Kryptowährungen – Besteuerung

Das vorliegende Arbeitspapier gibt Auskunft über die verschiedenen Kryptowährungen und deren Besteuerung auf Bundesebene. Kryptowährungen unterliegen auf Bundesebene der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben.

Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

Dokumentation

Kontakt

Letzte Änderung 01.02.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kontaktformular

Telefonische Anfragen
Abteilung Aufsicht Kantone
Abteilung Recht

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Kontakt drucken

https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/kryptowaehrungen.html