Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)

Wehrpflichtersatzabgabe WPE

Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.

Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.



Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe


Kontakt

News

Alle

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die New Service Bund Seite zu gelangen und dort die Mitteilungn zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Kontakt

Geschützter Bereich

Die Aufsicht des Bundes über die Erhebung der Ersatzabgabe wird unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgeübt. Veranlagung und Bezug sowie Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe erfolgen durch die kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe.

Weisungen ESTV (Passwort)

Letzte Änderung 25.03.2025

Zum Seitenanfang