MWST-Unternehmensbescheinigung anfordern

Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.

Sie können die Bescheinigung schnell und einfach über unser ePortal anfordern:


mwst-bescheinigen

MWST-Bescheinigungen
MWST-Bescheinigungen online anfordern

mwst-bescheinigen-240x32

Hinweis: Sie benötigen dazu keine Vollmacht für ein Unternehmen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigt den aktuellen Stand des Mehrwertsteuerregistereintrags. In den vergangenen Jahren vorgenommene Änderungen am Zweck, am Namen oder an der Geschäftssitzadresse können dem Handelsregister (www.zefix.ch) oder dem UID-Register (www.uid.admin.ch) entnommen werden.

Hinweis: Allenfalls muss dem Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister beigelegt werden.

MWST-Unternehmensbescheinigungen werden für das aktuelle Bestätigungsjahr und maximal 5 Jahre zurückliegend ausgestellt.

Kontakt

Kontaktformular

Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern

Letzte Änderung 30.09.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kontaktformular

Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern

Kontakt drucken

https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-bescheinigung/mwst-unternehmerbescheinigung.html