Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) |
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Das Wichtigste in Kürze | ||
Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens. Der Bundesrat hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. Vor diesem Hintergrund hat er in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 Eintreten auf die Vorlage der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschlossen. Der Ständerat hat am 21. September 2021 als Erstrat dem vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 14. Juni 2023 ebenfalls zu. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung. Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.
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Chronologie | ||
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen. | ||
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
19.06.2023 | Die WAK-S hält daran fest, Zweitliegenschaften weiterhin dem Eigenmietwert zu unterstellen und bestätigt ebenfalls die Abziehbarkeit der privaten Schuldzinsen im Umfang von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge. | |
14.06.2023 | Der Nationalrat nimmt die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Bezüglich Reichweite der Reform und Begrenzung der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen ver-bleiben zwei Differenzen zum Ständerat. | |
29.09.2022 | Der Nationalrat weist die Vorlage (17.400) an die WAK-N zurück. Sie soll überarbeitet und die Kantone miteinbezogen werden. | |
16.08.2022 | Die WAK-N hält an ihren Abweichungen gegenüber der Vorlage des Ständerates zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) fest. Ihre Mitglieder wollen einen vollständigen Systemwechsel. Sie lancieren zudem eine Kommissionsinitiative «Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften» (22.454) und geben der Verwaltung den Auftrag, eine Härtefallklausel auf Bundesebene vorzuschlagen. | |
06.05.2022 | Die WAK-N beschliesst folgende Ordnungsanträge zur parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400):
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Gesetzesentwurf Bericht der WAK-S Medienmitteilung |
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Inkrafttreten Frühestens 01.01.2025 |
Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) 22.036 | ||
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Das Wichtigste in Kürze | ||
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 die Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen verabschiedet. Um dieses OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt er eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 % an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 % gehen an Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat se tzt die Regeln zur OECD/G20-Mindestbesteuerung für internationale Grosskonzerne um. |
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Chronologie | ||
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen. | ||
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
18.06.2023 | Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) wird in der Volksabstimmung von 78,45 % der Stimmenden und von allen Kantonen angenommen. | |
24.05.2023 | Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. | Medienmitteilung |
24.04.2023 | Bundesrat und Parlament wollen die OECD/G20-Reform zur Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen in der Schweiz umsetzen und damit stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze sichern. Am 18. Juni 2023 wird die Stimmbevölkerung über die dafür nötige Verfassungsänderung abstimmen. | Medienmitteilung |
16.12.2022 | In der Schlussabstimmung einigt sich das Parlament darauf, dass die Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung zu 75 % den Kantonen zugutekommen soll und zu 25 % dem Bund. Die Gemeinden sollen «angemessen» berücksichtigt werden. | |
Bundesbeschluss Botschaft Abstimmungsunterlagen Medienmitteilung |
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Inkrafttreten Voraussichtlich 01.01.2024 |
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Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) (aufführen, ab Aufnahme in «Vernehmlassungsplanung» der BK) | ||
Das Wichtigste in Kürze | ||
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. Die Verordnung 1. Teil setzt die Mindestbesteuerung auf der Grundlage der vom Parlament beschlossenen Verfassungsänderung teilweise um. Die Mustervorschriften der OECD/G20 werden mittels eines Verweises für anwendbar erklärt. Zudem wird die Verteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer präzisiert. Die Verfahrensbestimmungen werden in der Verordnung 2. Teil geregelt. |
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Chronologie | ||
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen. | ||
24.05.2023 | Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Wird die dazu notwendige Verfassungsänderung angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu weiteren Bestimmungen dieser Verordnung eröffnet, mit denen insbesondere das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird. | Medienmitteilung |
17.08.2022 | Der Bundesrat wählt für die Umsetzung des Bundesbeschlusses über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) ein schrittweises Vorgehen und eröffnet eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV). Auf der Grundlage der Verfassungsänderung wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. | Medienmitteilung |
Vorentwurf 1. Teil Erläuterungen zur Verordnung 1. Teil Vorentwurf 2. Teil Erläuterungen zur Verordnung 2. Teil |
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Inkrafttreten Voraussichtlich 01.01.2024 |
Bundesgesetz über Tonnagesteuer auf Seeschiffen (22.035) | ||
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Das Wichtigste in Kürze | ||
Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag. Die Vorlage wurde in der Wintersession 2022 vom Nationalrat angenommen. Die Beratung im Ständerat läuft. |
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Chronologie | ||
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen. | ||
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
13.12.2022 | Der Nationalrat nimmt die Vorlage zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer an. | |
04.05.2022 | Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen. | Medienmitteilung |
24.02.2021 | Der Bundesrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschifen. | Medienmitteilung |
14.10.2020 | Der Bundesrat beauftragt das EFD, bis Ende Februar 2021 eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung der Tonnagesteuer auszuarbeiten. Dabei soll die Problematik der Verfassungsmässigkeit der Tonnagebesteuerung gebührend ausgeführt werden. | |
04.09.2019 | Der Bundesrat beauftragt das EFD, ihm bis Ende 2019 einen Entwurf für eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung einer Tonnage Tax vorzulegen. |
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Gesetzesentwurf Botschaft Medienmitteilung |
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Inkrafttreten Frühestens 01.01.2025 |
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (xx.xxx) | ||
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Das Wichtigste in Kürze | ||
Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) eingeführt werden. Alle Personen, auch verheiratete, versteuern ihre Einkommen und Vermögen separat gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen. Eckwerte der Vorlage:
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Chronologie | ||
Die blau hinterlegten Zeilen betreffen die letzten Änderungen. | ||
Datum | Beschlüsse | Mitteilung |
30.08.2023 | Der Bundesrat legt die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung fest, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hat. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen. | Medienmitteilung |
02.12.2022 | Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. | Medienmitteilung |
04.10.2022 | Die Bundeskanzlei teilt mit, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» formell zustande gekommen ist. | |
25.05.2022 | Der Bundesrat verabschiedet die Eckwerte zur Individualbesteuerung. Mit deren Einführung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden. | Medienmitteilung |
21.01.2022 | Der Bundesrat setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft (20.455). Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu 25’000 Franken abgezogen werden. |
Medienmitteilung |
01.10.2021 | Der Ständerat und der Nationalrat stimmen der in der Initiative Markwalder (20.455) geforderten Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zu. | |
24.09.2021 | Der Bundesrat heisst die Auslegeordnung zur Individualbesteuerung gut. Der Bericht untersucht drei Modelle der Individualbesteuerung. Jedes Modell wird sowohl aufkommensneutral als auch mit Mindereinnahmen dargestellt. Bei Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer können steuerliche Mehrbelastungen weitgehend vermieden werden. | Medienmitteilung |
Vorentwurf Variante 1 Vorentwurf Variante 2 Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
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Inkrafttreten Frühestens 01.01.2026 |
Letzte Änderung 26.01.2024