MWST-Anmeldung für die Plattformbesteuerung

Am 1. Januar 2025 traten die Bestimmungen zur Plattformbesteuerung (insbesondere Art. 20a MWSTG) in Kraft.

Ermöglicht eine Plattformbetreiberin mit Hilfe einer elektronischen Plattform (Art. 3 Bst. l MWSTG) eine Lieferung, indem sie einen Verkäufer eines Gegenstandes mit einem Käufer zu einem Vertragsabschluss auf der Plattform zusammenbringt, gilt die Plattformbetreiberin gegenüber dem Käufer als Leistungserbringerin (Art. 20a MWSTG). Diese Zuordnung der Verkäufe zur Plattformbetreiberin kann zu deren Steuerpflicht führen. 

Potenziell steuerpflichtige Plattformbetreiberinnen gemäss Art. 20a MWSTG können sowohl Personen mit Sitz im In- als auch im Ausland sein.

Hat eine Plattformbetreiberin ihren Sitz, ihre Betriebsstätte oder ihren Wohnsitz im Inland, ist sie unter den Voraussetzungen von Art. 10 MWSTG steuerpflichtig. Für detaillierte Angaben helfen die Ausführungen unter der Rubrik «MWST-Steuerpflicht» sowie die MWST-Info 02 Steuerpflicht und die MWST-Info 21 Neue Steuerpflichtige.

Plattformbetreiberinnen ohne Sitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im Inland können in der Schweiz steuerpflichtig werden, wenn sie im Inland Leistungen erbringen (Art. 10 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Liefert ein Verkäufer Gegenstände vom Ausland ins Inland über eine Plattform, deren Betreiberin gemäss Art. 20a MWSTG als Leistungserbringerin gilt, liegt der Ort der von der Plattformbetreiberin an den Käufer erbrachten Lieferung im Inland, sofern die Plattformbetreiberin entweder als Versandhändlerin qualifiziert (Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG) oder über eine «Unterstellungserklärung Ausland» verfügt (Art. 7 Abs. 3 Bst. a MWSTG). Für weitere Angaben dazu helfen die Ausführungen unter der Rubrik «MWST-Anmeldung für Versandhändler» sowie in der MWST-Branchen-Info 27 Elektronische Plattformen Ziff. 4. Im Übrigen ist die Übergangsbestimmung von Art. 115b Abs. 2 MWSTG zu beachten, wonach die Steuerpflicht für Leistungserbringerinnen nach Art. 20a MWSTG, welche Gegenstände ins Inland liefern, die aufgrund des geringfügigen Steuerbetrags von der Einfuhrsteuer befreit sind (Kleinsendungen), mit Inkrafttreten der Änderung per 1. Januar 2025 beginnt, wenn

  • sie in den vorangegangenen 12 Monaten mit der Lieferung von Kleinsendungen ein Umsatz von mindestens 100 000 Franken erzielt haben; und
  • anzunehmen ist, dass sie auch in den 12 Monaten ab Inkrafttreten dieser Änderung solche Lieferungen ausführen wird.

Plattformbetreiberinnen ohne Anknüpfungspunkt zum Inland (Sitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im Ausland, kein Versand von Kleinsendungen ins Inland und auch und keine weitere Leistungserbringung im Inland) werden in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 1 MWSTG).

Online Anmeldung

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Die ESTV stellt auf ihrer Website eine Liste zur Verfügung, auf welcher die als Plattformbetreiberinnen im MWST-Register eingetragenen Unternehmen aufgeführt sind. Diese Liste ermöglicht es einerseits Verkäufern, die Gegenstände über eine Plattform verkaufen, deren Betreiberin gemäss Art. 20a MWSTG als Leistungserbringerin gilt, ihre Lieferung an die Plattformbetreiberin mehrwertsteuerrechtlich zu qualifizieren, andererseits ermöglicht diese Liste den mit der Verzollung betrauten Unternehmen zu unterscheiden, ob die Einfuhrsteuer dem Empfänger eines Pakets oder der steuerpflichtigen Plattformbetreiberin zu belasten ist. Die Liste kann den mit der Zollanmeldung betrauten Personen als XML-Datei zur Verfügung gestellt werden. 

Plattformbetreiberinnen, die sich für Zwecke der Mehrwertsteuer registrieren, müssen bei der online Anmeldung zwingend angeben, dass sie als Plattformbetreiberinnen und/oder Versandhändlerin tätig und mit der Publizierung auf der Liste einverstanden sind, damit sie in die Liste aufgenommen werden können. Die Aufnahme in die Liste ist im Interesse der Plattformbetreiberinnen, können damit doch Fehlbelastungen und Beschwerden von Kunden vermieden werden.

Sind Sie eine bereits im MWST-Register eingetragene Plattformbetreiberin nach Art. 20a MWSTG und möchten auf der Liste eingetragen werden? Benutzen Sie das Kontaktformular und teilen Sie uns unter Angabe Ihrer MWST-Nummer mit, dass Sie die Publikation auf der Liste wünschen.

Weitere Informationen finden sich in der MWST-Branchen-Info 27 «Elektronische Plattformen»

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
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Schwarztorstrasse 50
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Letzte Änderung 08.05.2025

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