Hier finden Sie das von der Schweiz mit der Ukraine abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
1. Abkommen von 2000
SR 0.672.976.71 / AS 2002 4083
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Protokoll vom 30. Oktober 2000
In Kraft getreten: 22. Februar 2002
2. Änderungsprotokoll von 2019
AS 2020 4709
Protokoll zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und seines Protokolls, beide am 30. Oktober 2000 in Kiew unterzeichnet, vom 24. Januar 2019
In Kraft getreten: 16. Oktober 2020
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
1. Änderungspotokoll von 2019
BBl 2019 7063
Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine vom 9. Oktober 2019
AS 2020 4707
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine vom 19. Juni 2020
In Kraft getreten durch Notenaustausch: 16. Oktober 2020
2. Abkommen von 2000
BBl 2001 1666
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine vom 21. Februar 2001
AS 2002 4082
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine vom 25. September 2001
Ratifikation durch Notifikation: 22. Februar 2002
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
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Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
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Bundesgasse 3
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