Erfüllt Ihr Unternehmen die Bedingungen für eine MWST-Pflicht nicht mehr, weil es die erforderliche Mindestumsatzgrenze von weltweit 100 000 Franken (bzw. 250 000 Franken bei nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- oder Kulturvereinen oder gemeinnützigen Institutionen) nicht mehr erreicht, können Sie sich mit dem untenstehenden Formular bei der Mehrwertsteuer abmelden.
Eine Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode eingereicht werden, spätestens bis Ende Februar des Folgejahrs.
Bitte beachten Sie, dass der im In- und Ausland erzielte steuerbare Umsatz für die Begründung der Steuerpflicht massgebend ist.
Bitte füllen Sie folgende Felder aus. * bezeichnet Pflichtfelder.
Letzte Änderung 13.12.2023
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