Steueridentifikationsnummer beim Automatischen Informationsaustausch

Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den AIA soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich rund 100 Staaten zur Übernahme dieses Standards bekannt.

Für in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen sowie andere Rechtsträger bzw. Rechtsträgerinnen, die bei einem Finanzinstitut in einem Partnerstaat der Schweiz ein Finanzkonto besitzen, bedeutet dies:

  • Das Finanzinstitut im Partnerstaat übermittelt Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen an die Steuerbehörde im Partnerstaat.
  • Die Steuerbehörde im Partnerstaat übermittelt diese Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV.
  • Die ESTV macht die Informationen der Steuerverwaltung des Kantons in einem Abrufverfahren zugänglich, in welchem die steuerpflichtige Person oder der Rechtsträger bzw. Rechtsträgerin ansässig ist.

Die Konto- und Finanzinformationen sind üblicherweise beim Finanzinstitut vorhanden. Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).

Für natürliche Personen und Rechtsträger gelten separate Steueridentifikationsnummern:

  • Die AHV-Versichertennummer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen (z. B. alle Privatpersonen);
  • Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für in der Schweiz ansässige juristische Personen (z. B. Aktiengesellschaften) und andere Rechtsträger bzw. Rechtsträgerinnen.

Erklärungen

Ansässigkeit: Ob eine Person oder ein Rechtsträger in der Schweiz ansässig ist, bestimmt sich in erster Linie nach schweizerischem Recht. Eine in der Schweiz ansässige Person oder ein Rechtsträger kann zusätzlich auch in einem anderen Staat ansässig sein (z. B. Ferienhaus im Ausland).

Finanzinstitut: Einlageninstitute, Verwahrinstitute, Investmentunternehmen oder spezifizierte Versicherungsgesellschaften

Partnerstaat: Staat oder Hoheitsgebiet, mit dem die Schweiz den AIA vereinbart hat.

Finanzkonto: Einlagenkonten, Verwahrkonten, Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen, rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge.

Allgemeine Informationen zum AIA

ESTV: Automatischer Informationsaustausch

AIA-Partnerstaaten

SIF: Automatischer Informationsaustausch

 

Dokumentation


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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
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Letzte Änderung 14.02.2024

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