Ergänzungssteuer


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Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten weltweit in einem OECD/G20-Projekt geeinigt.


Fachinformationen

Die Fachinformationen zur Ergänzungssteuer umfassen die Gesetze, Verordnungen, OECD-Publikationen und Praxisverlautbarungen.

Ergänzungssteuer Deklaration

Müssen Sie Ihr Unternehmen für die Ergänzungssteuer an- oder abmelden? Übermitteln Sie uns die Angaben Ihres Unternehmens und die Deklaration direkt online.

Links Kantone und OECD

Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Websites der kantonalen Steuerbehörden und der OECD.

Letzte Änderung 08.03.2024

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