Hier finden Sie das von der Schweiz mit Tadschikistan abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
SR 0.672.972.91 / AS 2011 5055
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Prot.) vom 23. Juni 2010
In Kraft getreten am 26. Oktober 2011
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 2010 5839
Botschaft zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 25. August 2010
AS 2011 5053
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 17. Juni 2011
Austausch der Ratifikationsurkunden: 26. Oktober 2011
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
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