Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2025-2028

Änderung

Inkrafttreten

Inhalt in Kürze

Erlass und Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)

19.043

01.01.2025

 

Steuerbehörden haben dem Handelsregisteramt Meldung zu erstatten, falls innert 3 Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person gemäss Artikel 125 Absatz 2 DBG keine unterzeichnete Jahresrechnung eingereicht wird. Zudem müssen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie z. B. die Steuerverwaltung, zwingend auf Konkurs betreiben, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist.

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

21.077

01.01.2025

 

 

Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» wird neu der Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, an das Zinsniveau der jeweiligen Anlagebedingungen gebunden. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

 

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

21.019

 

 

 

 

 

 

 

Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung

 

Voraussichtlich
01.01.2025

Mit dieser Teilrevision werden verschiedene parlamentarische Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen sowie die Auskunftspflicht sämtlicher Internet-Plattformen. Weiter sind Vereinfachungen für KMU wie die freiwillige jährliche Abrechnung sowie Massnahmen zur Betrugsbekämpfung vorgesehen.

 

Ausführungsbestimmungen zur Teilrevision des MWSTG vom 16. Juni 2023 sowie weitere Themen wie Flexibilisierung der Saldosteuersatzmethode.

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

 

 

 

 

 

 

 

Verordnungsentwurf

Erläuterungen

Medienmitteilung

Bundesstatistikverordnung Voraussichtlich
01.01.2025
U.a. neue Steuerdatenerhebung: Detaillierte Daten, die für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung von natürlichen Personen benötigt werden, im Einzelnen: Informationen zu den Einkünften im In- und Ausland, zu den Abzügen (Bund und Kanton), zum Vermögen im In- und Ausland, zu den steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen (Bund und Kanton) und Vermögen, zu den Steuerbeträgen (Bund, Kanton und Gemeinde), Kirchensteuer, andere kantonsspezifische Steuerarten, Steuerbeträge aus Kapitalleistungen.

Verordnungsentwurf

Erläuterungen

Medienmitteilung

Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)

Frühestens
01.01.2025

Zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen.

Verordnungsentwurf

Erläuterungen

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen

22.035

Frühestens
01.01.2025 *

Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag.

Die Vorlage wurde in der Wintersession 2022 vom Nationalrat angenommen. Die Beratung im Ständerat läuft.

Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

17.400

Frühestens
01.01.2025 *
Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern..
  • Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession 2021 angenommen.
  • Der Nationalrat hat sie in der Sommersession 2023 ebenfalls angenommen.
  • Die Differenzbereinigung läuft.

Gesetzesentwurf

Bericht der WAK-S

Medienmitteilung

 

Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

22.454

Frühestens
01.01.2026

Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Fall eines Verzichts auf die Eigenmietwertbesteuerung auf überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften bei den Liegenschaftssteuern von den Grundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung abzuweichen und Zweitliegenschaften höher zu besteuern.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) Frühestens
01.01.2026 *

Umsetzung der überwiesenen Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (18.3383). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, neben der Einführung des Trusts als neues Institut im Obligationenrecht bei der steuerlichen Behandlung Anpassungen vorzunehmen.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf eine Ausarbeitung der Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung Frühestens
01.01.2026 *
Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) eingeführt werden. Alle Personen, auch verheiratete, versteuern ihre Einkommen und Vermögen separat gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen.

Vorentwurf Variante 1

Vorentwurf Variante 2

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen

Frühestens
01.01.2026 *

Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale umfasst Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung Frühestens
01.01.2026 *

Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

Frühestens
01.01.2026

Mit der Vorlage wird ein zentrales Register sowie neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv berechtigte Personen an juristischen Personen eingeführt. Onlinezugang zu diesem Register haben insbesondere auch Steuerbehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer

Frühestens
01.01.2027

Durch einen Abgleich des Mehrwertsteuerregisters mit dem Handelsregister können die kantonalen Handelsregisterbehörden bereits heute feststellen, welche Einzelunternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sind. Künftig sehen die Handelsregisterbehörden, welche Einzelunternehmen freiwillig im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, weil sie weniger als 100 000 Franken Umsatz erzielen. Solche Einzelunternehmen sind für das Handelsregister nicht relevant. Dadurch kann bei diesen Unternehmen auf Abklärungen verzichtet werden, was den administrativen Aufwand bei den Unternehmen und den Behörden reduziert. Dafür müssen die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes und die Handelsregisterverordnung angepasst werden.

Vorentwurf 1

Vorentwurf 2

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

* Da den Kantonen in der Regel eine Frist von rund zwei Jahren für die Umsetzung ins kantonale Recht eingeräumt wird, könnte das Inkrafttreten später erfolgen.

Kontakt

Letzte Änderung 18.04.2024

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