Schweizer Firmen, die ausländische Mehrwertsteuerbetreffnisse zurückfordern wollen, müssen dies im jeweiligen Land beantragen. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer ist einzig für die Rückerstattung der Schweizerischen Mehrwertsteuer an ausländische Firmen zuständig.
Wir empfehlen Ihnen, sich entweder an Ihren ausländischen Lieferanten, an einen Steuerberater oder Treuhänder, an die jeweilige internationale Handelskammer oder das zuständige Konsulat zu wenden.
Bestellen Sie die dazu erforderliche Unternehmensbescheinigung ganz einfach auf ePortal.
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Abteilung Erhebung
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
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Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 01.10.2024
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