Hier finden Sie das von der Schweiz mit Turkmenistan abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
SR 0.672.976.01 / AS 2014 101
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.) vom 8. Oktober 2012
In Kraft getreten am 11. Dezember 2013
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 2013 347
Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Turkmenistan vom 21. November 2012
AS 2014 99
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Turkmenistan vom 21. Juni 2013
Austausch der Ratifikationsurkunden: 11. Dezember 2013
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
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für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
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