2.15. Besteuerung des Wohneigentums (ab 2004)

Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesrat hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. Vor diesem Hintergrund hat er in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 Eintreten auf die Vorlage der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschlossen. Der Ständerat hat am 21. September 2021 als Erstrat dem vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 14. Juni 2023 ebenfalls zu. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.

Steuerfaktoren Ständeratsbeschluss vom 21.9.21 und 14.12.23 Nationalratsbeschluss vom 14.6.23
Abschaffung Eigenmietwert

Partieller Systemwechsel:

Aufhebung des Eigenmietwerts für das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum

Vollständiger Systemwechsel:

Aufhebung des Eigenmietwerts auch für die selbstgenutzten Zweitliegenschaften

Liegenschaftsunterhalts-kosten

Abschaffung Abzug beim selbstbewohnten Wohneigentum am Wohnsitz

Beibehaltung des Abzugs für vermietetes und verpachtetes Wohneigentum sowie für selbstgenutzte Zweitliegenschaften

Abschaffung Abzug beim selbstgenutzten Wohneigentum (einschliesslich Zweitliegenschaften)

Beibehaltung des Abzugs für vermietetes und verpachtetes Wohneigentum

Schuldzinsenabzug Beschränkung auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge Beschränkung auf 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge
Ersterwerberabzug Einführung eines zusätzlichen Schuldzinsenabzugs im DBG und StHG für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz zugunsten von Ersterwerbern wie Ständerat
Energiespar- und Umweltschutzabzüge Wegfall der Abzüge bei sämtlichem privatem Wohneigentum am Wohnsitz im DBG / Beibehaltung der Kann-Vorschrift im StHG mit Verfalldatum (bis spätestens 2050) wie Ständerat
Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten Beibehaltung des Abzugs für sämtliches privates Wohneigentum wie Ständerat

Chronologie

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.

Datum Beschlüsse Mitteilung
19.06.2023 Die WAK-S hält daran fest, Zweitliegenschaften weiterhin dem Eigenmietwert zu unterstellen und bestätigt ebenfalls die Abziehbarkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge.  
14.06.2023 Der Nationalrat nimmt die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Bezüglich Reichweite der Reform und Begrenzung der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen ver-bleiben zwei Differenzen zum Ständerat.  
29.09.2022 Der Nationalrat weist die Vorlage (17.400) an die WAK-N zurück. Sie soll überarbeitet und die Kantone miteinbezogen werden.  
16.08.2022 Die WAK-N hält an ihren Abweichungen gegenüber der Vorlage des Ständerates zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) fest. Ihre Mitglieder wollen einen vollständigen Systemwechsel. Sie lancieren zudem eine Kommissionsinitiative «Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften» (22.454) und geben der Verwaltung den Auftrag, eine Härtefallklausel auf Bundesebene vorzuschlagen.  
06.05.2022 Die WAK-N beschliesst folgende Ordnungsanträge zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400):
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerausfälle beim Bund und bei den Kantonen zu schätzen für den Fall, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts bei der direkten Bundessteuer und bei den Kantonen auf 60 % und auf 70 % der Marktmiete festgelegt würde.
  • Die Verwaltung soll vertiefte Abklärungen bei den Kantonen vornehmen, damit die Kommission gegenüber heute über eine breitere Datenbasis verfügt, um verlässlichere Kostenschätzungen vornehmen zu können. Hierzu werden anlässlich des 1. Quartals 2023 Ergebnisse erwartet.
 
22.09.2021 Der Nationalrat nimmt als Zweitrat die Motion Zanetti «Verkürzung der Frist zur Abgrenzung von Neubauten zu bestehenden Bauten bezüglich steuerlicher Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen» (20.4572) an. Diese ist somit an den Bundesrat überwiesen.  
21.09.2021 Der Ständerat nimmt die Vorlage zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) in der Gesamtabstimmung an. Jedoch folgt er bezüglich Schuldzinsenabzug der Kommissionsminderheit und beschliesst die Abziehbarkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge.  
25.08.2021 Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der WAK-S, die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten. Medienmitteilung
27.05.2021

Die Detailberatung der Vorlage durch die WAK-S hat gegenüber den Eckwerten in der Vernehmlassungsvorlage zu folgenden Abweichungen geführt:

  • Die Beibehaltung der Abzugsfähigkeit denkmalpflegerischer Arbeiten soll nicht nur im StHG (Kann-Vorschrift), sondern auch im DBG sichergestellt werden.
  • Die Abzugsfähigkeit von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen soll im StHG weiter-hin als Kann-Vorschrift verankert bleiben. Allerdings wird diese steuerliche Förderung mit einem Verfalldatum versehen, bis die energiepolitischen Ziele im CO2-Gesetz erreicht sind.
  • Die WAK-S spricht sich für die komplette Streichung des allgemeinen Schuldzinsenabzugs im DBG und StHG aus.

In der Gesamtabstimmung wird die Vorlage angenommen.

 
27.08.2020 Die WAK-S ersucht die Verwaltung bis Ende 2020 um einen Ergänzungsbericht zu:
  • den finanziellen Auswirkungen des von der Kommission anvisierten partiellen Systemwechsels (d.h. Aufrechterhaltung der Eigenmietwertbesteuerung auf den Zweitliegenschaften);
  • den Verteilungswirkungen bei den steuerpflichtigen Personen;
  • den möglichen Schuldzinsenregelungen; und
  • den Folgen der genannten möglichen Schuldzinsenregelungen auf das interkantonale Steuerrecht.
 
29.01.2020 Der Bundesrat teilt der WAK-S mit, dass er sich erst äussern werde, wenn ihm die WAK-S einen konkreten Gesetzesentwurf vorlege.  
14.11.2019 Die WAK-S diskutiert auf Basis des eingegangenen ESTV-Berichts über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Sie beschliesst, auf den Vorentwurf einzutreten und den Bundesrat um eine Stellungnahme zu ersuchen. Dieser soll seinen grundsätzlichen Standpunkt zu einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung bekannt geben und aufzeigen, wie eine ausgewogene Vorlage ausgestaltet werden müsste.  
14.02.2019 Die WAK-S verabschiedet einen Vorentwurf, den sie nun in eine Vernehmlassung schicken wird. Diese dauert bis am 12. Juli 2019. Medienmitteilung
WAK-S
20.08.2018

Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) beschliesst die WAK-S folgende Eckwerte:

  • Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird im DBG und StHG auf das selbstgenutzte Wohneigentum am Wohnsitz beschränkt, wie im Wortlaut der Initiative festgehalten.
  • Streichung des Liegenschaftsunterhaltskostenabzugs im DBG und StHG.
  • Energiespar- und Umweltschutzabzüge: Die Kommission beschliesst, die Abzugsfähigkeit im DBG zu streichen. StHG: Die Kantone können – wenn sie wollen – die Energiespar- und Umweltschutzabzüge weiterhin in ihrem Recht vorsehen.
  • Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten: Die Kommission beschliesst, die Abzugsfähigkeit im DBG zu streichen. StHG: Die Kantone können – wenn sie wollen – den genannten Abzug weiterhin in ihrem Recht vorsehen.
  • Schuldzinsenregelung: Die privaten Schuldzinsen bleiben im Umfang von 100 % (1. Varian-te) bzw. 80 % (2. Variante) der steuerbaren Vermögenserträge im DBG und StHG abzugsberechtigt.
  • Einführung eines Ersterwerberabzugs: Die Kommission spricht sich für die Aufnahme dieses ausserfiskalischen Abzugs im DBG und StHG aus.

Aufgrund dieser Beschlüsse beauftragt der Kommissionspräsident die Verwaltung, den Gesetzesentwurf und die dazugehörigen Erläuterungen bis zur ersten Sitzung der WAK-S im neuen Jahr (14./15.1.2019) auszuarbeiten.

 
14.08.2017 Die WAK-N gibt der von der WAK-S eingereichten parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) Folge. Die WAK-S wird nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.  
10.06.2016 Der Bundesrat nimmt Kenntnis von einem Bericht zu privaten Verschuldungsanreizen im Steuerbereich, erstellt von einer gemischten Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des WBF und der SNB unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie kommt zum Schluss, dass das heutige Steuersystem für Privatpersonen Anreize setzt, die Bruttoverschuldung hoch zu halten. Im Fokus der Arbeitsgruppe stand die Besteuerung des Wohneigentums, da die Verschuldung der privaten Haushalte zu mehr als 90 Prozent aus Hypothekarschulden besteht. Der Beirat «Zukunft Finanzplatz» empfiehlt dem Bundesrat auf Basis des Berichts der Arbeitsgruppe, einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung anzustreben. Der Bundesrat hat indessen aufgrund der Vielzahl gescheiterter Anläufe entschieden, von sich aus keinen Systemwechsel vorzuschlagen. Medienmitteilung
16.09.2014 Ein von Nationalrat Leutenegger eingereichtes Postulat «Eigenmietwert bei bescheidenem Einkommen» (12.3923) wird vom Nationalrat knapp angenommen und damit an den Bundesrat überwiesen. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, Massnahmen im Rahmen der geltenden Eigenmietwertbesteuerung zu prüfen, um Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen steuerlich zu entlasten.  
23.09.2012 Die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» wird in der Volksabstimmung mit 52,6 % der Stimmen abgelehnt.  
29.06.2012 Der Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) lehnen die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab. Die Initiative führe zu Ungleichbehandlungen gegenüber der Mieterschaft wie auch gegenüber Eigenheimbesitzern, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Und sie schaffe einseitige Anreize zur Steueroptimierung.  
17.06.2012 Die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» wird in der Volksabstimmung mit 68,9 % der Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt  
16.05.2012 Der Bundesrat beschliesst, die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» am 23. September 2012 Volk und Ständen zur Abstimmung vorzulegen.  
16.03.2012 In den Schlussabstimmungen wird der Entwurf zur Ablehnung der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» im Nationalrat mit 119 zu 77 Stimmen (bei einer Enthaltung) und im Ständerat mit 36 zu 6 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen.   
11.03.2012 Die Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» wird in der Volksabstimmung mit rund 56 % der Stimmen abgelehnt  
27.02.2012 Der Nationalrat beschliesst, die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen und schliesst sich damit dem Entscheid des Ständerats an.  
01.02.2012 Der Bundesrat beschliesst, die Initiative des HEV «Eigene vier Wände dank Bausparen» Volk und Ständen am 17. Juni 2012 zur Abstimmung vorzulegen.  
13.12.2011 Der Ständerat lehnt die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» erneut ab und beschliesst wie der Nationalrat (siehe 15. Juni 2011), nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.   
02.11.2011 Der Bundesrat beschliesst, die «Bauspar-Initiative» am 11. März 2012 Volk und Ständen zur Abstimmung vorzulegen, nicht aber die HEV-Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen», über welche zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt wird.   
29.09.2011 Der Ständerat verwirft den Einigungsantrag zur Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen». Damit ist auch für diese zweite Volksinitiative keine Abstimmungsempfehlung zustande gekommen.
Als nächstes wird der Bundesrat entscheiden, welche Vorlagen am 11. März 2012 zur Abstimmung kommen werden.
 
28.09.2011 Der Nationalrat lehnt den Einigungsantrag zur «Bauspar-Initiative» ab. Damit ist definitiv keine Abstimmungsempfehlung des Parlaments zu dieser Initiative zustande gekommen. Betreffend die Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» heisst der Nationalrat den Einigungsantrag gut.  
28.09.2011 In der Einigungskonferenz werden folgende Entscheide gefällt:
  • Die «Bauspar-Initiative» der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens wird zur Ablehnung empfohlen.
  • Die Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» des HEV wird zur Annahme empfohlen. 
 
27.09.2011 Obwohl die WAK-S beide Volksinitiativen zur Annahme beantragt hat, hält der Ständerat an seinem Entscheid fest, die beiden Bauspar-Initiativen Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Somit muss eine Einigungskonferenz stattfinden.  
22.09.2011 Zum dritten Mal beschliesst der Nationalrat, die beiden Bauspar-Initiativen Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Das Geschäft geht wiederum zurück in den Ständerat. Bleibt dieser bei seiner gegenteiligen Auffassung, wird die Einberufung einer Einigungskonferenz unumgänglich.  
21.09.2011 Entgegen dem Beschluss seiner vorberatenden Kommission (welche die HEV-Initiative zur Annahme empfohlen hat), hält der Ständerat daran fest, beide Bauspar-Initiativen Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.  
15.09.2011 Der Nationalrat beschliesst erneut, die beiden Bauspar-Initiativen Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.   
17.06.2011 Der indirekte Gegenvorschlag zu den beiden Bauspar-Initiativen wird in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 111 zu 64 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) angenommen, jedoch vom Ständerat mit 22 zu 17 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) abgelehnt. Damit ist dieses Geschäft erledigt.
Betreffend die beiden Volksinitiativen zum Bausparen, steht für diese die Differenzbereinigung an (der Nationalrat ist für die beiden Bauspar-Initiativen, der Ständerat lehnt sie ab). 
 
15.06.2011 Der Nationalrat beschliesst, die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Hingegen entscheidet er, auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten. Damit hat der Rat zwei zum Ständerat gegenteilige Beschlüsse gefällt (siehe 14. März 2011).   
09.06.2011 Der Ständerat beschliesst erneut, nicht auf die Vorlage zur parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (04.450) einzutreten (siehe 10. Juni und 7. Dezember 2010 sowie 1. März 2011). Damit ist die Initiative endgültig erledigt.  
30.05.2011 Der Nationalrat schliesst sich dem indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Bauspar-Initiativen an (siehe 3. März 2011). Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.   
19.04.2011 Die WAK-N entscheidet, die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» und den indirekten Gegenvorschlag (siehe 14. März 2011) zu entkoppeln.
Betreffend Volksinitiative beantragt die WAK-N ihrem Rat, diese Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Zudem beantragt die Kommission, auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten.
 
14.03.2011 Der Ständerat beschliesst, die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Er stellt dem Volksbegehren jedoch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, welcher vorsieht, die Besteuerung des Eigenmietwerts aufzuheben und gleichzeitig die Abzüge einzuschränken. Jedoch wird die Abzugsfähigkeit der denkmalpflegerischen Arbeiten wie im geltenden Recht beibehalten und ein Unterhaltskostenabzug eingeführt (effektive Kosten bis 6000 Franken jährlich, alle fünf Jahre das Doppelte).
Im Weiteren beschliesst der Ständerat, die Behandlungsfrist der Initiative um ein Jahr (bis am 23. Juli 2012) zu verlängern. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. 
 
07.03.2011 Der Nationalrat stimmt der vom Ständerat beschlossenen Verlängerung der Behandlungsfristen zu.  
03.03.2011 Der Ständerat empfiehlt die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» Volk und Ständen zur Ablehnung. Im Weiteren nimmt er die Vorlage des indirekten Gegenentwurfs zu den beiden Bauspar-Initiativen an.
Gleichentags beschliesst der Ständerat, die Behandlungsfrist der Bauspar-Initiativen um je ein Jahr (bis am 29. März 2012 bzw. bis am 23. Juli 2012) zu verlängern (siehe auch Ziffern 10.15 und 10.17).
 
01.03.2011 Der Nationalrat heisst die parlamentarische Initiative Hegetschweiler (04.450) erneut gut (siehe 10. Juni und 7. Dezember 2010).  
23.02.2011 Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der WAK-S für ein steuerlich privilegiertes Bausparen ab. In seiner Stellungnahme beantragt er, auf die Gesetzesvorlage zu verzichten. Diese ist als indirekter Gegenvorschlag zu den beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen ausgestaltet, die der Bundesrat ebenfalls ablehnt (siehe 2. November 2010). Medienmitteilung
07.12.2010 Der Ständerat beschliesst einstimmig, nicht auf den vom Nationalrat ver-abschiedeten Gesetzesentwurf der WAK-N zur parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (04.450) einzutreten. Die Vorlage geht zurück in den Nationalrat (siehe auch 10. Juni 2010).  
11.11.2010 Die WAK-S spricht sich grundsätzlich für einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung aus. Gleichzeitig beschliesst sie ohne Gegenstimme, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Die Kommission beauftragt die Verwaltung, ihr einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der insbesondere drei Punkte berücksichtigt: Erstens soll die Vorlage keine Mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben, zweitens darf der Mittelstand vom Systemwechsel nicht überdurchschnittlich belastet werden und drittens soll eine Gesetzesänderung nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum erschwert wird. Medienmitteilung
WAK-S
02.11.2010 Die WAK-S schickt den Vorentwurf für eine Änderung der Steuergesetze zur Einführung des steuerlich begünstigten Bausparens bei Bund und Kantonen bis am 10. Dezember 2010 in die Vernehmlassung. Medienmitteilung
WAK-S
23.06.2010 Der Bundesrat stellt der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber und verabschiedet eine entsprechende Botschaft. Er schlägt damit den vom Parlament geforderten Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung vor. Der Wechsel vereinfacht das Steuerrecht in einem zentralen Bereich (siehe Ziffer 10.16). Medienmitteilung
10.06.2010 Der Nationalrat stimmt dem Gesetzesentwurf der WAK-N zur parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (04.450) mit 104 zu 58 Stimmen zu. Er lehnt sowohl die Anträge des Bundesrates als auch die Minderheitsanträge ab.
(Siehe dazu auch 4. Dezember 2007, 21. Januar 2008, 7. April 2009 sowie 19. Januar und 31. März 2010).
 
08.06.2010 Der Ständerat beschliesst mit 36 zu 0 Stimmen, die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten (siehe Ziffer 10.17).  
19.04.2010 Die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» wird von der WAK-S mit Stichentscheid der Präsidentin zur Annahme empfohlen. Hingegen empfiehlt die Kommission die «Bauspar-Initiative» zur Ablehnung (siehe Ziffern 10.15 und 10.17).  
31.03.2010 Der Bundesrat nimmt Stellung zu Bericht und Gesetzesentwurf der WAK-N betreffend die parlamentarische Initiative Hegetschweiler (04.450) und spricht sich für die Beibehaltung der heutigen Besteuerungsmethode aus. Medienmitteilung
18.03.2010 Der Nationalrat beschliesst, die beiden Bausparinitiativen «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» sowie «Eigene vier Wände dank Bausparen» Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Die beiden Vorlagen gehen nun in den Ständerat (siehe Ziffern 10.15 und 10.17).  
19.01.2010 Die WAK-N unterbreitet dem Bundesrat Bericht und Gesetzesentwurf zur Initiative Hegetschweiler (04.450), wobei der Bundesrat Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhält.   
04.11.2009 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag der vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) eingereichten Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter». Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (siehe Ziffer 10.16).  Medienmitteilung
18.09.2009 Der Bundesrat beantragt dem Parlament in seiner Botschaft, die beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen («Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» sowie «Eigene vier Wände dank Bausparen») ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit den Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge bestehen laut Bundesrat bereits wirksame Instrumente zur Förderung des Wohnens in den eigenen vier Wänden (siehe Ziffern 10.15 und 10.17). Medienmitteilung
17.06.2009 Der Bundesrat spricht sich gegen die vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) eingereichte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» aus (siehe 7. August 2007, 23. Januar und 25. Februar 2009 sowie Ziffer 10.16.). Er lehnt eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung beschränkt auf Rentnerinnen und Rentner ab, anerkennt jedoch einen Handlungsbedarf. Für Einzelheiten vgl. die Medienmitteilung des EFD
11.06.2009 Der Nationalrat nimmt die Motion der WAK-S «Mehr Effektivität und Effizienz bei den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen» ebenfalls an (09.3014; siehe 19. März 2009). Sie wird nun zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen.  
07.04.2009 Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler zum Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung einer selbst bewohnten Liegenschaft (04.450) hat die WAK-N einen Vorentwurf für die Revision des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden erarbeitet. Sie schickt diesen Vorentwurf bis zum 15. Juli 2009 in die Vernehmlassung. Medienmitteilung
WAK-N
25.03.2009 Der Bundesrat beschliesst, das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften (Abschaffung der Dumont-Praxis) auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Somit werden ab diesem Zeitpunkt bei der direkten Bundessteuer die Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist verankert worden. Medienmitteilung sowie parlamentarische Initiative 04.457
19.03.2009 Der Ständerat nimmt die Motion der WAK-S «Mehr Effektivität und Effizienz bei den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen» (09.3014) an, welche den Bundesrat beauftragt, die Effektivität und die Effizienz der Steuerabzüge bei der direkten Bundessteuer für energetische Investitionen bei Liegenschaften des Privatvermögens zu erhöhen.  
25.02.2009 Selbst genutztes Wohneigentum soll nicht über einen weiteren steuerlichen Kanal gefördert werden. In einem Grundsatzentscheid spricht sich der Bundesrat gegen die beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen aus (siehe 7. August 2007 und 23. Januar 2009 sowie Ziffern 10.16. und 10.17.) und sieht auch von der Vorlage eines Gegenvorschlags ab. Er beauftragt das Eidgenössische Finanzdepartement EFD damit, für die beiden Volksinitiativen eine Botschaft auszuarbeiten. Medienmitteilung
23.01.2009 Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) reicht bei der Bundeskanzlei die so genannte «Zwillingsinitiative» ein. Die Eigenmietwert-Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» wird mit 112’893 Unterschriften übergeben, die Bauspar-Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» mit 121’516 Unterschriften (siehe 7. August 2007).  
10.06.2008 Der Ständerat lehnt die drei parlamentarischen Initiativen zur Ermöglichung des steuerprivilegierten Bausparens in den Kantonen mit 21 zu 17 (04.448 Gysin und 04.475 Jermann) bzw. 22 zu 16 Stimmen (04.446 SVP) erneut ab. Diese Vorstösse sind somit endgültig erledigt (siehe 25. September und 4. Dezember 2007 sowie 12. März 2008).  
12.03.2008 Der Nationalrat hält mit 115 zu 62 Stimmen an den drei parlamentarischen Initiativen (04.446 SVP; 04.448 Gysin; 04.475 Jermann) zur Ermöglichung des steuerprivilegierten Bausparens in den Kantonen fest, welche vom Ständerat in der Wintersession abgelehnt worden sind (siehe 25. September und 4. Dezember 2007).
Die Vorstösse gehen nun ein letztes Mal an den Ständerat zurück. Wenn dieser auf seinem Nein beharrt, werden diese drei Initiativen gestrichen. Wenn er sie jedoch annimmt, beginnt eine zweite Phase, in welcher ein Gesetzesentwurf mit erläuterndem Bericht vorbereitet wird.
 
21.01.2008 Die WAK-N beauftragt die ESTV mit der Erstellung eines Berichtes für die Umsetzung der Initiative Hegetschweiler (04.450).  
04.12.2007 Die Parlamentarische Initiative Hegetschweiler „Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität“ vom 18. Juni 2004 (04.450) wird vom Ständerat als Zweitrat angenommen (der Nationalrat hatte bereits am 9. Mai 2006 Folge geben beschlossen).
Die Initiative verlangt, dass bei Ersatzbeschaffungen die direkten Steuern von Kantonen und Gemeinden harmonisiert werden (StHG). Insbesondere soll bei der Ersatzbeschaffung für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer die relative Methode zur Anwendung kommen. Bei dieser Methode soll für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition des Veräusserungserlöses auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt werden.
Nun können die Eidgenössischen Räte die Änderung des StHG in Angriff nehmen.
 
04.12.2007 Mit 22 zu 15 Stimmen folgt der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission und lehnt drei parlamentarische Initiativen (04.446 SVP; 04.448 Gysin; 04.475 Jermann) zur Ermöglichung des steuerprivilegierten Bausparens in den Kantonen ab.
Diese verschiedenen Vorlagen gehen an den Nationalrat zurück.
Zugleich beerdigt er die Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft, welche in dieselbe Richtung geht (04.308; "Fakultative Einführung des steuerprivilegierten Bausparens").
(Siehe 18. Juni, 8. Oktober und 3. November 2004 sowie 6. März, 7. Juli und 25. September 2007)
 
25.09.2007 Entgegen der Auffassung der vorberatenden Kommission, welche die Ablehnung empfahl, nimmt der Nationalrat mit 82 zu 68 Stimmen die Motion Kuprecht an (05.3864; siehe 16. Dezember 2005, 1. März und 20. Juni 2006), die einen Systemwechsel bei der Eigentumsbesteuerung fordert (Aufhebung des Eigenmietwerts unter Beibehaltung von Abzugsmöglichkeiten – gegenüber heute allerdings in reduziertem Ausmass).
Damit ist die Motion von beiden Räten überwiesen worden und geht zur Umsetzung an den Bundesrat.
 
25.09.2007

Immer im Hinblick auf das Ziel, den Kantonen ein steuerprivilegiertes Bausparen zu ermöglichen, nimmt der Nationalrat im Übrigen drei parlamentarische Initiativen an, die alle drei verlangen, den Kantonen die Einführung des steuerbegünstigten Bausparens gemäss Modell des Kantons Basel-Land zu ermöglichen (siehe 18. Juni und 8. Oktober 2004 sowie 7. Juli 2007): 

  • 04.446 – SVP-Fraktion: Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen, angenommen mit 102 zu 64 Stimmen;
  • 04.448 – Hans-Rudolf Gysin: Bausparmöglichkeit für die Kantone. Änderung des StHG, angenommen mit 102 zu 65 Stimmen;
  • 04.475 – Walter Jermann: Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone, angenommen mit 104 zu 64 Stimmen. 

Die Geschäfte gehen zurück an den Ständerat.

 
25.09.2007 Im Gegensatz zum Ständerat nimmt der Nationalrat mit 98 zu 65 Stimmen die Standesinitiative Basel-Landschaft «Fakultative Einführung des steuerprivilegierten Bausparens» (04.308) an, mit welcher verlangt wird, das StHG so zu ändern, dass den Kantonen ermöglicht wird, ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell einzuführen. (siehe 3. November 2004 und 6. März 2007).
Das Geschäft geht zurück in die WAK-S.
 
07.08.2007 Der Hauseigentümerverband Schweiz lanciert gleichzeitig zwei Eidgenössische Volksinitiativen, um das Wohneigentum zu fördern («Zwillingsinitiativen HEV Schweiz»).
  • Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" will Wohneigentümern im AHV-Alter das Wahlrecht auf Abschaffung des Eigenmietwerts einräumen bei gleichzeitigem Wegfall der Abzüge für die Schuldzinsen sowie einer begrenzten Abzugsmöglichkeit auf den Unterhaltskosten (für Einzelheiten siehe Ziffer 10.16).
  • Die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" bezweckt ein steuerprivilegiertes Bausparen (für Einzelheiten siehe Ziffer 10.17).
 
27.03.2007 Das Komitee "Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens" lanciert eine Eidgenössische Volksinitiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)", welche verlangt, dass die Kantone ein steuerprivilegiertes Bausparen gemäss dem basellandschaftlichen Modell steuerlich begünstigen können (für Einzelheiten, siehe Ziffer 10.15).  
06.03.2007 Der Ständerat lehnt mit 21 zu 15 Stimmen die Standesinitiative Basel-Landschaft «Fakultative Einführung des steuerprivilegierten Bausparens» (04.308) ab, mit welcher verlangt wird, das StHG so zu ändern, dass den Kantonen ermöglicht wird, ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell einzuführen.   
20.06.2006 Entgegen der Meinung des Bundesrats (siehe 1. März 2006) nimmt der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen die Motion Kuprecht «Schuldenfreiheit im Alter. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (05.3864; siehe 16. Dezember 2005) an, welche eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum verlangt, währenddem die Schuldzinsen sowie die Unterhaltskosten in einem beschränkten Ausmass weiterhin abzugsfähig bleiben sollen.  
20.06.2006 Der Ständerat folgt seiner Kommission und beschliesst, die parlamentarischen Initiativen Maissen (98.458) und Bisig (99.413) sowie die Motion der FDP-Fraktion des Nationalrats (99.3066), welche alle eine Änderung der Wohneigentumsbesteuerung verlangten, abzuschreiben. Diese Geschäfte sind damit erledigt.  
10.05.2006 Mit 97 zu 67 Stimmen lehnt der Nationalrat die parlamentarische Initiative Aeschbacher (04.436; siehe 3. Juni 2004), welche eine Änderung der einschlägigen Gesetzgebung für die Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums in dem Sinne verlangt, dass einerseits keine Eigenmietwerte mehr versteuert werden müssen, andererseits aber auch keine Abzüge (z. B. für Hypozinskosten, Unterhaltskosten usw.) mehr zulässig sind.  
01.03.2006 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion Kuprecht (05.3864; siehe 16. Dezember 2005), weil er zum Ergebnis kommt, dass bei der Wohneigentumsbesteuerung zur Zeit kein Handlungsbedarf besteht. Vielmehr sollen die Ehepaar- und Familienbesteuerung sowie die Unternehmenssteuerreform Priorität geniessen.  
16.12.2005 Ständerat Alex Kuprecht reicht eine Motion (05.3864) ein, welche den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zum DBG und StHG auszuarbeiten mit dem Ziel, die Besteuerung des Eigenmietwertes des selbst bewohnten Wohneigentums auf allen Stufen aufheben zu können. Die Schuldzinsen sowie der Unterhaltsabzug sollen in einem beschränkten Ausmass weiterhin abzugsfähig bleiben.  
03.11.2004 Der Kanton Basel-Landschaft reicht eine Standesinitiative «Fakultative Einführung des steuerprivilegierten Bausparens» (04.308) ein, mit welcher verlangt wird, das StHG so zu ändern, dass den Kantonen ermöglicht wird, ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell einzuführen.  
08.10.2004 Nationalrat Walter Jermann (CVP/BL) reicht auch eine parlamentarische Initiative (04.475) ein, welche verlangt, das StHG sei so zu ändern, dass den Kantonen innerhalb des StHG neu die Möglichkeit geboten wird, auf fakultativer Ebene ein steuerbegünstigtes Bausparmodell einzuführen. Im Übrigen sei den Kantonen, die bereits ein Bausparmodell eingeführt haben, bis zum definitiven Inkrafttreten der entsprechenden StHG-Anpassung eine angemessene Erstreckungsfrist zur uneingeschränkten Weiterführung ihres Bausparmodells einzuräumen.   
18.06.2004 Nationalrat Hans-Rudolf Gysin reicht ebenfalls eine parlamentarische Initiative ein (04.448), welche eine Änderung des StHG in dem Sinne verlangt, dass die Kantone das steuerlich begünstigte Bausparen einführen können. Dabei sollen gebundene Bausparrücklagen so geäufnet werden können, dass erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz beschafft und bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden kann.  
18.06.2004 Die SVP-Fraktion des Nationalrats reicht die parlamentarische Initiative «Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen» (04.446) ein, welche eine Änderung des StHG verlangt, wodurch die Rechtsgrundlagen für ein steuerlich begünstigtes Bausparen geschaffen werden, damit die Kantone dieses fakultativ beibehalten oder einführen können.
Dies würde bedeuten, dass der Kanton Basel-Landschaft oder Kantone, die das Bausparen einführen wollen, ab 31. Dezember 2004 (Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 72d StHG) ohne Gesetzesänderung darauf verzichten müssten.
 
03.06.2004 Nationalrat Aeschbacher reicht eine parlamentarische Initiative (04.436) ein, welche den Bundesrat auffordert, die Wohneigentumsbesteuerung erneut zu überprüfen. Die einschlägige Gesetzgebung für die Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums sollte dergestalt geändert werden, dass einerseits keine Eigenmietwerte mehr versteuert werden müssen, andererseits aber auch keine Abzüge (z.B. für Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten usw.) mehr zulässig sind.  

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Letzte Änderung 27.12.2023

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