SR 0.672.947.41 / AS 2003 3268
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Protokoll vom 26. Januar 2001
In Kraft getreten: 5. Juni 2002