Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Es ist möglich, dass der eine oder andere betroffene Branchenverband kein E-Mail erhalten hat. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, dann melden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse: