Hier finden Sie das von der Schweiz mit Island abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
Abkommen von 2014
SR 0.672.944.51 / AS 2015 4841
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.) vom 10. Juli 2014
In Kraft getreten: 6. November 2015
Abkommen von 1988
AS 1989 1464
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 3. Juni 1988
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
Abkommen von 2014
BBl 2014 8941
Botschaft zur Genehmigung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Island vom 12. November 2014
AS 2015 4839
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Island vom 19. Juni 2015
Ratifikation durch Austausch von Notifikationen: 6. November 2015
Abkommen von 1988
BBl 1988 III 519
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Island vom 17. August 1988
AS 1989 1463
Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 8. März 1989
Austausch der Ratifikationsurkunden: 20. Juni 1989
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
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