Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Es ist möglich, dass der eine oder andere betroffene Branchenverband kein E-Mail erhalten hat. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, dann melden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse:
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 27.12.2023
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