Bedingungen der Steuerpflicht nicht mehr erfüllt (Umsatzgrenze unterschritten)

Erfüllt Ihr Unternehmen die Bedingungen für eine MWST-Pflicht nicht mehr, weil es die erforderliche Mindestumsatzgrenze von weltweit 100 000 Franken (bzw. 250 000 Franken bei nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- oder Kulturvereinen oder gemeinnützigen Institutionen) nicht mehr erreicht, können Sie sich mit dem untenstehenden Formular bei der Mehrwertsteuer abmelden.

Eine Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode eingereicht werden, spätestens bis Ende Februar des Folgejahrs.

Bitte beachten Sie, dass der im In- und Ausland erzielte steuerbare Umsatz für die Begründung der Steuerpflicht massgebend ist.

Bitte füllen Sie folgende Felder aus. * bezeichnet Pflichtfelder. 

Angaben zur Unternehmung

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Angaben zur Abmeldung

Werden nach Ende der Steuerpflicht noch Beträge vereinnahmt? *

Behalten Sie Gegenstände oder Dienstleistungen, für welche der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde? *

Werden nach Ende der Steuerpflicht noch Rechnungen mit MWST erstellt? *

In welche Steuerperiode wurde/wird die massgebende Umsatzlimite nicht mehr erreicht? *

Hinweis: Die Löschung kann nur per Ende einer Steuerperiode erfolgen 

Der Umsatz berechnet sich nach den vereinbarten Entgelten ohne die Steuer.

Wie hoch ist der massgebende Umsatz in dieser Steuerperiode (CHF)? *

Wird die massgebende Umsatzlimite in der folgenden Steuerperiode überschritten? *

Zustelladresse für Korrespondenz zur Abmeldung (falls abweichend von oben erfasster Adresse)

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Letzte Änderung 13.12.2023

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