Die Übermittlung der AIA Meldungen gemäss Artikel 15 AIAG kann auf drei Arten erfolgen:
- Hochladen einer XML-Datei im ePortal
- Manuelle Datenerfassung im ePortal (Online-Formular)
- Webservice-Schnittstelle von Maschine zu Maschine (M2M)
Die AIA Meldungen müssen gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung (PDF, 1 MB, 17.02.2023) erstellt werden.
Bei Fragen bezüglich das Vorgehen, verweisen wir Sie auf die Benutzeranleitung – AIA Datenübermittlung (PDF, 6 MB, 01.11.2021).