Fachinformationen
Die Fachinformationen zur Ergänzungssteuer umfassen die Gesetze, Verordnungen, OECD-Publikationen und Praxisverlautbarungen.
Grosse, international tätige Unternehmen sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich über 130 Staaten weltweit in einem OECD/G20-Projekt geeinigt.
Die Fachinformationen zur Ergänzungssteuer umfassen die Gesetze, Verordnungen, OECD-Publikationen und Praxisverlautbarungen.
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Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Websites der kantonalen Steuerbehörden und der OECD.
Letzte Änderung 08.03.2024