Hier finden Sie das von der Schweiz mit Armenien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
SR 0.672.915.61 / AS 2008 167
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (mit Prot.) und vom Vermögen vom 12. Juni 2006
In Kraft getreten: 7. November 2007
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBL 2006 7651
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Armenien vom 23. August 2006
AS 2008 165
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Armenien vom 7. März 2007
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 7. November 2007
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
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Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
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Bundesgasse 3
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