Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den AIA soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich rund 100 Staaten zur Übernahme dieses Standards bekannt.
Für in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen sowie andere Rechtsträger bzw. Rechtsträgerinnen, die bei einem Finanzinstitut in einem Partnerstaat der Schweiz ein Finanzkonto besitzen, bedeutet dies:
- Das Finanzinstitut im Partnerstaat übermittelt Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen an die Steuerbehörde im Partnerstaat.
- Die Steuerbehörde im Partnerstaat übermittelt diese Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV.
- Die ESTV macht die Informationen der Steuerverwaltung des Kantons in einem Abrufverfahren zugänglich, in welchem die steuerpflichtige Person oder der Rechtsträger bzw. Rechtsträgerin ansässig ist.
Die Konto- und Finanzinformationen sind üblicherweise beim Finanzinstitut vorhanden. Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).
Für natürliche Personen und Rechtsträger gelten separate Steueridentifikationsnummern:
- Die AHV-Versichertennummer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen (z. B. alle Privatpersonen);
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für in der Schweiz ansässige juristische Personen (z. B. Aktiengesellschaften) und andere Rechtsträger bzw. Rechtsträgerinnen.
Dokumentation
Kontakt
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 14.02.2024