Auf dieser Seite sind die Formulare publiziert, die im Rahmen des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) vom 15.06.2012 zu verwenden sind.
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70 - Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Dividenden (QDF, 51 kB, 22.07.2024)Keine Papierformulare verfügbar
Zahlstellen müssen sich laut Artikel 3 des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Sie werden spätestens auf Ende des Quartals anmeldepflichtig, in dem sie Zahlungen an betroffene Personen geleistet oder für diese eingezogen haben. Das gilt insbesondere auch für Dividenden oder Zinsen, welche juristische Personen direkt an ihre Beteiligten oder Gläubiger (betroffene Personen) zahlen, sofern die Summe der pro Ereignis bezahlten Dividenden und Zinsen CHF 1 Million übersteigt.
Informationen darüber, wer als Zahlstelle qualifiziert und anmeldepflichtig wird, finden sich in den Wegleitungen zu den Abkommen (Kapitel 6 der Wegleitung über die Regularisierung und Nachversteuerung von Vermögenswerten sowie Kapitel 2 der Wegleitung über die Erhebung einer Quellensteuer mit Abgeltungswirkung und freiwillige Meldung).
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Letzte Änderung 22.07.2024