Sie möchten Ihre Stempelabgabe abrechnen? Am einfachsten können Sie das direkt über unser ePortal online machen. Sie brauchen hierfür ein ePortal-Login.
Stempelabgabe
Deklaration der Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz (Formular 9 und 9FL)
Rasche und sichere Abrechnung der Stempelabgabe online
Das ePortal bietet Ihnen folgende Funktionen:
- Elektronisches Stempelabgabe-Abrechnen folgender Formulare:
- Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz (Formular 9 und 9FL)
- Registrierung als Effektenhändler im Sinne von Artikel 13 Absatz 3 StG
- Geschäftsübersicht über online eingereichte Abrechnungen und Registrierungen
- Elektronische Benutzerverwaltung (Hinzufügen und mutieren von Benutzerrechten)
Hier finden Sie sämtliche Formulare für die Abrechnung der schweizerischen Stempelabgabe.
Fragen & Antworten zu Stempelabgabe abrechnen
Nein. Es ist aktuell nicht möglich, Papierformulare auf elektronischem Weg (d. h. per E-Mail) einzureichen. Die Einreichung der Formulare auf Papier bleibt daher weiterhin zwingend. Allerdings steht es unseren Partnern frei, die Dokumente zwar digital zu unterzeichnen, diese aber dann weiterhin der ESTV auf dem Postweg in gedruckter Form zu übermitteln.
Das ePortal wird laufend ausgebaut.
Nein, die ESTV führt kein Verzeichnis über Effektenhändler.
Die Unterstellung als Effektenhändler kann elektronisch an die E-Mail-Adresse des zuständigen Teams der Abteilung Erhebung (er01.dvs@estv.admin.ch, er02.dvs@estv.admin.ch, er03.dvs@estv.admin.ch) oder postalisch an die untenstehende Adresse beantragt werden. Wir bitten Sie, die Jahresrechnungen der letzten fünf Geschäftsjahre beizulegen.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Abteilung Erhebung DVS-ER
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Sofern im Kalenderjahr nicht mehr als CHF 5’000 an Abgaben geschuldet ist, kann das Formular 9 jährlich eingereicht werden (Kreisschreiben Nr. 12 Randziffer 54 (PDF, 460 kB, 10.10.2023)).
Jeder Effektenhändler hat ein Umsatzregister zu führen (Kreisschreiben Nr. 12 Randziffer 56 (PDF, 460 kB, 10.10.2023)).
Ja, in diesem Fall ist der Schweizer Effektenhändler für das Führen des Umsatzregisters und die Entrichtung der Abgabe verantwortlich.
Ja, gemäss Art. 13 Abs. 3 lit. b Ziff. 2 StG ist ein Anlageberater, der sich mit dem Kauf oder Verkauf von steuerbaren Urkunden (z.B. Aktien, Obligationen, Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten) befasst, ein Effektenhändler.
Grundsätzlich unterliegt jede Begründung oder Erhöhung des Nennwertes von Beteiligungsrechten der Emissionsabgabe. In Art. 6 StG sind die Ausnahmen davon geregelt.
Insbesondere entgeltlich ausgegebene Beteilungsrechte, soweit die Leistungen der Gesellschafter gesamthaft CHF 1 Million nicht übersteigen, sind nach Art. 6 Abs. 1 Bst. h StG von der Emissionsabgabe ausgenommen.
Für die im Rahmen eines Kapitalbandes nach den Art. 653s ff. des Obligationenrechts (OR) ausgegeben Beteiligungsrechte, entsteht die Abgabeforderung gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. f des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) erst am Ende des Kapitalbandes.
Nach Art. 9 Abs. 3 StG wird auf den Beträgen, die der Gesellschaft im Rahmen eines Kapitalbandes zufliessen, die Emissionsabgabe nur soweit erhoben, als die Zuflüsse (Kapitalerhöhungen) die Rückzahlungen (Kapitalherabsetzungen) im Rahmen dieses Kapitalbandes übersteigen. Es erfolgt somit eine Nettobetrachtung. Die Abgabe ist folglich erst am Ende des Kapitalbandes zu deklarieren und wird 30 Tage nach Ablauf des entsprechenden Quartals fällig.
Den Sanierungsfreibetrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. k StG von CHF 10 Millionen kann nur geltend gemacht werden, sofern eine offene oder stille Sanierung vorliegt. Die Sanierungsleistung muss dabei zwingend mit Verlusten verrechnet werden. Kapitaleinlagereserven können in diesem Fall nicht gebildet werden.
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung DVS
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 03.04.2024
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung DVS
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern