Algerien

Hier finden Sie das von der Schweiz mit Algerien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.


I. Abkommen des Bundes

SR 0.672.912.71 / AS 2009 1715
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Unterzeichnet am 3. Juni 2006

In Kraft getreten am 9. Februar 2009

SR 0.672.912.71 / AS 1972 2636
Vereinbarung *) zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der algerischen demokratischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem Betrieb der Luftfahrt vom 17. März 1972

*) Ausser Kraft solange DBA betreffend Einkommen- und Vermögensteuern anwendbar ist, vgl. Art. 28 Abs. 3 DBA


II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss

BBl 2006 7967
Botschaft über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien vom 13. September 2006

AS 2009 1713
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Algerien vom 7. März 2007

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 9. Februar 2009


III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens


IV. Formulare

Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland


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Letzte Änderung 07.02.2024

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