5.11. Revision des MWSTG und Vereinfachung der MWST

Vorliegendes Kapitel behandelt die Revision von MWSTG und MWSTV sowie Bestrebungen zur Vereinfachung der MWST. Allgemeine Reformbemühungen zur MWST werden in Kapitel 5.10. behandelt.

Chronologie

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.

Datum Beschlüsse Mitteilung
24.09.2021 Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (21.019). Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen der MWST zu unterstellen und Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln. Sodann sieht er eine freiwillige jährliche Abrechnung für KMU vor, ergreift Massnahmen zur Steuersicherung und setzt weitere parlamentarische Vorstösse um. Medienmitteilung
19.06.2020 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Er schlägt unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um. Medienmitteilung
08.03.2019 Der Bundesrat beschliesst, die MWSTV per 1. April 2019 in zwei Punkten zu ändern:
  • Die Definition der Medikamente in Art. 49 MWSTV wird auf das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene revidierte Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Für diese Arzneimittel gilt bereits seit dem 1. Januar 2019 der reduzierte Steuersatz.
  • Künftig soll das Bundesamt für Statistik (BFS) im Abrufverfahren auf die MWST-Daten der ESTV zugreifen können, die es zur Durchführung von statistischen Erhebungen und zur Führung und Qualitätssicherung der Unternehmensregister benötigt. Hierfür werden auch die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer und die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister angepasst.
 
15.08.2018 Der Bundesrat beschliesst das Inkrafttreten der Verordnung zur Versandhandelsregelung auf den 1. Januar 2019. Damit werden alle Teile der Teilrevision des Mehr-wertsteuergesetzes umgesetzt sein. Medienmitteilung
18.10.2017 Der Bundesrat verabschiedet die teilrevidierte MWST-Verordnung. Sie tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Medienmitteilung
02.06.2017 Gemäss Beschluss des Bundesrates tritt die vom Parlament beschlossene Teilrevision des MWSTG (15.025) am 1. Januar 2018 in Kraft. Diese trägt wesentlich zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen bei. Die Versandhandelsregelung wird ein Jahr später in Kraft treten. Medienmitteilung
21.12.2016 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur revidierten Mehrwertsteuerverordnung. Mit dieser Revision wird die Verordnung an das vom Parlament im September verabschiedete teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz angepasst. Das revidierte MWST-Gesetz samt Verordnung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Medienmitteilung
30.09.2016 Nationalrat und Ständerat nehmen in der Schlussabstimmung die Teilrevision des MWSTG (15.025) einstimmig an.  
29.09.2016 In der Einigungskonferenz schwenkt der Nationalrat aus finanziellen Überlegungen auf die Lösung von Bundesrat und Ständerat um. Die letzte Differenz ist somit ausgeräumt.  
20.09.2016 Der Ständerat hält ebenfalls an seinem Beschluss fest. Das Geschäft geht somit in die Einigungskonferenz.  
19.09.2016 Der Nationalrat beschliesst gemäss Antrag seiner Kommission, an seinem Entscheid festzuhalten und den Vorsteuerabzug während der Bauphase von Wohnbauten zuzulassen.  
15.06.2016 Der Ständerat behandelt seinerseits die verbleibenden Differenzen zur Teilrevision des MWSTG (15.025). Am Ende bleibt eine Divergenz betreffend Gewährung des Vorsteuerabzugs während der Bauphase von Wohnbauten bestehen. Die Vorlage wird in der Herbstsession erneut vom Nationalrat beraten werden.  
14.06.2016 Der Nationalrat berät die Teilrevision des MWSTG (15.025) und räumt dabei einen Teil der Differenzen zum Ständerat aus.  
03.03.2016 Der Ständerat nimmt die Teilrevision des MWSTG (15.025) ebenfalls einstimmig an. Er bringt aber einige Änderungen im Vergleich zur Version des Nationalrats an. Die Vorlage geht deshalb zur Beratung zurück an den Nationalrat.  
24.09.2015 Der Nationalrat nimmt die Teilrevision des MWSTG (15.025) einstimmig an. Unter anderem sollen inländische gegenüber ausländischen Unternehmen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem soll künftig der gesamte und nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete Umsatz für die Steuerpflicht massgeblich sein.  
25.02.2015 Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) zuhanden des Parlaments. Die Teilrevision umfasst verschiedene Änderungen, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuersätze und -ausnahmen, Verfahren und Datenschutz. Für den Bundesrat zentral ist die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Vorgängig hat der Bundesrat zudem vom Ergebnisbericht zur Vernehmlassung über die MWSTG-Teilrevision Kenntnis genommen. Medienmitteilung
24.09.2013 Der Ständerat tritt nicht auf die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der MWST (Zwei-Satz-Modell; 08.053) ein. Damit ist die im Jahre 2008 unter dem Titel der «Vereinfachung der MWST» gestartete MWST-Reform definitiv beendet.
Jedoch stimmt der Rat der Motion der WAK-N «Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes» (13.3362) zu, welche damit an den Bundesrat überwiesen wird.
 
05.07.2013 Die WAK-S folgt dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat, nicht auf die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der MWST (Zwei-Satz-Modell; 08.053) einzutreten. Die Motion der WAK-N (13.3362) empfiehlt sie einstimmig zur Annahme.  
18.06.2013 Der Nationalrat tritt nicht auf die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der MWST (Zwei-Satz-Modell; 08.053) ein.
Der Minderheitsantrag auf Eintreten wird zurückgezogen zugunsten der Motion der WAK-N «Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes» (13.3362), die eine kleine MWST-Reform fordert.
 
23.04.2013 Die WAK-N beantragt ihrem Rat, nicht auf die neue MWST-Vorlage (08.053) einzutreten und beim gegenwärtigen System mit drei MWST-Sätzen zu bleiben. Sie hat aber beschlossen, auf dem Weg einer Kommissionsmotion diverse andere wichtige Neuregelungen und Anpassungen vorzunehmen und weitere offene Fragen zu bereinigen. Medienmitteilung
WAK-N
30.01.2013 Mit einer Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Nationalrats, eine MWST-Reform mit zwei Steuersätzen anstatt der heutigen drei auszuarbeiten. Neu sollen das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Steuersatz unterstellt werden. Zudem werden einige Steuerausnahmen abgeschafft. Medienmitteilung
02.03.2012 Der Bundesrat muss den parlamentarischen Auftrag zur Vorlage eines Zweisatzmodells bei der MWST erfüllen, bei welchem die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe und die Beherbergungsleistungen dem reduzierten Satz unterstellt würden. Vor diesem Hintergrund beauftragt er das EFD, eine weitere Botschaft zur haushaltsneutralen Vereinfachung der Mehrwertsteuer auszuarbeiten (siehe 25. Juni 2008 und 23. Juni 2010). Medienmitteilung
21.12.2011 Der Nationalrat beschliesst, die Mehrwertsteuerreform Teil B definitiv an den Bundesrat zurückzuweisen verbunden mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Zweisatzmodels.   
14.03.2011 Der Ständerat folgt seiner Kommission und lehnt den Rückweisungsantrag des Nationalrats mit 19 zu 18 Stimmen knapp ab. Der Rückweisungsantrag geht nun zurück an den Nationalrat, der abschliessend entscheiden wird.  
15.12.2010 Der Nationalrat weist mit 106 zu 62 Stimmen die Vorlage MWST-Reform, Teil B, an den Bundesrat zurück. Dieser Rückweisungsantrag verlangt die Ausarbeitung einer Vorlage mit zwei Steuersätzen, wobei Gastronomie und Beherbergung neu dem reduzierten Satz zu unterstellen und die meisten der heutigen Ausnahmen beizubehalten sind. Die Vorlage geht nun an den Ständerat, welcher ausschliesslich über den Rückweisungsantrag befinden kann.  
31.08.2010 Die WAK-N nimmt ihre Beratung der Vorlage B zur Vereinfachung der MWST auf. Die Mehrheit der Kommission ist sich nicht sicher, ob für die Vereinfachung der Besteuerungssätze die Einführung eines Einheitssatzes die beste Lösung ist. Aus diesem Grund beantragt sie ihrem Rat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament eine MWST-Revision nach dem 2-Satz-Modell zu unterbreiten. Medienmitteilung
WAK-N
24.06.2010 Der Bundesrat verabschiedet die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der MWST. Wie bereits in der Botschaft vom Juni 2008 vorgesehen, sollen die heute geltenden drei Steuersätze durch einen Einheitssatz ersetzt und die Mehrheit der Steuerausnahmen abgeschafft werden. Diese Vereinfachung soll den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und mehr Wachstum und Wohlstand bringen. Medienmitteilung
18.06.2010

Der Bundesrat präzisiert die MWST-Verordnung durch zwei Änderungen:

  • Es wird klargestellt, dass die Aufzählung von unternehmerischen Tätigkeiten in der MWSTV nicht abschliessend ist und dass Gemeinwesen wie bisher grundsätzlich eine unbeschränkte Anzahl unternehmerischer Tätigkeiten ausüben können.
  • Zudem wird die Definition von «Medikamenten» in der MWSTV besser an das Heilmittelrecht angepasst.

Für die Mehrwertsteuerpflichtigen führen die verabschiedeten Änderungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit.

Medienmitteilung
27.11.2009 Der Bundesrat verabschiedet die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz. Sie tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Die Verordnung ersetzt einen wesentlichen Teil der heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit diesem Schritt wird die MWST weiter vereinfacht. Die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen werden erhöht. Medienmitteilung
14.10.2009 Der Bundesrat spricht sich noch einmal für eine radikale Vereinfachung der MWST aus. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen (Teil B der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes).
Da sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die WAK-N vor, für diesen zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.
Medienmitteilung
12.06.2009 In den Schlussabstimmungen wird die Vorlage zur Totalrevision des MWST-Gesetzes (Teil A; 08.053) im Nationalrat mit 186 zu 5 Stimmen und im Ständerat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen. Das Gesetz tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.  
10.06.2009 Der Ständerat räumt die letzten zwei Differenzen bei der Totalrevision der MWST aus.
Die Kernpunkte dieser Totalrevision der MWST, welche von beiden Räten verabschiedet wurde, sind die folgenden:
  • Die Mindestumsatzgrenzen von 75 000 und 250 000 Franken für die Steuerpflicht werden auf 100 000 Franken vereinheitlicht. 
  • Nichtgewinnstrebige ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind weiterhin bis zu einem steuerbaren Umsatz von 150 000 Franken von der Steuerpflicht befreit.
  • Neu können sich alle Unternehmen (z.B. auch Start-ups) freiwillig der Steuerpflicht unterstellen, was ihnen Anspruch auf den Vorsteuerabzug gibt und so die Taxe occulte vermeidet.
  • Der baugewerbliche Eigenverbrauch wird nicht mehr besteuert.
  • Die freiwillige Versteuerung ausgenommener Umsätze wird vereinfacht und ausgedehnt. Es kann generell für einzelne Vertragsverhältnisse optiert werden und eine Bewilligung der Verwaltung ist nicht mehr notwendig.
  • Organisationen, die sich über Spenden finanzieren, können auf den Spenden den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Der Zessionar haftet neu subsidiär für die mit den Forderungen mitzedierte MWST mit.
  • Die Margenbesteuerung, die heute vor allem für Auto- Occasionshändler und Antiquitätenhändler Anwendung findet, wird abgeschafft und durch das System eines so genannten fiktiven Vorsteuerabzugs ersetzt.
  • Das Vorsteuerabzugsrecht wird ausgeweitet. So wird u.a. die Vorsteuerabzugskürzung von 50 Prozent der Steuerbeträge auf Ausgaben für Verpflegung und Getränke aufgehoben.
  • Der maximale Jahresumsatz für die Saldosteuersatzmethode wird von 3 auf 5 Millionen erhöht, die Fristen für den Wechsel der Methode werden verkürzt. Weitere 16 000 Steuerpflichtige können damit von der vereinfachten Abrechnung profitieren.
  • Die formalen Vorschriften für MWST-Belege werden stark gelockert. 
  • Die Steuerkontrollen haben neu eine abschliessende Wirkung. Die Unternehmen erhalten ein Anrecht auf Kontrollen, was die Rechtssicherheit erhöht.
  • Die Frist, innerhalb der die Steuerfrist verjährt, bleibt bei fünf Jahren. Die Verjährungsfrist für einen Entscheid der Steuerverwaltung nach einer Kontrolle beträgt neu zwei Jahre, die absolute Verjährungsfrist wird von 15 auf 10 Jahre reduziert.
  • Das Strafrecht der Mehrwertsteuer wird neu konzipiert. Die strafwürdigen Handlungen sind nun im Gesetz differenziert umschrieben, die Höhe der Strafe ist abgestuft nach dem Unrechtsgehalt der einzelnen Tathandlungen.
  • Der heute fixe Verzugs- und Vergütungszinssatz von 5 Prozent wird flexibel gestaltet und den marktüblichen Verhältnissen angepasst. 
  • Die Behörden erhalten mehr Spielraum, um Unternehmen in schwieriger Lage die Steuer zu erlassen.
  • Die Mehrwertsteuerforderungen sind neu Zweitklassforderungen.
 
05.06.2009 Der Nationalrat räumt in der Differenzbereinigung zur Totalrevision des MWST-Gesetzes fast alle Unterschiede zum Ständerat aus.
Einzig in Bezug auf eine höhere Umsatzlimite für nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie für gemeinnützige Institutionen und in Bezug auf die Besteuerung von Forschungskooperationen bestehen noch Differenzen zwischen den beiden Räten.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.
 
02.06.2009 Der Ständerat heisst die Totalrevision des MWST-Gesetzes (Teil A; 08.053) mit 29 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) ebenfalls gut. Er schafft zum Nationalrat jedoch einige Differenzen.
Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
 
18.03.2009 Der Nationalrat nimmt mit 110 zu 59 Stimmen die Totalrevision des MWST-Gesetzes (Teil A; 08.053) an.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
 
11.03.2009 Der Nationalrat beginnt seine Beratungen zum Teil A der Vorlage zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes (08.053). Abgelehnt wird ein Antrag, mit dem die SP statt der Totalrevision eine gezielte Teilrevision verlangte.
Es geht um mehr als 50 Massnahmen, die administrative Entlastungen, mehr Kundennähe, mehr Effizienz und mehr Rechtssicherheit bringen sollen. Erst nach der Schlussabstimmung über Teil A wird die WAK-N den umstrittenen zweiten Teil der MWST-Reform (Teil B), mit dem der Bundesrat den Übergang zu einem Einheitssatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung der meisten Ausnahmen vorschlägt, in Angriff nehmen.
 
09./10.02.2009
Die WAK-N beendet die Beratung der Vorlage zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes (Teil A) und überweist das Geschäft an den Nationalrat für die Frühjahrssession. Medienmitteilung
03./04.11.2009
12./13.01.2008
Die WAK-N setzt die Beratungen über Teil A der Vorlage zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes fort. Medienmitteilung
13./14.10.2008 Die WAK-N hält eine Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes für dringlich und tritt einstimmig auf die Totalrevision des MWST-Gesetzes (Teil A) ein. Den heiklen Entscheid über einen Einheitssatz und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen (Teil B) will sie aber erst treffen, wenn sie den ersten Teil durchberaten hat (siehe 17. Januar und 25. Juni 2008).  
26.06.2008 Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur MWST-Reform an die Räte (siehe Dateianhängen). Die von ihm verfolgte Stossrichtung zur Vereinfachung der MWST ist auf breite Zustimmung gestossen und so in die verabschiedete Botschaft eingearbeitet worden. Das Fundament der Vorlage bildet das vollständig überarbeitete MWST-Gesetz mit über 50 Massnahmen. Hinzu kommen ein einheitlicher Steuersatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen (siehe 17. Januar 2008). Medienmitteilung
28.02.2008 Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat einen Bericht zu den finanziellen Auswirkungen der MWST-Reform verfasst und auf ihrer Website aufgeschaltet. Der Bericht befasst sich mit den finanziellen und inhaltlichen Konsequenzen der einzelnen in die Vernehmlassung gegebenen MWST-Reformmodule und mit den konkreten Verteilungseffekten der MWST-Reform auf unterschiedliche Einkommensklassen und Haushaltstypen.  
17.01.2008 Die Ankündigung der MWST-Reform löst eine beträchtliche Kritik aus. Die FDP und Economiesuisse freuen sich über die Vereinfachung des Systems, aber die anderen Parteien und Verbände befürchten höhere Preise. Deshalb legen sich der Konsumentenschutz, die Krankenkassen, Detaillisten und Verleger quer. Dasselbe gilt für die SP und CVP. Die SVP spricht von einer “finanzpolitischen Turnübung“, die dem Bürger nichts bringe.  
17.01.2008 Der Bundesrat will eine einfache MWST (Einheitssatz und wenige Ausnahmen). Er ist der Meinung, dass eine Vereinfachung der MWST mehr Rechtssicherheit und Kundenorientierung bieten wird.
Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung von 2007 (siehe 15. Februar 2007) hat der Bundesrat das EFD beauftragt, eine 2-teilige Botschaft zur MWST-Reform auszuarbeiten. Das Fundament der Vorlage bildet das vollständig überarbeitete MWST-Gesetz mit über 50 Massnahmen. Der 2. Teil soll einen einheitlichen Steuersatz von 6,1 Prozent beinhalten und möglichst viele Steuerausnahmen, namentlich auch diejenigen im Gesundheits- und Sozialwesen, abschaffen. Neben Erleichterungen für Unternehmen bringt die Reform eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz sowie mehr Wachstum.
Medienmitteilung
inkl. Rohstoff
07.01.2008 Das EFD publiziert auf seiner Internetseite zwei Steuergutachten zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Steuerreformen, welche von der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Auftrag gegeben worden sind. Beide Dokumente befassen sich mit indirekten Steuern, namentlich der Mehrwertsteuer. Sie analysieren die Effizienz-, Verteilungs- und Wachstumswirkungen von Reformen der indirekten Steuern in der Schweiz.
  • Das erste Gutachten wurde vom Büro ecoplan erstellt:
    Unter dem Titel “Zukunfts- und wachstumsorientiertes Steuersystem (ZUWACHS)“ analysiert diese Studie Steuerreformen im Hinblick auf ihre Wohlfahrts-, Wachstums- und Verteilungswirkungen sowie auf Struktureffekte. Es geht um die Frage, wie bei gegebenen Staatsausgaben die Steuern möglichst effizient erhoben werden. Steuersenkungen aufgrund von Einsparungen bei den Staatsausgaben werden in dieser Studie nicht thematisiert. Der Fokus liegt bei der Reform der Mehrwertsteuer und dem Ausbau der indirekten Besteuerung auf Kosten der direkten Besteuerung.
  • Das zweite Gutachten ist von Frank Bodmer, Selbständiger Ökonom und Privatdozent, Universität Basel:
    Unter dem Titel “Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der MWST und einiger Reformszenarien“ hat der vorliegende Bericht die Erstellung eines Zweitgutachtens zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Mehrwertsteuer und möglicher Reformen. zur Aufgabe. Für das Gutachten wird ein Simulationsmodell der schweizerischen Volkswirtschaft verwendet.
    Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei vor allem die unechte Steuerbefreiung diverser Branchen resp. von deren Aktivitäten problematisch, wird – gemäss Verfasser – so doch die Logik und Funktionsweise der MWST grundlegend gestört. Die unechte Befreiung führt unter anderem dazu, dass auch bei der MWST eine Taxe Occulte besteht, welche Vorleistungen, Investitionen und Exporte verteuert. Sie bedeutet damit auch, dass die MWST nicht dem Ideal einer Konsumsteuer entspricht.
 
21.11.2007 In einem in der NZZ veröffentlichten Interview erklärt der Chef des EFD, das Vernehmlassungsverfahren betreffend MWST-Vereinfachung (siehe 17. Februar 2007) habe gezeigt, dass der Ersatz der drei aktuellen MWST-Sätze durch einen einzigen Satz nicht einstimmig befürwortet wird. Um mit der Diskussion um den Einheitssatz nicht unnötig Zeit zu verlieren, könnte man sich eine Zweiteilung der Reform überlegen: zuerst eine Gesetzesänderung, dann der Übergang zu einem einzigen Satz, der ungefähr 6,1 % betragen dürfte.  
18.07.2007 Economiesuisse fordert eine einfache MWST, transparent mit einem tiefen Einheitssatz von 6 %. Nach Auffassung des Spitzenverbands legt das Projekt des Bundesrates "die Grundlagen einer herausragenden Reform", aber "die Verbesserungen bleiben notwendig".
Während einer Pressekonferenz in Zürich im Rahmen der Vernehmlassung fügt Economiesuisse hinzu, dass von der MWST-Reform "administrative Erleichterungen und Effizienzgewinne" erwartet würden, von denen "sowohl die Mitarbeitenden, die Kunden wie auch die privaten Haushalte profitieren". Daher unterstützt der Spitzenverband das Model "Einheitssatz".
 
15.02.2007 Der Bundesrat schickt die Vorlage zur einfachen Mehrwertsteuer in die Vernehmlassung. Die MWST soll einfach werden und mehr Rechtssicherheit und Kundenorientierung bieten. Nachdem der Bundesrat 2005 bei der MWST einen grundlegenden Reformbedarf festgestellt hatte, wurden rasch erste Verbesserungen vollzogen. Medienmitteilung
und Dateianhänge
20.01.2007 Die CVP will nicht, dass die Familien die Zeche für die Mehrwertsteuerreform zu zahlen haben. Die Delegierten verabschieden einstimmig eine Resolution, die unter anderem einen Anstieg der Gesundheitskosten nicht hinnehmen will.
Die CVP werde nicht auf eine Vorlage zur Mehrwertsteuerreform eintreten, welche medizinische Dienstleistungen der Steuerpflicht unterstellen will, heisst es in der Resolution. Laut Nationalrätin Ida Glanzmann wären vor allem Familien mit Kindern von einem Einheitssatz von 6 % betroffen.
 
30.05.2006 Die SDA veröffentlicht eine Medienmitteilung mit Titel "Schweizer Detailhandel begrüsst Mehrwertsteuer-Reform – Forderungen bei Hans-Rudolf Merz deponiert".
Die Schweizer Detailhändler begrüssen eine Reform der Mehrwertsteuer. Die Swiss Retail Federation (SRF), die Vereinigung der grossen und mittleren Detailhandelsunternehmen, hat bei Bundesrat Hans-Rudolf Merz einen Forderungskatalog deponiert.
Die Anregungen für eine bessere Steuerpraxis seien beim Finanzminister auf grosses Verständnis gestossen, heisst es in einer Mitteilung der SRF vom Dienstag. Wo eine Gesetzesänderung nötig sei, müsse diese in der bevorstehenden Totalrevision der Mehrwertsteuer vorgenommen werden, verlangt der Verband.
Seine Vorschläge sind nach seinen Angaben bezüglich Steuererträge neutral. Die SRF fordert unter anderem gleiche Behandlungsfristen für Unternehmen und Steuerverwaltungen sowie eine Reduktion oder Streichung des Verzugszinses von heute 5 Prozent bei leichter Fahrlässigkeit.
Ferner sollen Verkaufsbelege zur Entlastung der Unternehmen nur noch fünf statt zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Und Verpflegung aus Automaten für Mitarbeitende soll einheitlich mit 2,4 Prozent besteuert werden. Heute werden 7,6 Prozent verrechnet, wenn sich in der Nähe des Automaten eine Sitzgelegenheit befindet. 
 
16.05.2006 Die SDA veröffentlicht eine Mitteilung mit den ersten Reaktionen der verschiedenen betroffenen Kreise. Die Stossrichtung des MWST-Berichts wird von Economisesuisse weitgehend unterstützt. 
  • Economiesuisse schreibt, endlich werde offiziell anerkannt, dass der im internationalen Vergleich tiefe Mehrwertsteuersatz zum grossen Teil durch die unecht befreiten Branchen der Banken, Versicherungen, Immobilien usw. quersubventioniert werde. Explizit begrüsst der Wirtschaftsdachverband das modulare Reformvorgehen.
    In gewissen Bereichen würde Economiesuisse aber einen noch mutigeren Ansatz wünschen. Zum Beispiel würde eine konsequentere Eliminierung der Taxe Occulte noch stärker zur Vereinfachung des MWST-Regelwerks beim Vorsteuerabzug beitragen.
  • Auch der Gewerbeverband reagierte grundsätzlich positiv.
    Für den Gewerbeverband (SGV) können die beiden Kernpunkte des Spori-Berichtes - die Einführung eines Einheitssatzes und die Beseitigung der Ausnahmen - das MWST-Regime nur teilweise erleichtern. Für das Gewerbe sei vorab die Erweiterung der Saldosteuersatzmethode wichtig.
    Die vorgeschlagenen Reformen reichten nicht aus, um die MWSt radikal zu vereinfachen. Um dies zu erreichen, schlägt der SGV vor, dass die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidg. Steuerverwaltung sich vermehrt auf die Bedürfnisse der KMU ausrichtet. Auch müssten die amtlichen Publikationen zur MWST vereinfacht werden, «damit sie von KMU-Chefs verstanden werden».
  • Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) bestätigt der Bericht, dass es möglich sei, sozialpolitisch begründete tiefere MWST-Sätze zu haben, wie Zentralsekretär Serge Gaillard sagte. Mit dem tieferen Satz für lebensnotwendige Güter könne man erreichen, dass tiefere Einkommen nicht anteilsmässig stärker belastet würden als hohe Einkommen.
  • Gute Ansätze attestiert die CVP dem Bericht. Er genüge aber nicht allen Forderungen der Partei, heisst es in einer Mitteilung. Mit konsequenten Massnahmen beim Vollzug könnte das System bereits jetzt wesentlich verbessert werden, ohne eine Totalrevision abzuwarten, meint die CVP.
  • Die SVP befürchtet, dass der Bericht Mehreinnahmen und damit Mehrbelastungen für die ohnehin schon von der Mehrwertsteuer geplagten Unternehmen und Konsumenten auslöst. Die SVP fordert eine Mehrwertsteuerreform, die ohne zusätzliche Steuereinnahmen auskommt.
  • Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) ist erfreut darüber, dass die Mehrwertsteuerreform ohne Einbezug der Immobilien stattfinden soll. Eine Unterstellung der Mietzinse und Immobilienumsätze hätte zwar 2 Milliarden Franken Steuern eingebracht, aber die Wohnkosten massgeblich verteuert.
Medienmitteilung
16.05.2006 Der als Beauftragter für die Mehrwertsteuerreform ernannte Steuerexperte Peter Spori hat seine Arbeiten abgeschlossen und Bundesrat Merz einen Bericht übergeben. Der Bericht unterstreicht die Dringlichkeit und Wichtigkeit einer Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Er enthält Empfehlungen zu möglichen Reformen im System, zur Aufhebung der Ausnahmen, zur Satzfrage und zu weiteren Reformen materiell- und verfahrensrechtlicher Natur. Der Bericht ist das Ergebnis von Abklärungen des Beauftragten bei den Fachspezialisten der ESTV, bei seiner Arbeitsgruppe und bei betroffenen Kreisen. Er dient als eine wichtige Basis für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage durch die ESTV. Diese soll im Winter 2006 vorliegen. Medienmitteilung
18.02.2006 In einem Interview mit "Le Temps" erklärt Bundesrat Merz, dass die MWST-Reform die Mieten verschonen und weiterhin von dieser Steuer ausnehmen werde. Im Übrigen bleibt der Chef der EFD entschlossen, einen einzigen Steuersatz vorzuschlagen und die Ausnahmen abzuschaffen.  
17.02.2006 Im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespräche geben die Bundesratsparteien bekannt, dass sie bei der Revision der Mehrwertsteuer zwei Modelle prüfen wollen. Sie empfehlen dem Bundesrat, eine Variante mit einem Einheitstarif sowie eine Variante mit zwei Steuersätzen vorzulegen.
Gemäss CVP-Präsidentin Doris Leuthard sind sich die Parteien einig, dass grosse Probleme im Vollzug des Gesetzes bestehen. Die zahlreichen Lücken im Gesetz und die damit verbundene Vielzahl an Broschüren, Weisungen, Richtlinien und Verordnungen führten vor allem bei kleineren Unternehmen zu einer grossen Rechtsunsicherheit und enormem Aufwand. Einzig die SP orte die Probleme primär bei den Unternehmen, die sich nicht genügend Zeit für die Abrechnung nähmen.
Um im Vollzug eine rasche Lösung zu finden, empfehlen die Parteien dem Bundesrat ein zweistufiges Vorgehen. Hier verlangen die Bundesratsparteien vom Bundesrat zwei Modelle. Eines soll einen Einheitssteuersatz vorsehen, das andere einen normalen und einen reduzierten Satz. Während die FDP die Ausnahmen möglichst grosszügig streichen will, haben die anderen Parteien sozialpolitische Bedenken, wie Leuthard weiter sagte. Einig sind sich die Parteien, dass im Bereich Mietrecht eine Ausnahme möglich bleiben muss, da hier keine soziale Abfederung denkbar sei.
Noch in diesem Jahr sollen auf Basis des heutigen Gesetzes technische Probleme des Vollzugs angegangen werden. Grundsätzlichere Fragen sollen hingegen bei der eigentlichen Gesetzesrevision geklärt werden.
 
15.02.2006 Das EFD erarbeitet derzeit eine Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Mehrwertsteuer, die in Richtung einer so genannten idealen Mehrwertsteuer gehen soll. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2006 von diesem Vorhaben Kenntnis genommen. Medienmitteilung
09.02.2006 Die SDA veröffentlicht eine Pressemitteilung "Bekenntnis zur einheitlichen Mehrwertsteuer".
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) unterstützt die geplante Reform der Mehrwertsteuer. (...)
SGV-Präsident und Nationalrat Edi Engelberber (FDP/NW) forderte einen "Einheitssatz ohne Ausnahmen". Zu Reden geben werde allerdings die Höhe einer einheitlichen Mehrwertsteuer, und auch mit den einzelnen Branchen müsse die Diskussion noch geführt werden.
Mit der Vereinheitlichung der drei Mehrwertsteuersätze und der Abschaffung der 25 Ausnahmen ist es für den SGV nicht getan: Die Reform müsse von einer Vereinfachung der Erläuterungen und einer grundlegenden Änderung der Praxis der Steuerbehörden begleitet sein.
Diese müssten bei ihren Aktivitäten die Bedürfnisse der KMU in den Vordergrund stellen, forderte Vizedirektor Marco Taddei. "Das Verhältnis zwischen Steuerbehörden und Bürgern darf nicht von Misstrauen und Sanktionen geprägt sein". Nötig seien Verständnis und Kooperation.
Über die Erfolge seines Verbands zog Engelberger in der Halbzeit der laufenden Legislatur 2004 – 2007 eine durchzogene Bilanz. Insbesondere die administrative Entlastung der KMU und die schrittweise Erhöhung des Rentenalters seien noch nicht gelungen.
Auszüge aus der Medienmitteilung
03.11.2005 Bundesrat Hans-Rudolf Merz ernennt den Steuerexperten Peter Spori zum Beauftragten für die Mehrwertsteuerreform. Medienmitteilung
25.10.2005 Die WAK-N nimmt vom Bericht "10 Jahre MWST" (PDF, 523 kB, 02.11.2023) (siehe 27. Januar 2005) Kenntnis und unterstützt das Ziel von Finanzminister Hans-Rudolf Merz, die mittlerweile 25 MWST-Ausnahmen abzuschaffen und zu einem Einheitssatz zwischen 5 und 6 % überzugehen. Nötig seien allerdings noch Studien über die Folgen dieser Reform.  
20.08.2005 Die SVP verabschiedet anlässlich ihrer jährlichen Delegiertenversammlung das Zehn-Punkte-Programm "Wachstum statt Bürokratie", in welchem sie unter anderem vorschlägt, das Steuersystem und namentlich dasjenige der MWST zu vereinfachen, um die Unternehmen von unnützen bürokratischen Zwängen zu befreien.  
20.08.2005 Anlässlich ihrer jährlichen Delegiertenversammlung gibt der FDP-Präsident Fulvio Pelli bekannt, dass es unumgänglich sei, die MWST mit ihrer viel zu komplizierten Abrechnung zu vereinfachen. Er möchte einen, verglichen mit heute, tieferen Einheitssatz.
Bei derselben Gelegenheit bestätigt Bundesrat Merz seine Absicht, die MWST zu vereinfachen und einen Einheitssatz einzuführen, welcher bei rund 5 bis 6 % liegen solle. Er möchte ein möglichst einfaches System schaffen.
 
05.07.2005 Die SP will das Steuersystem einfacher und vor allem gerechter gestalten. Sie hat daher ein Konzept präsentiert, mit dem sie die bürgerlichen Pläne nach zusätzlichen Steuererleichterungen kontern will. So stellt die SP den bürgerlichen Plänen ein Konzept aus neun Grundsätzen und 27 Forderungen entgegen, das einfachere und gerechtere Steuern bringen soll. Die Sozialdemokraten wollen keine neuen Steuern einführen, sondern mehr Steuergerechtigkeit, unterstreicht SP-Fraktionschefin Hildegard Fässler vor den Medien.
Die SP verlangt unter anderem eine strikte Begrenzung der von reduzierten MWST-Sätzen Begünstigten. Ihre Präsidentin denkt dabei an noch zwei Mehrwertsteuersätze, einen Normalsatz und einen sozialpolitisch begründeten reduzierten Satz beispielsweise für Nahrungsmittel. 
 
24.06.2005 Die WAK-S berät über Verbesserungsmassnahmen bei der MWST. Nach einer langen Debatte über den Bericht "10 Jahre MWST“ (PDF, 523 kB, 02.11.2023) ist sich die WAK-S darin einig, dass die MWST noch grundlegenderer Änderungen bedarf und dass das MWST-Gesetz durch die Aufhebung von Ausnahmen sowie durch Einführung eines Einheitssatzes zu vereinfachen ist.  
27.01.2005

Zur Erfüllung des Postulats wurde eine Vernehmlassung bei Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und bei MWST-Praktikern durchgeführt. Der bundesrätliche Bericht gibt die Stellungnahmen ausführlich wieder. Schwerpunkte sind dabei:

  • die Probleme, die der Übergang von der Warenumsatzsteuer zur MWST bereitete,
  • die Mängel und Schwachstellen des geltenden MWST-Gesetzes,
  • die Massnahmen, welche eine Entlastung der steuerpflichtigen Unternehmen bewirken könnten und
  • die vielfach als sehr formalistisch eingestufte Praxis der Eidg. Steuerverwaltung.

Der Bericht beleuchtet die MWST auch aus wirtschaftstheoretischer Sicht. Zudem macht der Bundesrat konkrete Reformvorschläge.

Medienmitteilung
27.01.2005 Der Bundesrat präsentiert einen Bericht über Verbesserungen der Mehrwertsteuer (MWST). Dieser Bericht "10 Jahre MWST" (PDF, 523 kB, 02.11.2023) geht zurück auf ein Postulat von alt Nationalrat Hansueli Raggenbass (03.3087) vom Frühling 2003, gemäss welchem das zehnjährige Bestehen der MWST zum Anlass genommen werden sollte zu untersuchen, wie sich die MWST als allgemeine Konsumsteuer bewährt hat, welche Schwachstellen sie noch aufweist und welche Vereinfachungen (Entlastung steuerpflichtiger Unternehmen) und Verbesserungen möglich sind.  

Kontakt

Kontaktformular

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Team Dokumentation und Steuerinformation
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Letzte Änderung 11.03.2024

Zum Seitenanfang