnte ein neuer reduzierter Satz von 3,6 % angewandt werden (siehe 9. Dezember 2004).
Bei dieser Gelegenheit zeigte sich Bundesrat Merz bereit, mittelfristig auch die Idee eines generellen Einheitssatzes zu prüfen. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
 
11.03.2005 Der Bundesrat nimmt die Motion Hess (04.3655; siehe 9. Dezember 2004) entgegen, da die Besteuerung der Abgabe von Ess- und alkoholfreien Trinkwaren zu einem einheitlichen Satz in die von ihm gewünschte Richtung geht, das Steuersystem zu vereinfachen.  
03.03.2005 Der Nationalrat überweist stillschweigend eine Motion der SGK-S für eine transparente Finanzierung der AHV (03.3454), welche den Bundesrat beauftragt, mit der 12. AHV-Revision eine transparente Finanzierung der AHV vorzuschlagen, in der die ganzen für die AHV erhobenen Mehrwertsteuerprozente direkt in den AHV-Fonds fliessen (= Streichung des Bundesanteils von 17 % an den Einnahmen) und die Beiträge aus der Bundeskasse entsprechend angepasst werden (siehe 18. September 2003).  
17.12.2004 Der Nationalrat nimmt die Motion der CVP-Fraktion betr. Revision des MWST-Gesetzes (04.3495; siehe 4. Oktober 2004) an. Das Geschäft geht in den Ständerat.  
09.12.2004 Ständerat Hess reicht eine Motion (04.3655) ein, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung des MWSTG zu unterbreiten, so dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch für Ess- und Trinkwaren gilt, die im Rahmen von gastgewerblichen Lieferungen abgegeben werden.
Gemäss dem Motionär könnte mit einem einheitlichen reduzierten Satz für das ganze Gastgewerbe (exklusive alkoholische Getränke) das Mehrwertsteuer-System ganz entscheidend vereinfacht und damit gleichzeitig eine Forderung weitester Kreise aus Politik und Wirtschaft er-füllt werden. Für den Ausgleich der dadurch geringer ausfallenden Mehrwertsteuereinnahmen soll der reduzierte Steuersatz entsprechend erhöht werden.
 
03.12.2004 Der Bundesrat erklärt sich bereit, die Motion der CVP-Fraktion betr. Revision des MWST-Gesetzes (04.3495; siehe 4. Oktober 2004) anzunehmen.  
04.10.2004 Die CVP-Fraktion reicht im Nationalrat eine Motion (04.3495) ein, die den Bundesrat auffordert, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vorzulegen. Die Revision soll im Wesentlichen die folgenden Ziele erreichen:
  • Vereinfachung der Mehrwertsteuer und damit bessere Verständlichkeit für die Anwender;
  • systematische und konsistente Regelung und Umsetzung der Mehrwertsteuer, um die Rechtssicherheit zu erhöhen;
  • Abbau des bürokratischen Aufwands beim Vollzug der Gesetzgebung.
 
30.09.2004 Das Ergebnis der Vernehmlassung zur auf die Motion Lustenberger (00.3154) gestützten Revision des Mehrwertsteuergesetzes zeigt, dass die Mehrheit (SP, FDP, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Treuhänder-Verband sowie die Konferenz der Finanzdirektoren) die Ansicht des Bundesrats unterstützt und eine generelle Vereinfachung der MWST einer jährlichen Abrechnung vorzieht. Nur die SVP und die CVP wollen die MWST jährlich abrechnen (siehe 7. Juni 2001, 15. Dezember 2003, 19. Februar und 14. Juni 2004).  
27.09.2004 Der Ständerat lehnt mit 19 zu 16 Stimmen eine Motion (04.3428) von Ständerat Hans Hofmann ab, welche für zusammenarbeitende Ärzte den günstigeren Gruppentarif bei der MWST gewähren wollte.  
27.09.2004 Der Nationalrat heisst mit 119 zu 0 Stimmen die Parlamentarische Initiative (02.413) von Nationalrat Pierre Triponez und damit eine Gesetzesänderung gut, welche die Massnahmen der SUVA zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten von der MWST befreit (siehe 23. September 2003 und 25. August 2004).  
07.09.2004 Der Bundesrat ist gegen die Motion Chevrier (04.3405), welche die Einführung eines erhöhten MWST-Satzes für Luxusgüter verlangt, da diese nichts zur Steuergerechtigkeit beitragen würde.  
25.08.2004 Der Bundesrat stimmt der Parlamentarischen Initiative (02.413) von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) zu, welche verlangt, Berufsunfallverhütungsmassnahmen neu in die Liste der Steuerausnahmen bei der MWST aufzunehmen (siehe Kapitel 5.9., 23. September 2003).  
18.06.2004 Nationalrat Hofmann reicht eine Motion (04.3428) ein, welche eine erleichterte Anwendung der Gruppenbesteuerung im Gesundheitswesen vorsieht.  
18.06.2004 Nationalrat Chevrier reicht eine Motion (04.3405) ein, welche eine höhere Besteuerung von Luxusartikeln verlangt. Der Motionstext erwähnt jedoch nicht, welches die betroffenen Artikel sind.  
16.06.2004 Nationalrat Schlüer reicht eine Motion (04.3338) ein, welche eine Vereinfachung der MWST-Erhebung verlangt.  
14.06.2004 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung über die jährliche Abrechnung bei der Mehrwertsteuer, gestützt auf eine Motion des Nationalrats Lustenberger (00.3154), welche dem Bundesrat von den beiden Räten überwiesen wurde (siehe 7. Juni 2001, 15. Dezember 2003 und 19. Februar 2004).
Die ESTV hat die Möglichkeiten zur Einführung der jährlichen Abrechnung untersucht und drei mögliche Varianten erarbeitet.
Da die Einführung der jährlichen Abrechnung mehr Nachteile als Vorteile bringen würde, empfiehlt der Bundesrat, von dieser zu Gunsten einer generellen Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems abzusehen.
 
08.06.2004 Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat die Saldo- und Pauschalsteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten neu berechnet. Daraus ergibt sich, dass ab dem 1. Juli 2004 für diverse Tätigkeiten ein neuer, in der Regel tieferer, Steuersatz gilt. Alle Steuerpflichtigen, die eine von dieser Änderung betroffene Tätigkeit ausüben, können von diesem Datum an ihre Ab-rechnungsmethode wechseln.
Der Einnahmeausfall beim Bund wird auf jährlich rund 50 Millionen Franken geschätzt.
 
04.06.2004 Mit 36 zu 0 Stimmen schliesst sich der Ständerat dem Nationalrat an und nimmt die Verlängerung der Verordnung der Bundesversammlung (vom 16. Dezember 1999) betreffend Verwendung des Mehrwertsteuerertrags bis Ende 2006 ebenfalls an (siehe 2. Juni 2004).  
02.06.2004 Mit 151 zu 10 Stimmen beschliesst der Nationalrat, die Verordnung der Bundesversammlung (vom 16. Dezember 1999) über die Verwendung des Ertrags aus der Mehrwertsteuer für die Jahre 2000 bis 2003 bis Ende 2006 zu verlängern. Danach werden 5 % des MWST-Ertrags nach Art. 130 Abs. 2 der Bundesverfassung für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zu Gunsten unterer Einkommensschichten verwendet.  
02.06.2004 Der Nationalrat befasst sich erneut mit der Initiative Stump (01.453) betreffend Befreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung, welche vom Ständerat abgelehnt worden ist (siehe 26. September 2002 sowie 18. Februar, 30. April, 8. Mai und 29. September 2003). Seiner Kommission folgend, beschliesst er, sich dem Ständerat anzuschliessen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Angelegenheit ist damit erledigt.  
16.05.2004 Mit 1'650'934 NEIN (68,6 %) zu 756'917 JA wird der Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze in der Abstimmung von Volk und Ständen abgelehnt.
Die Stimmbeteiligung beträgt 50,3 %.
Bemerkung: In derselben Volksabstimmung wird die 11. AHV-Revision, gegen welche ein Referendum von linker Seite und den Verbänden ergriffen worden ist, von 67,9 % der Stimmenden ebenfalls abgelehnt.
 
19.03.2004 Die Grüne Fraktion des Nationalrats reicht eine Motion (04.3185) ein, die vorsieht, den prozentualen Anteil am MWST-Ertrag für Massnahmen zugunsten unterer Einkommensschichten zu erhöhen. Sie beauftragt den Bundesrat, die Änderung von Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, den bisherigen Anteil des Mehrwertsteuerertrages von 5 Prozent, welcher zur Entlastung unterer Einkommensschichten verwendet wird, auf 10 Prozent zu erhöhen.  
25.02.2004 Der Bundesrat schlägt vor, die Motion Triponez (03.3622) anzunehmen, welche eine Verringerung der administrativen Arbeiten verlangt, die den Unternehmen durch die MWST entstehen (siehe 17. Dezember 2003 und Ziff. 5.9.).  
31.01.2004 Die FDP-Bundeshausfraktion lehnt an ihrer Klausursitzung eine Erhöhung der MWST zugunsten der AHV/IV (siehe 3. Oktober 2003) ab und verlangt die Trennung der Vorlage. Es scheint, dass die Freisinnigen einer MWST-Erhöhung zugunsten der defizitären IV positiv eingestellt sind, nicht aber zugunsten der AHV. Mit dieser Haltung entfernt sich die FDP von ihrem Bundesrat Couchepin und nähert sich der SVP an, welche jegliche Erhöhung, sowohl für die AHV als auch für die IV, ablehnt.
Das Volk wird am 16. Mai darüber abstimmen.
 

Letzte Änderung 02.06.2022

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