Am 9. März 2021 lanciert der Verein Individualbesteuerung Schweiz die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)».
10.28. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»
Diese Initiative hat folgenden Wortlaut
I. Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 127 Abs. 2bis
2bis Natürliche Personen werden unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert.
Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 127 Abs. 2bis (zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 127 Absatz 2bis spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
Die Initianten haben bis am 9. September 2022 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Chronologie
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
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02.12.2022 | Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, welche der Bundesrat ablehnt. | Medienmitteilung |
04.10.2022 | Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» mit 112’218 gültigen Stimmen formell zustande gekommen ist. | |
08.09.2022 | Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» wird mit 112’637 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. |
Kontakt
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung Steuerpolitik
Team Steuerdokumentation
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 13.11.2023