Hier finden Sie das von der Schweiz mit Algerien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
SR 0.672.912.71 / AS 2009 1715
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Unterzeichnet am 3. Juni 2006
In Kraft getreten am 9. Februar 2009
SR 0.672.912.71 / AS 1972 2636
Vereinbarung *) zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der algerischen demokratischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem Betrieb der Luftfahrt vom 17. März 1972
*) Ausser Kraft solange DBA betreffend Einkommen- und Vermögensteuern anwendbar ist, vgl. Art. 28 Abs. 3 DBA
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 2006 7967
Botschaft über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 13. September 2006
AS 2009 1713
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien vom 7. März 2007
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 9. Februar 2009
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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