Das Konsultativgremium ist eine ausserparlamentarische Kommission, die Stellungnahmen und Empfehlungen zur Mehrwertsteuerpraxis abgibt und einen Beitrag dazu leistet, das Mehrwertsteuergesetz praxisnah weiterzuentwickeln.
Zusammensetzung und Kompetenzen des Konsultativgremiums
Das Gremium setzt sich aus vierzehn ständigen Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder werden durch den Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er achtet auf eine möglichst ausgewogene Vertretung von Gewerbe, Forschung, Kantonen, Konsumenten und Spezialisten der Steuerpraxis.
Die Funktionsweise und die Kompetenzen des Konsultativgremiums sind in den Artikeln 157 bis 162 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) geregelt.
Zusammenarbeit zwischen ESTV und Konsultativgremium
Während die ESTV die Mehrwertsteuerpraxis festlegt (z. B. in den MWST-Infos und MWST-Branchen-Infos), kann das Konsultativgremium zu den Entwürfen Stellung nehmen und Empfehlungen abgeben (Art. 109 des Mehrwertsteuergesetzes MWSTG).
Die Entwürfe zur Praxis der ESTV werden dem Konsultativgremium in derjenigen Amtssprache vorgelegt, in der sie erarbeitet wurden.
Weiterführende Informationen
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Telefonische Anfragen
Abteilung Recht
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Recht
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 17.01.2024
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