Hier finden Sie das von der Schweiz mit Griechenland abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
Abkommen von 1983
SR 0.672.937.21 / AS 1985 209
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Protokoll) vom 16. Juni 1983
In Kraft getreten: 21. Februar 1985
Änderungsprotokoll von 2010
AS 2012 637
Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Hellenischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und des dazugehörigen Protokolls vom 16. Juni 1983
Abgeschlossen am 4. November 2010
In Kraft getreten am 27. Dezember 2011
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
Änderungsprotokoll von 2010
BBl 2011 627
Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Griechenland vom 3. Dezember 2010
AS 2012 635
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Griechenland vom 17. Juni 2011
Ratifikation durch Austausch von Notifikationen: 27. Dezember 2011
Abkommen von 1983
BBl 1983 III 904
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland vom 31. August 1983
AS 1985 208
Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 13. März 1984
Austausch der Ratifikationsurkunden: 22. Januar 1985
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer für Berechtigte mit Wohnsitz in der Schweiz
GR-E230 (gr/fr) (PDF, 121 kB, 06.10.2023)Claim for the application of the double taxation convention
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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