Bundesrat und Kantone sind gegen eine Diskriminierung der Zweiverdienerehe

Bern, 08.10.2013 - Der Bundesrat und die Kantone lehnen die von der SVP lancierte Familieninitiative ab. Wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) Peter Hegglin heute darlegten, begünstigt die Initiative Einverdienerfamilien steuerlich und schafft damit eine Ungleichbehandlung zu Zweiverdienerfamilien. Familien mit Kindern werden bereits heute, unabhängig vom gewählten Familienmodell, mit verschiedenen Massnahmen steuerlich entlastet und steuerlich gleich behandelt. Die Initiative könnte zudem zu erheblichen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen.

Der Bundesrat will eine Familienbesteuerung, welche die Wahl des Familienmodells nicht beeinflusst. Das ist heute bereits so. Seit 2011 werden Familien steuerlich gleich behandelt: Lassen Eltern ihre Kinder entgeltlich durch Drittpersonen betreuen, können sie für die entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag einen Steuerabzug vornehmen. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen oder durch Dritte unentgeltlich betreuen lassen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf einen Betreuungsabzug. Für sämtliche Familien mit Kindern, unabhängig von der Wahl des Familienmodells, kommen diverse Abzugsmöglichkeiten hinzu.

Gesellschaftspolitischer Rückschritt

Mit der Annahme der Initiative würde sich dies ändern. Die Volksinitiative fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, den gleich hohen oder einen höheren Steuerabzug geltend machen können wie Eltern, die ihre Kinder durch Drittpersonen betreuen lassen. Damit könnten Familien für die Kinderbetreuung einen Steuerabzug beanspruchen, obwohl sie keine zusätzlichen Kosten tragen. Die Initiative würde damit die bestehende steuerliche Gleichbehandlung rückgängig machen. Die traditionelle Einverdienerfamilie, die ihre Kinder selber betreut, würde so steuerlich bevorzugt. Zweiverdienerehen würden diskriminiert.

Gleichstellung von Mann und Frau und Wirtschaftswachstum

Die Einführung des Abzugs für die Kinder-Drittbetreuung hat zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beigetragen. Besonders für Mütter wurde der Wiedereinstieg einfacher und die Erhöhung des Beschäftigungsgrads erleichtert. Dies fördert die Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie, bei der Ausbildung und im Beruf. Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Müttern sowie die zusätzlichen Arbeitsplätze tragen zum Wirtschaftswachstum und zu Mehreinnahmen bei den Steuern bei. Mit der Annahme der Initiative wären diese gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Errungenschaften gefährdet.

Erhebliche Mindereinnahmen

Hinsichtlich der Umsetzung der Initiative würden dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten offen stehen. Eine Variante besteht darin, für die Eigenbetreuung einen Pauschalabzug einzuführen, der dem heutigen Maximalabzug für die Drittbetreuung entspricht. Bei der direkten Bundessteuer, bei der dieser Abzug maximal Fr. 10 100 beträgt, hätte dies Steuerausfälle von rund 390 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Für die Kantons- und Gemeindesteuern würden die Steuerausfälle laut Schätzung der Finanzdirektorenkonferenz rund 1 Milliarde Franken jährlich betragen.

Besteuerung von Familien heute
Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis zum 14. Altersjahr können bei der direkten Bundessteuer bis zu einem Maximalbetrag von 10 100 Franken pro Kind und Jahr vom Einkommen abgezogen werden. Familien mit Kindern können zudem bei der direkten Bundessteuer für jedes Kind einen Kinderabzug von 6500 Franken pro Jahr sowie für Versicherungsprämien einen Abzug von 700 Franken pro Jahr vornehmen. Darüber hinaus werden Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer zum Elterntarif besteuert, der einen Abzug von 251 Franken vom Steuerbetrag pro Kind und Jahr vorsieht.


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