Kirgisistan

Hier finden Sie das von der Schweiz mit Kirgisistan abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.


I. Abkommen des Bundes

SR 0.672.947.41 / AS 2003 3268
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Protokoll vom 26. Januar 2001

In Kraft getreten: 5. Juni 2002


II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss

BBl 2001 4616
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik vom 5. Juni 2001

AS 2003 3267
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik vom 3. Dezember 2001

Austausch der Ratifikationsurkunden: 5. Juni 2002


III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens


IV. Formulare

Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland


Kontakt

für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern

für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens

dba(at)sif.admin.ch

Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern

Letzte Änderung 08.02.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer

Kontaktformular

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern

für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens

dba(at)sif.admin.ch

Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern

Kontakt drucken

https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/internationales-steuerrecht/international-laender/sif/kirgisistan.html