Abgabegruppen Abgabe Radio TV

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Abgabe Radio TV
Unternehmensabgabe Radio & TV verwalten

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Unternehmen

Unternehmen unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammenschliessen. Eine Unternehmensabgabegruppe besteht aus mindestens 30 Unternehmen und ist an Stelle ihrer Mitglieder abgabepflichtig. Für die Abgabepflicht bzw. die Zuweisung der Tarifkategorie werden die Gesamtumsätze der einzelnen Gruppenmitglieder addiert. Betreffend Mithaftung, Bildung, Veränderungen im Bestand, Auflösung und Vertretung gelten die Bestimmungen für die Gruppenbesteuerung bei der Mehrwertsteuer. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe.

Gemeinwesen

Mehrwertsteuerpflichtige autonome Dienststellen eines Gemeinwesens können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zusammenschliessen. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Zusammenschlüsse für die MWST. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe. Die Abgabepflicht obliegt dem Gemeinwesen, welchem die zusammengeschlossenen Dienststellen angehören.

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Der Antrag zur Bildung einer Abgabegruppe ist der ESTV bis spätestens 15 Tage nach Beginn eines Kalenderjahres einzureichen. Verspätete Mitteilungen werden erst im Folgejahr wirksam.

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Letzte Änderung 03.01.2024

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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern

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