Überblick ─ Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Ziel des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.

Übersicht ─ Automatischen Informationsaustausch(AIA)
Übersicht ─ Automatischen Informationsaustausch(AIA)

Welche Dokumente bzw. Informationen werden ausgetauscht?

Informationen über meldepflichtige Konten gemäss Gemeinsamem Meldestandard (GMS):

  • Identifikationsinformationen
  • Kontoinformationen
  • Finanzinformationen

Weiterführende Details: Abschnitt 2, Absatz 2 MCAA [SR 0.653.1]; Ziffer 1.3.2 der Wegleitung der ESTV.

In welche Richtung: Schweiz – Ausland / Ausland – Schweiz?

In beide Richtungen. Grundsätzlich schliesst die Schweiz nur Abkommen ab, die einen reziproken Austausch vorsehen (Ausnahme: Länder, die auf den Erhalt von Daten verzichtet haben). Die Liste der Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen über die Einführung des AIA abgeschlossen hat, ist auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen verfügbar.

Für welche Verwendung?

Die ausgetauschten Informationen dürfen ausschliesslich für Steuerzwecke verwendet werden (vgl. Art. 22 Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen [SR 0.652.1]).

Welche Informationen müssen der ESTV für den Austausch mit dem Ausland übermittelt werden und welche Fristen sind einzuhalten?

Zu liefernde Informationen: vgl. 1. Frage.

Die schweizerischen Finanzinstitute übermitteln die Informationen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres an die ESTV (vgl. Art. 15 Abs. 1 AIAG [SR 653.1]). Die ESTV und die zuständigen Behörden der Partnerstaaten müssen die Informationen innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, austauschen (vgl. Abschnitt 3 Abs. 3 MCAA [SR 0.653.1]).

Dokumentation


Kontakt

Kontaktformular AIA

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Letzte Änderung 14.02.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kontaktformular AIA

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Kontakt drucken

https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/internationales-steuerrecht/international-aia/aia-publikationen/ueberblick.html