Schweizer Firmen, die ausländische Mehrwertsteuerbetreffnisse zurückfordern wollen, müssen dies im jeweiligen Land beantragen. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer ist einzig für die Rückerstattung der Schweizerischen Mehrwertsteuer an ausländische Firmen zuständig.
Wir empfehlen Ihnen, sich entweder an Ihren ausländischen Lieferanten, an einen Steuerberater oder Treuhänder, an die jeweilige internationale Handelskammer oder das zuständige Konsulat zu wenden.
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