Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.
Sie können die Bescheinigung schnell und einfach über unser ePortal anfordern:
MWST-Bescheinigungen
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Hinweis: Sie benötigen dazu keine Vollmacht für ein Unternehmen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt den aktuellen Stand des Mehrwertsteuerregistereintrags. In den vergangenen Jahren vorgenommene Änderungen am Zweck, am Namen oder an der Geschäftssitzadresse können dem Handelsregister (www.zefix.ch) oder dem UID-Register (www.uid.admin.ch) entnommen werden.
Hinweis: Allenfalls muss dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister beigelegt werden.
MWST-Unternehmensbescheinigungen werden für das aktuelle Bestätigungsjahr und maximal 5 Jahre zurückliegend ausgestellt.
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 30.09.2024
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