Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze sind Branchensätze, welche die Abrechnung der Mehrwertsteuer mit der ESTV wesentlich vereinfachen, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen.
In den Rechnungen gegenüber den Kunden muss die steuerpflichtige Person jedoch die Steuer zum gesetzlichen Steuersatz ausweisen.
Die geschuldete Steuer wird bei diesen Abrechnungsmethoden durch Multiplikation des Bruttoumsatzes, d. h. des Umsatzes einschliesslich Steuer, mit dem entsprechenden von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz beziehungsweise Pauschalsteuersatz berechnet.