Hier finden Sie das von der Schweiz mit Singapur abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
SR 0.672.968.91 / AS 2012 4509
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen vom 24. Februar 2011
In Kraft getreten: 1. August 2012
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 2011 8685
Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Singapur vom 31. August 2011
AS 2012 4507
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Singapur vom 16. März 2012
Notenaustausch vom 1. August 2012
III. Verständigungsvereinbarungen
AS 2012 4533
Verständigungsvereinbarung betreffend die Auslegung von Absatz 6 Buchstabe c des Protokolls zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet am 24. Februar 2011 in Singapur, vom 29. Mai 2012
IV. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
V. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
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für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens
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Bundesgasse 3
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