Aktuelle steuerpolitische Themen

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400)

Das geltende System  der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens. Der Bundesrat hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. Vor diesem Hintergrund hat er in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 Eintreten auf die Vorlage der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschlossen. Der Ständerat hat am 21. September 2021 als Erstrat dem vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 14. Juni 2023 ebenfalls zu. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.

Die Umsetzung  der Pa.Iv. der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.

  • Der Ständerat hat die Vorlage in der Herbstsession 2021 angenommen.
  • Der Nationalrat hat sie in der Sommersession 2023 ebenfalls angenommen.
  • Die Differenzbereinigung läuft.
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
Datum Beschlüsse Mitteilung
19.06.2023 Die WAK-S hält daran fest, Zweitliegenschaften weiterhin dem Eigenmietwert zu unterstellen und bestätigt ebenfalls die Abziehbarkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge.   
14.06.2023 Der Nationalrat nimmt die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Bezüglich Reichweite der Reform und Begrenzung der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen ver-bleiben zwei Differenzen zum Ständerat.  
29.09.2022 Der Nationalrat weist die Vorlage (17.400) an die WAK-N zurück. Sie soll überarbeitet und die Kantone miteinbezogen werden.   
16.08.2022 Die WAK-N hält an ihren Abweichungen gegenüber der Vorlage des Ständerates zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) fest. Ihre Mitglieder wollen einen vollständigen Systemwechsel. Sie lancieren zudem eine Kommissionsinitiative «Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften» (22.454) und geben der Verwaltung den Auftrag, eine Härtefallklausel auf Bundesebene vorzuschlagen.   
06.05.2022

Die WAK-N beschliesst folgende Ordnungsanträge zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400):

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerausfälle beim Bund und bei den Kantonen zu schätzen für den Fall, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts bei der direkten Bundessteuer und bei den Kantonen auf 60 % und auf 70 % der Marktmiete festgelegt würde.
  • Die Verwaltung soll vertiefte Abklärungen bei den Kantonen vornehmen, damit die Kommission gegenüber heute über eine breitere Datenbasis verfügt, um verlässlichere Kostenschätzungen vornehmen zu können. Hierzu werden anlässlich des 1. Quartals 2023 Ergebnisse erwartet.
 
Gesetzesentwurf
Bericht der WAK-S
Medienmitteilung
Inkrafttreten
Frühestens 01.01.2025
Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) 22.036

Der Bundesrat  hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet. Um dieses OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt er eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 % an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 % gehen an Kantone und Gemeinden.

Der Bundesrat se tzt die Regeln zur OECD/G20-Mindestbesteuerung für internationale Grosskonzerne um.

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
Datum Beschlüsse Mitteilung
18.06.2023 Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) wird in der Volksabstimmung von 78,45 % der Stimmenden und von allen Kantonen angenommen  
24.05.2023 Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. Medienmitteilung
24.04.2023 Bundesrat und Parlament wollen die OECD/G20-Reform zur Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen in der Schweiz umsetzen und damit stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sichern. Am 18. Juni 2023 wird die Stimmbevölkerung über die dafür nötige Verfassungsänderung abstimmen. Medienmitteilung
16.12.2022 In der Schlussabstimmung einigt sich das Parlament darauf, dass die Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung zu 75 % den Kantonen zugutekommen soll und zu 25 % dem Bund. Die Gemeinden sollen «angemessen» berücksichtigt werden.  
Bundesbeschluss
Botschaft
Abstimmungsunterlagen
Medienmitteilung
Inkrafttreten
Voraussichtlich 01.01.2024
Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) (aufführen, ab Aufnahme in «Vernehmlassungsplanung» der BK)

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird.

Die Verordnung 1.  Teil setzt die Mindestbesteuerung auf der Grundlage der vom Parlament beschlossenen Verfassungsänderung teilweise um. Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mittels eines Verweises für anwendbar erklärt. Zudem wird die Verteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer präzisiert.

Die Verfahrensbestimmungen werden in der Verordnung 2. Teil geregelt.

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
24.05.2023 Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. Medienmitteilung
17.08.2022 Der Bundesrat wählt für die Umsetzung des Bundesbeschlusses über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) ein schrittweises Vorgehen und eröffnet eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV). Auf der Grundlage der Verfassungsänderung wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. Medienmitteilung
Vorentwurf 1. Teil
Erläuterungen zur Verordnung 1. Teil
Vorentwurf 2. Teil
Erläuterungen zur Verordnung 2. Teil
Inkrafttreten
Voraussichtlich 01.01.2024
Bundesgesetz über Tonnagesteuer auf Seeschiffen (22.035)

Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag.

Die Vorlage wurde in der Wintersession 2022 vom Nationalrat angenommen. Die Beratung im Ständerat läuft.

Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
Datum Beschlüsse Mitteilung
13.12.2022 Der Nationalrat nimmt die Vorlage zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer an.  
04.05.2022 Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Medienmitteilung
24.02.2021 Der Bundesrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschifen. Medienmitteilung
14.10.2020 Der Bundesrat beauftragt das EFD, bis Ende Februar 2021 eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung der Tonnagesteuer auszuarbeiten. Dabei soll die Problematik der Verfassungsmässigkeit der Tonnagebesteuerung gebührend ausgeführt werden.  
04.09.2019

Der Bundesrat beauftragt das EFD, ihm bis Ende 2019 einen Entwurf für eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung einer Tonnage Tax vorzulegen.

 
Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung
Inkrafttreten
Frühestens 01.01.2025
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (xx.xxx)

Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) eingeführt werden. Alle Personen, auch verheiratete, versteuern ihre Einkommen und Vermögen separat gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen.

Eckwerte der Vorlage:

  • Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von 6 600 auf 12 000 Franken erhöht werden. Hingegen kein Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person oder Ehepaare mit nur einem Einkommen.
  • Abgesenkte Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen und leicht erhöhte Steuersätze für sehr hohe Einkommen.
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen.
Datum Beschlüsse Mitteilung
30.08.2023 Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung fest, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hat. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen. Medienmitteilung
02.12.2022 Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Medienmitteilung
04.10.2022 Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» formell zustande gekommen ist.  
25.05.2022 Der Bundesrat verabschiedet die Eckwerte zur Individualbesteuerung. Mit deren Einführung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden. Medienmitteilung
21.01.2022

Der Bundesrat setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft (20.455). Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu 25’000 Franken abgezogen werden.

Medienmitteilung
01.10.2021 Der Ständerat und der Nationalrat stimmen der in der Initiative Markwalder (20.455) geforderten Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zu.  
24.09.2021 Der Bundesrat heisst die Auslegeordnung zur Individualbesteuerung gut. Der Bericht untersucht drei Modelle der Individualbesteuerung. Jedes Modell wird sowohl aufkommensneutral als auch mit Mindereinnahmen dargestellt. Bei Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer können steuerliche Mehrbelastungen weitgehend vermieden werden. Medienmitteilung
Vorentwurf Variante 1
Vorentwurf Variante 2
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Inkrafttreten
Frühestens 01.01.2026

Letzte Änderung 26.01.2024

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