Ehepaar- und Familienbesteuerung

Ehepaar- und Familienbesteuerung

Das Parlament will bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer zur Individualbesteuerung übergehen. Bei der Individualbesteuerung werden Eheleute nicht mehr gemeinsam als Paar, sondern separat besteuert.

Das Wichtigste in Kürze

Heute werden Ehepaare gemeinsam und unverheiratete Personen individuell besteuert. Bei Ehepaaren werden die beiden Einkommen für die Bestimmung der Steuerbelastung zusammengezählt. Bei unverheirateten Personen ist das individuelle Einkommen massgebend. Dies führt im progressiven Einkommenssteuersystem zu Ungleichbehandlungen zwischen verheirateten und unverheirateten Personen. Dabei spielt die Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten eine Rolle: Bei ungleicher Einkommensaufteilung ist die Steuerbelastung eines Ehepaars in vielen Fällen niedriger als bei einem unverheirateten Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ist die Einkommensaufteilung hingegen gleichmässig, können bei Ehepaaren auch Mehrbelastungen resultieren.

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erfolgt ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung. Damit kann die zivilstandsneutrale Besteuerung erreicht und die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen beseitigt werden. Durch den Wechsel zur Individualbesteuerung verbessern sich die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener bei Ehepaaren, weshalb mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen ist. Dies hängt damit zusammen, dass bei einer Aufnahme einer zweiten Erwerbstätigkeit oder bei einer Erhöhung des Zweitverdienstes auf das zusätzlich verdiente Einkommen eine geringere Steuerbelastung anfällt. 

Ausgangslage

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Versuche unternommen, die teilweise noch bestehende steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. Diese Versuche hatten nur teilweise politischen Erfolg. Im bisher letzten Reformvorschlag des Bundesrates hatte er das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» (18.034) vorgeschlagen. Dieses wies das Parlament im Dezember 2019 an den Bundesrat zurück. Dieser wurde beauftragt, alternative Modelle vorzulegen.

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.

Am 8. September 2022 wurde die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» eingereicht. 

Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung Individualbesteuerung) verabschiedet1

Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung dient als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung», die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt. 


Zentrale Massnahmen

Der Entwurf zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht folgende Massnahmen bei der direkten Bundesssteuer vor:

  • Grundsatz: Die Einkünfte und Vermögenswerte der Eheleute sollen wie heute bei den unverheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen werden.
  • Für Eltern: Der Kinderabzug soll bei der direkten Bundessteuer von 6700 Franken auf 12 000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.
  • die Vorlage sieht zudem eine Anpassung des Steuertarifs vor. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Ziel der Tarifanpassungen ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen.
  • Die Individualbesteuerung ist auf allen Staatsebenen vorgesehen.

Finanzielle Folgen

Der Bundesrat geht bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen aus, wenn die Individualbesteuerung mit den Eckwerten eingeführt wird, die der Bundesrat zur Diskussion stellt. Davon entfallen 78,8 Prozent (rund 800 Mio. Franken auf den Bund) und 21,2 Prozent (rund 200 Mio. Franken) auf die Kantone.

Die Kantone werden die Individualbesteuerung im kantonalen Recht ebenfalls umsetzen müssen. Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Ausgestaltung der Reform im kantonalen Recht ab, insbesondere von der Gestaltung des Tarifs. Aufgrund der Tarifautonomie der Kantone kann der Bund den Kantonen keine Vorgaben zur Tarifgestaltung machen. Der Bundesrat kann somit keine Aussagen dazu machen, welche finanziellen Auswirkungen sich bei den Kantonen und Gemeinden ergeben werden.

Weitere Volksinitiative zur Paarbesteuerung

Am 27. März 2024 ist zudem die Volksinitiative Der Mitte mit dem Titel «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» eingereicht worden. 

Mit Verfügung vom 16. April 2024 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Volksinitiative mit 101 382 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Die Initiative verlangt, dass das Einkommen eines Ehepaars bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zusammengerechnet wird, ohne dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen benachteiligt werden. Erfolgt nach einer Annahme dieser Volksinitiative die Umsetzung in den Steuergesetzen nicht innert drei Jahren, soll der Bundesrat mittels Verordnung für Ehepaare neben der gemeinsamen Besteuerung eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs und der Abzüge für unverheiratete Personen gemäss der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer festlegen. Der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge soll in Rechnung gestellt werden.

Stand der Arbeiten

Die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung Individualbesteuerung) wird zur Zeit im Nationalrat als Erstrat behandelt (Stand Juli 2024). 

Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis spätestens 27. März 2025 eine Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» zu unterbreiten. Der Bundesrat wird dem Parlament empfehlen, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.


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Letzte Änderung 30.08.2024

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