Individualbesteuerung

Am 8. März 2026 stimmt die Stimmbevölkerung über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Das Gesetz sieht vor, dass alle Personen – unabhängig vom Zivilstand – individuell besteuert werden.



Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Versuche unternommen, die teilweise noch bestehende steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen. Diese Versuche hatten nur teilweise politischen Erfolg. Das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» (18.034) wies das Parlament im Dezember 2019 zurück und beauftragte den Bundesrat, alternative Modelle vorzulegen.

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.

Am 8. September 2022 wurde die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» eingereicht.

Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung Individualbesteuerung) verabschiedet. Dieses Bundesgesetz dient als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung», die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt.

Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erfolgt ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung jeder Person. Damit kann eine zivilstandsneutrale Besteuerung erreicht und die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen beseitigt werden. Zudem verbessern sich die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener bei Ehepaaren, da auf einem zusätzliche Einkommen künftig eine geringere Steuerbelastung anfällt. Entsprechend ist mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen.

Zentrale Massnahmen

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht folgende Massnahmen bei der direkten Bundesssteuer vor:

  • Zuweisung der Einkünfte und Vermögenswerte
    Die Einkünfte und Vermögenswerte der Eheleute sollen wie heute bei den unverheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen werden.
  • Erhöhung der Kinderabzugs
    Der Kinderabzug soll bei der direkten Bundessteuer von 6 800 Franken auf 12 000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.
  • Anpassung des Steuertarifs
    Der Steuertarif wird angepasst:
    - Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen werden gesenkt.
    - Die Steuersätze für hohe Einkommen leicht erhöht werden.
    Ziel der Tarifanpassungen ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen.
  • Umsetzung auf allen Staatsebenen
    Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Die geschätzten finanziellen Auswirkungen des Beschlusses des National- und Ständerates vom 23. Juni 2025 liegen bezogen auf das Steuerjahr 2026 bei Mindereinnahmen von rund 630 Mio. Franken bei der direkten Bundessteuer. Davon entfallen:

  • 78,8 % auf den Bund und
  • 21,2 % auf die Kantone.

Die Kantone werden die Individualbesteuerung im kantonalen Recht ebenfalls umsetzen müssen. Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Ausgestaltung der Reform im kantonalen Recht ab, insbesondere von der Gestaltung des Tarifs. Aufgrund der Tarifautonomie der Kantone kann der Bund den Kantonen keine Vorgaben zur Tarifgestaltung machen. Der Bundesrat kann somit keine Aussagen dazu machen, welche finanziellen Auswirkungen sich bei den Kantonen und Gemeinden ergeben werden.

Auswirkungen auf die Steuerbelastungen

Ehepaare

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab von der Einkommensverteilung unter den Eheleuten ab:

  • Erzielen beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter.
  • Haben Ehepaare eine sehr ungleichen Einkommensverteilung, bezahlen sie tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt.

Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Gesamteinkommen des Ehepaars ist.

Unverheiratete Personen

Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Sie sind dennoch von der Reform betroffen, weil der Steuertarif bei der direkten Bundessteuer angepasst wird:

  • Die meisten Unverheirateten bezahlen weniger Steuern, insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen.
  • Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern.
  • Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer; dies bleibt auch nach Umsetzung der Vorlage so.


Stand der Arbeiten

Das Parlament hat in der Schlussabstimmung im Juni 2025 das Bundesgesetz zur Einführung der Individualbesteuerung angenommen. Das Bundesgesetz unterliegt dem fakultativen Referendum. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es am 8. März 2026 zu einer Volksabstimmung.

Die Volksinitiative wird von National- und Ständerat zur Annahme empfohlen.1 Die Steuergerechtigkeits-Initiative wurde im Juni 2025 mit der nötigen Mehrheit des Initiativkomitees bedingt zurückgezogen. Der bedingte Rückzug wird erst wirksam, wenn das Bundesgesetz tatsächlich in Kraft tritt.

1 BBl 2025 2025 - Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» | Fedlex

Letzte Änderung 18.11.2025

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