NIESEN Bedingungen der Steuerpflicht nicht mehr erfüllt (Umsatzgrenze unterschritten)

Bitte beachten Sie, dass per 1.1.2018 das revidierte MWSTG in Kraft tritt. Neu wird nicht mehr nur der steuerbare Inlandumsatz, sondern der im In- und Ausland erzielte steuerbare Umsatz für die Begründung der Steuerpflicht massgebend sein. Sofern Sie auch Umsätze im Ausland erzielen prüfen Sie die Steuerpflicht ihres Unternehmens inskünftig unter den neu geltenden Bestimmungen. Die Umsatzlimite für die Begründung der Steuerpflicht gilt unverändert – jedoch weltweit. Für die Begründung der Steuerpflicht im Jahr 2018 ist der weltweite, steuerbare Umsatz des Jahres 2017 relevant.

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Werden noch Beträge nach der Geschäftsaufgabe vereinnahmt? *

Behalten Sie Gegenstände oder Dienstleistungen, für welche der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde? *

Werden nach dem Löschungsdatum noch Rechnungen mit MWST erstellt? *

In welche Steuerperiode wurde/wird die massgebende Umsatzlimite nicht mehr erreicht? *

Hinweis: Die Löschung kann nur per Ende einer Steuerperiode erfolgen 

Der Umsatz berechnet sich nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer.

Wie hoch ist der massgebende Umsatz in dieser Steuerperiode (CHF)? *

Wird die massgebende Umsatzlimite in der folgenden Steuerperiode überschritten? *

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Letzte Änderung 13.06.2022

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