Ergänzungssteuer

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Im Rahmen der OECD/G20-Mindestbesteuerung erhebt die Schweiz zum Ausgleich der Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 % eine Ergänzungssteuer Betroffen sind multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Sie finden hier Informationen im Zusammenhang mit der Deklaration sowie Fachinformationen.


Die Umsetzung dieser Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnung. Volk und Stände haben die dafür nötige Verfassungsänderung am 18. Juni 2023 an einer Volksabstimmung gutgeheissen. Innerhalb von sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen, das die Verordnung ablöst.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT).

Deklarieren Sie die Ergänzungssteuer über das ePortal des Bundes, wo Sie sich auch selbstständig an- und abmelden. Wenden Sie sich bei Fragen zum Registrieren, Abmelden und Deklarieren der Ergänzungssteuer bitte an die Steuerverwaltung des zuständigen Kantons.

Die Fachinformationen umfassen die Verordnung, OECD-Publikationen und Praxisverlautbarungen zur Mindestbesteuerung.

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Letzte Änderung 17.01.2025

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