2.19. Ehegatten- und Familienbesteuerung (ab 2010)

Am 25. September 2009 wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern (Einführung Elterntarif sowie Erhöhung Fremdbetreuungsabzug) von den Eidgenössischen Räten verabschiedet. Dieses ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Im Folgenden wird die Entwicklung im Bereich der Ehegatten- und Familienbesteuerung ab 2010 aufgezeigt.

Chronologie

Datum Beschlüsse Mitteilung
21.02.2024 Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung). Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung. Medienmitteilung
30.08.2023 Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung fest, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hat. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen. Medienmitteilung
02.12.2022 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Medienmitteilung
04.10.2022 Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» formell zustande gekommen ist.  
25.05.2022 Der Bundesrat verabschiedet die Eckwerte zur Individualbesteuerung. Mit deren Einführung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden . Medienmitteilung
21.01.2022 Der Bundesrat setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft (20.455). Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu 25’000 Franken abgezogen werden. Medienmitteilung
01.10.2021 Der Ständerat und der Nationalrat stimmen der in der Initiative Markwalder (20.455) geforderten Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zu.  
24.09.2021 Der Bundesrat heisst die Auslegeordnung zur Individualbesteuerung gut. Der Bericht untersucht drei Modelle der Individualbesteuerung. Jedes Modell wird sowohl aufkommensneutral als auch mit Mindereinnahmen dargestellt. Bei Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer können steuerliche Mehrbelastungen weitgehend vermieden werden. Medienmitteilung
23.09.2021 Der Ständerat verzichtet auf die zusätzliche Steuerermässigung (Art. 36 Abs. 2bis DBG). Somit verbleibt keine Differenz.  
22.09.2021 Der Nationalrat bleibt bei seiner Position und lehnt die Erhöhung der Steuerermässigung von 251 auf 300 Franken ab.  
16.09.2021 Der Ständerat folgt seiner Kommission und beschliesst, zusätzlich zur Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung von 10'100 auf 25'000 Franken bei der direkten Bundessteuer auch die Steuerermässigung von 251 auf 300 Franken zu erhöhen (Art. 36 Abs. 2bis DBG). Es besteht somit eine Differenz zum Nationalrat.  
14.06.2021 Der Nationalrat nimmt die Initiative Markwalder (20.455) gemäss Antrag der WAK-N in der Gesamtabstimmung an.  
02.06.2021 Der Ständerat nimmt das Postulat «Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting versus Individualbesteuerung: Bewertung der beiden Modelle» von SR Benedikt Würth (21.3284) an. Damit ist dieses überwiesen.  
26.05.2021 Der Bundesrat verabschiedet seine Stellungnahme zum Bericht der WAK-N. Er befürwortet die Erhöhung des maximalen Abzugs für die familienexterne Kinderbetreuung von 10'100 auf 25'000 Franken bei der direkten Bundessteuer. Medienmitteilung
12.04.2021 Die WAK-N verabschiedet ihren Bericht und den Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Initiative Markwalder (20.455).  
19.01.2021 Als Zweitkommission beantragt die WAK-S, der parlamentarischen Initiative «Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung bis zu 25’000 Franken pro Kind und Jahr» von NR Christa Markwalder (20.455) Folge zu geben.  
27.09.2020 In der Volksabstimmung wird die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050) von 63 % der Stimmenden und von 24 Kantonen abgelehnt.  
03.07.2020 Am 27. September 2020 findet die Referendumsabstimmung zum DBG statt. Der Bundesrat empfiehlt, die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs und des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern anzunehmen. Medienmitteilung
18.12.2019 Der Nationalrat stimmt der Rückweisung des Ständerats zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034) an den Bundesrat zu. Diese ist damit definitiv.  
27.09.2019 In den Schlussabstimmungen wird die Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050) von beiden Räten angenommen.  
26.09.2019 Der Ständerat lehnt die Erhöhung des Kinderabzugs ein weiteres Mal ab.
Gleichentags stimmen sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat dem Antrag der Einigungskonferenz auf Erhöhung des Kinderabzugs auf 10'000 Franken zu.
 
25.09.2019 Der Nationalrat hält nochmals an der Erhöhung des Kinderabzugs fest.  
18.09.2019 Der Ständerat lehnt die Erhöhung des Kinderabzugs erneut ab.  
17.09.2019 Im Rahmen der Differenzbereinigung der Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050) hält der Nationalrat an der Erhöhung des Kinderabzugs auf 10'000 Franken fest.  
16.09.2019 Der Ständerat beschliesst, auf die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034) einzutreten, diese aber, zwecks Vorlage alternativer Modelle, an den Bundesrat zurückzuweisen.  
14.08.2019 Der Bundesrat verabschiedet die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung). Die Zusatzbotschaft enthält neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft (18.034) vom März 2018. Medienmitteilung
21.06.2019 Gestützt auf das schriftliche Urteil des Bundesgerichts entscheidet der Bundesrat, die Erwahrung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) aufzuheben. Gleichzeitig gibt er eine Zusatzbotschaft zur hängigen Reform der Paar- und Familienbesteuerung in Auftrag. Medienmitteilung
13.06.2019 Nach dem Nationalrat nimmt nun auch der Ständerat die Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050) an. Das Geschäft ist Teil der Fachkräfteinitiative des Bunderates und sieht die Erhöhung des Abzugs für die nachgewiesenen Kosten der Kinderdrittbetreuung von derzeit maximal 10‘100 Franken auf maximal 25‘000 Franken bei der direkten Bundessteuer vor. Die vom Nationalrat eingefügte Erhöhung des Kinderabzugs auf 10'000 Franken wurde abgelehnt. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung in die WAK-N und anschliessend in den Nationalrat.  
02.05.2019 Die WAK-S folgt bei der Vorlage über die steuerliche Berücksichtigung von Kinderdrittbetreuungskosten (18.050) in allen Punkten dem Bundesrat und beschliesst, den Abzug dieser Kosten bei der direkten Bundessteuer von 10'100 auf 25'000 Franken zu erhöhen. Nicht übernommen wurde die vom Nationalrat eingefügte Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge. Die Vorlage kommt in der Sommersession in den Ständerat.  
02.05.2019 Die WAK-S beschliesst, die Beratung der Vorlage 18.034 über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) zu sistieren. Der Bundesrat wird nach der Kenntnisnahme der schriftlichen Begründung des Bundesgerichtsentscheids zur An-nullierung der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» dem Parlament seine Optionen zum weiteren Vorgehen präsentieren.  
10.04.2019 Das Bundesgericht hebt mit seinem Urteil die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 auf. Fehlerhafte Aussagen in den Abstimmungserläuterungen zur Anzahl der von der «Heiratsstrafe» Betroffenen haben die Abstimmungsfreiheit und das Transparenzgebot in krasser Weise verletzt.  
12.03.2019 Der Nationalrat nimmt die Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050) an, welche eine Erhöhung des Abzugs für die nachgewiesenen Kosten der Kinderdrittbetreuung bei der dBSt von derzeit maximal 10‘100 Franken auf maximal 25‘000 Franken vorsieht. Im Rahmen der Behandlung des Geschäfts beschliesst der Nationalrat zusätzlich die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs bei der dBSt von 6'500 auf 10'000 Franken.  
19.06.2018 Die WAK-S behandelt die Botschaft zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034). Diese hat die Abschaffung der Heiratsstrafe zum Ziel. Die Aufhebung der Benachteiligung gewisser Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der direkten Bundessteuer soll dabei durch die Einführung des Modells der alternativen Steuerberechnung und der Beseitigung des Konkubinatsvorteils erfolgen.
Die WAK-S beschliesst, die Vorlage vorläufig zu sistieren und verlangt von der Verwaltung weitere Unterlagen zur neuen Ausgangslage aufgrund der aktualisierten Zahlen zu den von der Heiratsstrafe betroffenen Ehepaaren.
 
15.06.2018 Der Bundesrat wird informiert, dass von der Heiratsstrafe erheblich mehr Zweiverdienerehepaare betroffen sind, als die Eidgenössische Steuerverwaltung bisher beziffert hat. Nicht berücksichtigt wurden bis anhin Zweiverdienerehepaare mit Kindern. Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen in der Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung, 18.034) bleibt hingegen gleich. Bundesrat Ueli Maurer hat eine externe Überprüfung angeordnet. Medienmitteilung
09.05.2018 Der Bundesrat beschliesst im Lichte der Vernehmlassungsresultate, dass die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung bei der direkten Bundessteuer auf maximal 25‘000 Franken erhöht werden sollen. Die Botschaft geht nun an das Parlament. Medienmitteilung
21.03.2018 Die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden. Das beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Ehepaarbesteuerung. Damit soll eine jahrzehntelange Kontroverse beendet und die verfassungswidrige Mehrbelastung der betroffenen Ehepaare aufgehoben werden. Die Vorlage führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,15 Milliarden. Medienmitteilung
05.04.2017 Der Bundesrat möchte die Kinderdrittbetreuungskosten künftig steuerlich besser berücksichtigen. Bei der direkten Bundessteuer sollen bis zu 25‘000 Franken abzugsfähig sein. Er will die Kantone zudem verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. Dieser Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung. Medienmitteilung
31.08.2016 Der Bundesrat erteilt dem EFD den Auftrag, bis Ende März 2017 eine Botschaft zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» bei der direkten Bundessteuer vorzulegen. Medienmitteilung
28.02.2016 Die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» wird in der Volksabstimmung zwar von der Mehrheit der Kantone angenommen, aber vom Volk mit 50,8 % der Stimmenden knapp abgelehnt.  
17.11.2015 Der Bundesrat empfiehlt – wie auch das Parlament – die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) zur Ablehnung. Über die Volksinitiative wird am 28. Februar 2016 abgestimmt. Medienmitteilung
19.06.2015 In den Schlussabstimmungen wird der Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) vom Ständerat mit 25 zu 20 Stimmen und im Nationalrat mit 107 zu 85 Stimmen (bei 1 Enthaltung) angenommen und damit die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen.  
16.06.2015 Der Ständerat beschliesst nach dem Nationalrat ebenfalls, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.  
11.06.2015 Der Nationalrat folgt dem Antrag der Einigungskonferenz und empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085).  
18.03.2015 In den Schlussabstimmungen wird der Bundesbeschluss über die Abschaffung der Heiratsstrafe und für eine Familienpolitik für alle (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»; 13.085) vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat jedoch entgegen dessen Beschluss vom 4. März abgelehnt. Damit ist der direkte Gegenentwurf erledigt. Aufgrund der neuen Ausgangslage müssen die Eidgenössischen Räte noch einmal über ihre Abstimmungsempfehlung befinden. Die Schlussabstimmung darüber wird auf die Sommersession 2015 verschoben.  
08.03.2015 Die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» (13.084) wird in der Volksabstimmung von 75,4 % der Stimmenden sowie allen Kantonen abgelehnt.  
04.03.2015 Der Ständerat stimmt dem direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) gemäss Nationalrat zu.  
26.01.2015 Die WAK-S beschliesst, die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) zur Ablehnung und den Gegenvorschlag gemäss Nationalrat zur Annahme zu empfehlen.  
15.01.2015 Der Bundesrat und die Kantone lehnen die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» (13.084) ab. Die Initiative würde in erster Linie einkommensstarke Haushalte mit Kindern begünstigen, einkommensschwache hingegen kommen kaum oder gar nicht in den Genuss einer Entlastung. Zudem würde sie bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu jährlichen Steuerausfällen von insgesamt rund einer Milliarde Franken führen, deren Kompensation ungeklärt ist. Medienmitteilung
11.12.2014 Der Ständerat stimmt der Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) um ein Jahr zu.  
10.12.2014 Der Nationalrat stimmt dem direkten Gegenentwurf zu. Im Gegensatz zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) enthält der direkte Gegenentwurf weder eine Definition der Ehe noch die Festlegung der Ehe als steuerliche Wirtschaftsgemeinschaft.
Zudem beschliesst er, die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr bis zum 5. Mai 2016 zu verlängern. 
 
10.11.2014 Die WAK-N heisst den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) gut und empfiehlt gleichzeitig die Volksinitiative zur Ablehnung.  
30.06.2014 Die WAK-S empfiehlt ihrem Rat die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» (13.084) zur Ablehnung.  
04.06.2014 Der Nationalrat nimmt ebenfalls das Postulat «Finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern» (14.3292 eingereicht von der WAK-N am 7.4.2014) an, welches vom Bundesrat verlangt aufzuzeigen, wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können. Auch dieses Geschäft wird damit an den Bundesrat überwiesen.  
04.06.2014 Der Nationalrat nimmt das Postulat «Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung» (14.3005 eingereicht von der FK-N am 30.1.2014) an, welches den Bundesrat beauftragt, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten, entsprechende Folgenabschätzungen in volkswirtschaftlicher und fiskalpolitischer Hinsicht vorzunehmen und dem Parlament als Ergänzung zur Botschaft zur Abschaffung der Heiratsstrafe (13.085) darüber Bericht zu erstatten. Dieses Geschäft wird an den Bundesrat überwiesen.  
04.06.2014 Der Nationalrat empfiehlt die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» Volk und Ständen zur Ablehnung.  
19.05.2014 Die WAK-N beschliesst, der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, dessen Formulierung keine Lebensform diskriminiert und einen Wechsel des Steuersystems zur Individualbesteuerung nicht von vornherein ausschliesst.  
07.04.2014 Die WAK-N beschliesst, ihrem Rat die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» (13.084) zur Ablehnung zu empfehlen. Zudem beauftragt die Kommission die Verwaltung aufzuzeigen, wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können.  
24.11.2013 Die Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» wird in der Volksabstimmung mit 58,5 % der Stimmen abgelehnt.  
23.10.2013 Der Bundesrat empfiehlt in seiner Botschaft die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme. Ihre steuerpolitischen Forderungen decken sich mit der vom Bundesrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen. Medienmitteilung
23.10.2013 Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» und empfiehlt, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollen weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Im Steuerrecht wird den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge hat, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Medienmitteilung
08.10.2013 Der Bundesrat und die Kantone lehnen die von der SVP lancierte Familieninitiative ab. Wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) Peter Hegglin darlegen, begünstigt die Initiative Einverdienerfamilien steuerlich und schafft damit eine Ungleichbehandlung zu Zweiverdienerfamilien. Familien mit Kindern werden bereits heute, unabhängig vom gewählten Familienmodell, mit verschiedenen Massnahmen steuerlich entlastet und steuerlich gleich behandelt. Die Initiative könnte zudem zu erheblichen Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden führen. Medienmitteilung
21.06.2013 In den Schlussabstimmungen wird der Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» (12.068) im Nationalrat mit 110 zu 72 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) und im Ständerat mit 26 zu 17 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) angenommen, d.h. die Ablehnung der Volksinitiative verlangt. Als nächstes wird das Volk über die Vorlage abstimmen.  
20.06.2013 Der Ständerat lehnt die Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» gemäss Bundesbeschluss mit 26 zu 17 Stimmen ab.   
29.05.2013 Der Bundesrat nimmt den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren zur Kenntnis. Aufgrund der überwiegend negativen Antworten in der Vernehmlassung hat er beschlossen, die Vorlage vorläufig zu sistieren. Da er am Ziel festhält, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren abzuschaffen, empfiehlt er die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme. Medienmitteilung
29.05.2013 Der Bundesrat spricht sich gegen eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Nach seinem Dafürhalten ist eine Freistellung zu wenig zielgerichtet und nimmt Ungleichbehandlungen in Kauf. Zudem würde sie erhebliche Mindereinnahmen verursachen. Der Bundesrat lehnt deshalb die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» ohne Gegenvorschlag ab. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Medienmitteilung
16.04.2013 Der Nationalrat lehnt die Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» mit 109 zu 74 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) ab.  
18.12.2012 Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die Volksinitiativen «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» und «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit 118‘425 bzw. 120‘161 gültigen Stimmen formell zustande gekommen sind.  
05.11.2012 Die eidgenössischen Volksinitiativen «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» und «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» werden mit 119‘590 bzw. 121‘214 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.  
29.08.2012 Der Bundesrat will eine Ehepaarbesteuerung, die im Einklang mit der Bundesverfassung steht. Er eröffnet die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz, das die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener- und Rentner-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer beseitigt. Vorgeschlagen wird ein «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung». Dabei berechnet die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare wie anhin, indem die Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet werden. In einem zweiten Schritt nimmt die veranlagende Behörde eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vor, die sich an eine Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Die dabei resultierenden Steuerbeträge für die beiden Ehegatten werden anschliessend mit der Steuerberechnung nach der ordentlichen Veranlagung verglichen. Der günstigere der beiden Steuerbeträge wird schliesslich in Rechnung gestellt. Medienmitteilung
04.07.2012 Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» und verabschiedet die entsprechende Botschaft. Das Steuerrecht soll die verschiedenen Familienkonstellationen rechtlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern. Mit der Annahme der Initiative würde die im geltenden Steuerrecht verfolgte rechtsgleiche Besteuerung verhindert. Medienmitteilung
15.02.2015 Der Bundesrat möchte die Kinderselbstbetreuung nicht steuerlich fördern und spricht sich gegen die von der SVP eingereichte «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» aus. Er beauftragt das EFD, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Der Volksinitiative wird er keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Medienmitteilung
12.10.2011 Der Bundesrat will möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelationen zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren sowie zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Er beauftragt deshalb das EFD, bis zur Sommerpause 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: Die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (die so genannte «Heiratsstrafe») und unausgewogene Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Medienmitteilung
30.08.2011 Die Bundeskanzlei stellt mit Verfügung fest, dass die am 12. Juli 2011 eingereichte Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» mit 113’011 gültigen Stimmen formell zustande gekommen ist.  
07.05.2011 Die CVP Schweiz lanciert zwei eidgenössische Volksinitiativen «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» und «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (für Einzelheiten siehe Kapitel 10.22 und 10.23).
Die Unterschriftensammlung begann am 3. Mai 2011.
 
26.01.2010 Die Schweizerische Volkspartei (SVP) lanciert die Unterschriftensammlung für ihre eidgenössische Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen».
Die SVP hat bis zum 26. Juli 2011 Zeit, die nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.
 

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Letzte Änderung 02.09.2024

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