VAT-Refund: Rückerstattung an Unternehmen im Ausland

Kurzinformation über die Vergütung der Mehrwertsteuer an Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland

Hatten Sie als Leistungsempfänger mit Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland für die unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz Auslagen für die Mehrwertsteuer und wollen diese zurückzahlen lassen? Hier erfahren Sie mehr über das sogennante «VAT-Refund».

Die gesetzliche Grundlage im Bereich VAT Refund findet sich in Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG) und in den Artikeln 151 - 156 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV). Detaillierte Angaben zur Vergütung der Mehrwertsteuer entnehmen Sie bitte der MWST-Info Vergütungsverfahren.

Fragen & Antworten zum VAT-Refund

Formulare

1224_01 - Länderliste (PDF, 126 kB, 08.11.2023)Vergütungsverfahren nach Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe b MWSTG und den Artikeln 151 bis 156 MWSTV

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Letzte Änderung 01.10.2024

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