Hier finden Sie das von der Schweiz mit Usbekistan abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
Abkommen von 2002
SR 0.672.962.11 / AS 2004 1067
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Protokoll vom 3. April 2002
In Kraft getreten: 15. August 2003
Änderungsprotokoll von 2014
AS 2015 4231
Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 3. April 2002 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 1. Juli 2014
In Kraft getreten: 14. Oktober 2015
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
Änderungsprotokoll von 2014
BBl 2014 9161
Botschaft über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Usbekistan vom 12. November 2014
AS 2015 4229
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Usbekistan vom 19. Juni 2015
Ratifikation durch Austausch von Notifikationen 14. Oktober 2015
Abkommen von 2002
BBl 2002 6981
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Usbekistan vom 4. September 2002
AS 2004 1065
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan vom 8. Mai 2003
Ratifikation durch Notifikation: 15. August 2003
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungs-abkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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