Hier finden Sie das von der Schweiz mit Portugal abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
1. Abkommen von 1974
SR 0.672.965.41 / AS 1975 2457
Abkommen zwischen der Schweiz und Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (mit Zusatzprotokoll) vom 26. September 1974
In Kraft getreten: 17. Dezember 1975
2. Änderungsprotokoll von 2012
AS 2013 3573
Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des entsprechenden Zusatzprotokolls, unterzeichnet am 26. September 1974 in Bern
Abgeschlossen am 25. Juni 2012
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 21. Oktober 2013
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
1. Protokoll von 2012
BBl 2012 9181
Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal vom 7. November 2012
AS 2013 3571
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal vom 21. Juni 2013
In Kraft getreten durch Notenaustausch: 21. Oktober 2013
2. Abkommen von 1974
BBl 1974 II 1066
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal vom 23. Oktober 1974
AS 1975 2456
Bundesbeschluss (Genehmigung) vom 9. Juni 1975
Austausch der Ratifikationsurkunden: 2. Dezember 1975
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer für Berechtigte mit Wohnsitz in der Schweiz
CLAIM FOR PARTIAL OR TOTAL REPAYMENT OF CORPORATE INCOME TAX (IRC) WITHHELD AT SOURCE
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 16.07.2024
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Hauptabteilung DVS
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