Bundesrat lehnt Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen ab

Bern, 23.10.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ verabschiedet und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Im Steuerrecht wird den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.

Bund, Kantone und Gemeinden betreiben schon heute eine nachhaltige und soziale Familienpolitik. Diese beruht weitgehend auf bewährten Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts. Allein die staatlich verbilligten Krankenkassenprämien machen ein Volumen von jährlich rund 4 Milliarden Franken aus. Anfang 2009 wurden zudem gesamtschweizerische Mindestbeträge für Familienzulagen eingeführt. Mit dem Erwerbsersatz bei Mutterschaft wurden weitere Entlastungen geschaffen. Diese direkte Förderung erweist sich im Vergleich zu steuerlichen Entlastungsmassnahmen als effektiver, effizienter und transparenter.

Auch im Steuerrecht wird den Kinderkosten mittels verschiedenen Abzügen angemessen Rechnung getragen. Diese Abzüge bewirken eine substanzielle Erleichterung bei Familien mit Kindern gegenüber Steuerpflichtigen ohne Kinder. So bezahlen mittlerweile rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern, d.h. rund 430‘000 Haushalte, keine direkte Bundesteuer.

Geringer Nutzen

Die von der CVP Schweiz am 5. November 2012 eingereichte Volksinitiative fordert zusätzliche Vergünstigungen für Familien mit Kindern durch die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Kinder- und Ausbildungszulagen unterliegen heute als Lohnbestandteil vollumfänglich der Einkommensbesteuerung, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen erhöhen. Eine steuerliche Freistellung erweist sich als zu wenig zielgerichtet. Sie würde Familien mit höheren Einkommen progressionsbedingt stärker begünstigen, während Familien mit tieferen Einkommen kaum oder gar nicht profitieren würden. Zudem könnten Familien mit Kindern, die heute keine direkte Bundessteuer bezahlen, zumindest auf Stufe Bund nicht weiter entlastet werden.

Diesem geringen Nutzen stehen die ins Gewicht fallenden finanziellen Auswirkungen einer Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen gegenüber. Bei der direkten Bundessteuer hätte eine Annahme der Initiative jährlich rund 200 Millionen Franken Mindereinnahmen zur Folge. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre mit Ausfällen von rund 760 Millionen Franken zu rechnen.

 

Bestehende Familienzulagen und kinderbedingte Entlastungen im Steuerrecht

Familienzulagen sind eine Einkommensergänzung, welche Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen soll. Seit 2009 gelten gesamtschweizerische Mindestbeträge: Eine Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken im Monat (d.h. mindestens 2400 Franken pro Jahr) und eine Ausbildungszulage mindestens 250 Franken im Monat (d.h. mindestens 3000 Franken pro Jahr). Mehr als ein Drittel der Kantone hat höhere Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Familienzulagen unterliegen heute als Lohnbestandteil vollumfänglich der Einkommensbesteuerung, da sie das verfügbare Einkommen der steuerpflichtigen Person erhöhen.

Sowohl im Bundesrecht wie im kantonalen Recht sind heute verschiedene kinderbedingte Abzüge vorgesehen. Die geltenden Kinderabzüge belaufen sich je nach Kanton auf 5000 Franken bis 18'600 Franken pro Kind. Bei der direkten Bundessteuer gelten folgende Vergünstigungen:
- Kinderabzug: 6500 Franken pro Kind
- Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen: 700 Franken pro Kind
- Abzug für Kinderfremdbetreuungskosten: maximal 10'100 Franken pro Kind
- Elterntarif: 251 Franken pro Kind (Abzug vom Steuerbetrag)


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Lukas Schneider, wiss. Mitarbeiter Eidgenössische Steuerverwaltung
Tel. 031 322 72 51, lukas.schneider@estv.admin.ch



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