Gemeinsame Besteuerung

Am 7. März 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.1

1 BBl 2025 1093 - Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (Entwurf) | Fedlex

Die Initiative verlangt ausdrücklich, dass bei der direkten Bundessteuer:

  • die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet werden und
  • das Gesetz sicherstellt, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Wird die Volksinitiative angenommen, muss das angepasste Gesetz spätestens drei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände in Kraft treten. Andernfalls muss der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin auf dem Verordnungsweg eine alternative Steuerberechnung für Ehepaare einführen. Dabei ist er an den Tarif und die Abzüge gebunden, wie sie das Gesetz heute für unverheiratete Personen vorsieht.

Konkret würde dann:

  • zuerst die Steuer gemäss der heutigen gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren berechnet;
  • anschliessend die Steuer gemäss der individuellen Veranlagung wie bei unverheirateten Personen berechnet;
  • schliesslich dem Ehepaar der tiefere der beiden Steuerbeträge in Rechnung gestellt.

Stand der Arbeiten

Die Kommission des Nationalrates hatte die Beratung zur Volksinitiative im April 2025 aufgenommen. Der Nationalrat folgt dem Bundesrat und beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Als nächstes wird das Geschäft in der Kommission des Ständerates behandelt.

Letzte Änderung 18.11.2025

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