Unternehmerbescheinigung MWST

Unternehmerbescheinigung MWST beziehen

Die Unternehmerbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.

Bitte beachten Sie, dass gewisse ausländische Staaten die Unternehmerbescheinigung ohne Originalstempel und Unterschrift nicht akzeptieren. Wir empfehlen, dies rechtzeitig abzuklären. In diesem Fall können Sie uns die online bezogene Unternehmerbescheinigung via E-Mail zukommen lassen. Diese wird anschliessend von der ESTV mit einem Originalstempel und Unterschrift versehen und an die Firmenadresse retourniert.

Beispiel einer Unternehmerbescheinigung der ESTV (PDF, 106 kB, 01.11.2021)

Im ePortal können Sie die Unternehmerbescheinigung schnell und einfach online beziehen: 
https://eportal.admin.ch/start 
(unter «MWST Bescheinigungen»).

Hinweis: Sie benötigen dazu keine Vollmacht für ein Unternehmen.

Letzte Änderung 25.01.2023

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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
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